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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1292/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Der dieser Vorlage (Drucksachen-Nr.: 1292/2023) anliegende Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Kiel und der KielRegion GmbH im Rahmen des Bundesförderprogramms „Modellprojekt Smart City/Smarte KielRegion“ wird beschlossen. 

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Sachverhalt/Begründung

Die KielRegion GmbH beteiligt sich am Bundesförderprogramm Modellprojekte Smart Cities. In diesem Programm der integrierten Stadt- und Regionalentwicklung werden 73 Modellstädte und -Regionen von der Bundesregierung gefördert. Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS). Als eine der wenigen Modellregionen werden im Rahmen des Projektes Smart City/Smarte KielRegion sowohl städtische als auch ländliche Herausforderungen in einer vielseitigen und intelligent vernetzten Küstenregion betrachtet. Als Zuwendungsempfängerin setzt die Landeshauptstadt Kiel das Projekt unter dem Titel „Smarte KielRegion“ im Rahmen der regionalen Kooperation gemeinsam mit der KielRegion GmbH sowie den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde um.

 

Die KielRegion GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt Kiel sowie der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön. Die Gesellschafteranteile der drei Kommunen an der KielRegion GmbH setzen sich wie folgt zusammen:

  • Stadt Kiel 36,666 %
  • Kreis Rendsburg-Eckernförde 36,666 %
  • Kreis Plön 26,668 %

Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung des Projekts „Smarte KielRegion“ beginnt am 01.03.2021 und endet am 28.02.2028. Das Förderprogramm sieht eine 2-Jährige Strategiephase sowie eine anschließende 5-Jährige Umsetzungsphase vor. Im Rahmen der Strategiephase hat das Team der Smarten KielRegion unter Beteiligung über 2.000 unterschiedlicher regionaler Akteure eine Strategie für die inhaltliche Umsetzung des Programms ausgearbeitet, die insgesamt acht übergeordnete Maßnahmen(-pakete) enthält, welche bis Ende des Förderzeitraumes im Februar 2028 mit Hilfe der Bundesförderung umgesetzt werden sollen. Mit Sitzung vom 11.05.2023 hat die Ratsversammlung die von der KielRegion vorgelegte Strategie für eine Smarte Kielregion beschlossen (s. Drucksache 0361/2023).

 

Die Bewilligung für die Umsetzungsphase umfasst den Zeitraum von März 2023 bis Februar 2028.

Mit folgenden Kosten ist im Rahmen des Förderprogramms für die 2-Jährige Strategiephase und die 5-Jährige Umsetzungsphase kalkuliert worden:

  • Strategiephase:  2.500.000,00 
  • Umsetzungsphase: 15.000.000,00 

Die Kosten der Strategiephase und Umsetzungsphase für die strategische Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden zu 90 % durch Fördermittel des Bundes gefördert. Dies entspricht maximal folgenden Beträgen:

  • Strategiephase:  bis zu 2.250.00,00 
  • Umsetzungsphase: bis zu 13.500.000,00 

Der Eigenanteil beträgt mit Anerkennung der LH Kiel als finanzschwache Kommune 10 % des Gesamtprojektvolumens. Dies bedeutet eine Eigenbeteiligung von:

  • Strategiephase:  250.000,00 
  • Umsetzungsphase: 1.500.000,00 

In der Strategiephase wurden die noch fehlenden 10 % Eigenanteil am Gesamtprojektvolumen allein durch die LH Kiel als Zuwendungsempfängerin getragen. In der Umsetzungsphase werden sich auch die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön ab 2024 finanziell an der Deckung der 10 % Eigenmittel beteiligen. Die Höhe der prozentualen Anteile der drei Kommunen an den Eigenmitteln entspricht hierbei dem jeweiligen Gesellschafteranteil, den die drei Kommunen an der Kielregion halten (s.o.). Der von der Landeshauptstadt Kiel bereitzustellende prozentuale Anteil an Eigenmitteln reduziert sich entsprechend in der Umsetzungsphase.

 

Die finanzielle Beteiligung der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön resultiert aus der Einigkeit der Projektbeteiligten darüber, dass es sich bei der Smarten KielRegion um ein regionales gemeinsam umzusetzendes Projekt handelt. Anhand der in der Strategie dargestellten Maßnahmen(-pakete) wird deutlich, dass die Maßnahmen zu gleichen Teilen in allen Gebietskörperschaften der KielRegion GmbH pilotiert und umgesetzt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben des Fördermittelgebers, ländliche und regionale Projekte in den Fokus zu nehmen.

 

Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Personalkosten als auch Sach- und Investitionskosten gefördert. Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnerinnen ist die Weiterleitung der vom Zuwendungsgeber bewilligten Zuwendungen des BMWSB durch die Projektträgerin LH Kiel an die Kooperationspartnerin KielRegion für die dort angestellten Projektmitarbeiter*innen sowie die Umsetzung der acht Maßnahmen und ihrer Bestandteile. Ein großer Teil der Mittel wird jedoch zunächst durch die KielRegion ausgelegt und die tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit der Landeshauptstadt Kiel abgerechnet. Nach erfolgtem Mittelabruf durch die LH Kiel beim Fördermittelgeber, leitet sie die Mittel für die nachgewiesenen Aufwendungen an die KielRegion weiter. Die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön leiten Ihren Zuschuss zu den Eigenmitteln in der festgelegten Höhe in dem jeweiligen Förderjahr direkt an die KielRegion weiter. Dieser Zuschuss durch die Kreise wird durch die KielRegion GmbH mit den durch die LH Kiel weitergeleiteten Mittel verrechnet. Insgesamt sinken durch die Regelung die anteiligen Kosten der Landeshauptstadt Kiel am Eigenanteil.

 

Die Anforderungen an die Weiterleitung der Mittel und die inhaltliche Ausgestaltung der Kooperation in der Umsetzungsphase werden durch einen Kooperationsvertrag geregelt (s. Anlage). Dieser stellt eine Ergänzung zu dem Kooperationsvertrag dar, der zwischen der LH Kiel und der KielRegion GmbH während der Strategiephase geschlossen wurde.

Der Kooperationsvertrag ist vor Inkrafttreten durch die Ratsversammlung der LH Kiel zu beschließen. Er enthält insbesondere Regelungen zu

  • Ziel und Gegenstand der Vereinbarung
  • Erstattung der im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt entstandenen Aufwendungen
  • Aufgaben und Pflichten der Kooperationspartnerin KielRegion
  • Rücktritt (Kündigung)
  • Datenschutz und Vertraulichkeit
  • Haftung
  • Laufzeit des Weiterleitungsvertrags
  • Personal-, Sach-, und Investitionskosten

 

Die KielRegion GmbH in ihrer Funktion als Eigengesellschaft der Stadt Kiel (sowie der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön) war auch in der Vergangenheit bei Umsetzung von Projekten und Maßnahmen bereits an die Regularien und Vorgaben der Stadt Kiel gebunden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen(-pakete) im Rahmen des Programms Smart City/Smarte KielRegion kann die KielRegion GmbH deshalb auf vorhandene Erfahrungswerte mit den Regularien der Stadt Kiel zurückgreifen. Damit eine möglichst reibungslose, rechtlich abgesicherte Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgen kann, stellt die Verwaltung gegenüber der Ratsversammlung den Antrag, dass diese den Kooperationsvertrag in seiner vorliegenden Form beschließen möge.                                                               

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