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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0150/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Nach § 65 Absatz 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) weist die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister den Stadträtinnen und Stadträten Sachgebiete zu. Nach § 65 Absatz 3 GO legt sie/er Vorschläge zur Änderung der Sachgebietszuweisung der Ratsversammlung vor.

 

Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat die Ratsversammlung dem Vorschlag und der Begründung des Oberbürgermeisters zur Einrichtung eines neuen Dezernates zugestimmt.

 

Das neue Dezernat bzw. Sachgebiet mit rund 700 Mitarbeitenden erhält die Bezeichnung „Umwelt, Klimaschutz und Mobilität“ und wird das Umweltschutzamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt sowie den Eigenbetrieb Parken und Mobilität umfassen. Perspektivisch sollen die Aufgaben der Planung und des Baus einer Stadtbahn dem Dezernat zugeordnet werden.

 

Das Dezernat/ Sachgebiet II erhält die Bezeichnung „Stadtentwicklung und Bauen“, die Stabstelle Städtischer Wohnungsbau entfällt. Dem Sachgebiet werden die Immobilienwirtschaft, das Stadtplanungsamt sowie das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation zugeordnet sein.

 

Die anliegende Übersicht berücksichtigt diese Änderungen. Die entsprechend vom Oberbürgermeister zu erlassene Organisationsverfügung soll zum 01.03.2024 wirksam werden.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

 

 

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Anlagen

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