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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1363/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Abschluss in der als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch mit der Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH sowie mit der Kap Horn W8 GmbH, nachfolgend Kap Horn-Gesellschaften genannt sowie der AEOIU 112 GmbH, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Die Kap Horn-Gesellschaften sind Eigentümer von Grundstücken, die in dem zukünftigen Vertragsgebiet „KoolKiel“ gelegen sind. Das Vertragsgebiet ist in der Anlage 1, die Eigentumsverhältnisse sind in der Anlage 2 dargestellt. Das Vertragsgebiet beinhaltet die Vorhabengebiete der Bebauungspläne Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ und Nr. 1031V „Werftbahnstraße“. Für das Vertragsgebiet wurde ein konkurrierendes städtebaulich-hochbauliches Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchgeführt. Auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs wird die Quartiersplanung durch noch aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungspläne für das Vertragsgebiet konkretisiert und durch Kap Horn-Gesellschaften umgesetzt werden. Zum Zwecke der baulichen Umsetzung der Quartiersplanung und der aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden Stadt und die Kap Horn-Gesellschaften im erforderlichen Umfang weitere Durchführungsverträge gemäß § 12 BauGB schließen, deren Inhalte sich im Einzelnen im Zuge der Bauleitplanung ergeben werden und die in diesem Rahmenvertrag noch nicht verbindlich vereinbart sind.  

 

Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind:

 

1.  Die Verpflichtung von Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH zur Realisierung des öffentlich geförderten Wohnraumes für das Gesamtprojekt „KoolKiel“.

2.  Die Verpflichtung der Kap Horn-Gesellschaften zur Erstellung und Kostenübernahme der erforderlichen Kindertageseinrichtung sowie die unentgeltliche Übertragung des Teileigentums daran. Die Kindertageseinrichtung wird auf dem Grundstück der Adolf-Westphal-Straße, Flurstücksnummer 214 der Flur 13, Gemarkung Kiel-M realisiert.

 

Die Folgekosten und –lasten, der im städtebaulichen Rahmenvertrag vereinbarten Leistungen, belaufen sich auf rund 2,3 Mio. € und stehen einer verwaltungsseitig geschätzten Bodenwertsteigerung von über 4 Mio. € gegenüber. Die bei der bzw. den Vorhabenträgerin/nen verbleibende Nettowertzunahme allein des Bodens wird im Sinne des §11 Abs. 2 BauGB daher für angemessen gehalten.

 

Die Kap Horn-Gesellschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen dieses Rahmenvertrages.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit den Kap Horn Gesellschaften und der AEOIU 112 GmbH abgestimmt. Die notarielle Beurkundung findet vor der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 statt.

 

Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bauausschuss sowie die Ratsversammlung jeweils ihre Zustimmung erteilen.

 

Hinweis: Sollte dieser Vertrag nicht beschlossen werden, so wird die Verwaltung diesen Antrag zu dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1030V von der Tagesordnung zurückziehen. 

 

Der Nachversand dieses Antrages der Verwaltung für die Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 wurde erforderlich, da die Beurkundungstermine für den Grundstückskaufvertrag mit dem Land SH sowie für die einseitige Unterzeichnung des Rahmenvertrages und des Durchführungsvertrages erst am 29. und 30. November 2023 stattgefunden haben.

 

Doris Grondke

 Stadträtin für

 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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