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ALLRIS - Auszug

06.11.2014 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 864 "Anscharpark" (Satzungsbeschluss)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Gosmann vom Stadtplanungsamt gibt zu Protokoll, dass die versandte Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 864 „Anscharpark“ in der Legende korrigiert wurde. Richtig heißt es, dass die Gemeinschaftsstellplätze Teil der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind.“

 

Beschluss in der durch Beschluss der Drucksachennummer 0894/2014 geänderten Form (Änderung in Fettdruck):

I.               Den in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

II.              r den Stadtteil Kiel wird für das Baugebiet Im Anscharpark, Weimarer Straße, Warnender Straße, östliche und südliche Grundstücksgrenze des ehemaligen Anschar-Krankenhauses der Bebauungsplan Nr. 864 „Anscharpark gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der anliegenden Begründung des Bebauungsplanes Nr. 864 (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

Der Rat der Landeshauptstadt Kiel bekräftigt die besondere baukulturelle und medizinhistorische Bedeutung des ehemaligen Anscharkrankenhauses. Durch wohn- und kreativwirtschaftliche Nutzung sollen Erhalt und Sanierung der Gebäude 1, 3, 7, 12 und 15 sichergestellt werden. Gleichzeitig soll ein lebendiges Quartier aus Wohnen, Gewerbe, Kultur und sozialen Angeboten geschaffen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Eigentümern hierfür eine Umsetzungsstrategie zu erarbeiten. Dazu sollen glichkeiten der Wirtschaftsförderung und der Sozialraumförderung genauso wie der Denkmalschutzförderung und der Städtebauförderung ausgeschöpft werden. Der Ratsversammlung und dem Ortsbeirat ist bis zum April 2015 über die Ergebnisse zu berichten.

 

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Abstimmung:

Ja-Stimmen: SPD, GRÜNE, KFF, LINKE

Nein-Stimmen: ./.

Enthaltungen: CDU

 

Damit ist die Vorlage in der geänderten Form beschlossen.