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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0822/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte in der Sitzung am 24.05.2006 die Verwaltung beauftragt, regelmäßig nach der Sommerpause eine Geschäftliche Mitteilung mit einer Übersicht der Ende des Jahres auslaufenden Zuwendungen einzubringen. Diese Geschäftliche Mitteilung soll auch dem Finanzausschuss vorgelegt werden.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die Zuwendungsempfänger*innen aufgeführt, die 2024 einen Zuwendungsbescheid erhalten sollen. Der Bewilligungszeitraum (1-jährig oder 3-jährig) ist der Übersicht zu entnehmen. Das geplante Fördervolumen 2024 beträgt 1.782.874,00 €. Das zukünftige Verfahren bzgl. der Zuwendungsgewährung in den Bereichen Wohnungslosenhilfe und Asyl ist noch nicht abschließend abgestimmt. Daher sind diese Bereiche nicht in der Übersicht aufgeführt.

 

Zuwendungsbescheide mit einem 3-jährigen Bewilligungszeitraum werden der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der bestehende Beschluss der Ratsversammlung, für Zuwendungen eine jährliche pauschale Steigerung von 2% der Zuwendung vorzusehen, wird in den geplanten mehrjährigen Zuwendungsbescheiden umgesetzt, soweit einzelne Beschlüsse keine andere Regelung vorsehen.

 

Für die Zuwendungsbescheide findet die zum 01.02.2022 in Kraft getretene „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die finanzielle Förderung außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen“ Anwendung.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Anlagen

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