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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0017/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Auf Basis der als Anlage beigelegten Organisationsuntersuchung zur öffentlichen Straßenbeleuchtung mit der Vorzugsvariante Nr. 1 Neuorganisation (Neuorganisation des Sachbereichs 66.1.4 mit Betriebsführung in Eigenleistung durch städtische Mitarbeiter) werden

1. die Struktur der Verwaltung angepasst,

2. entsprechende erforderliche Stellenplananträge für 2025 ff. der Selbstverwaltung zur

 Beschlusslage vorgelegt,

3. die Sicherstellung von Flächen und Räume, insbesondere für Betrieb und Unterhaltung

 („Bauhof“), ermöglicht.

 

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Sachverhalt/Begründung

1. Grundlagen

 

Die Straßenbeleuchtung als Teil der Straßenbaulast liegt in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes und dort im Sachbereich 66.1.4 Beleuchtungsmanagement der Abteilung 66.1 Mobilität und Strategie. Sie ist im Eigentum der Stadt Kiel und wird derzeit durch eine Betriebsführerin betrieben.

 

Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel erstreckt sich zurzeit auf ein Straßennetz

von ca. 855 km. Sie umfasst ca. 19.700 Leuchtstellen mit ca. 21.700 Leuchten und einem

Anschlusswert von ca. 1,44 Megawatt.

 

Gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von ca. 270 Schaltstellen über ein eigenes Kabelnetz

und einem Dämmerungsschalter, der ein Funksignal auslöst. In der Zeit von 23:00 -

05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten

werden mit einer 50 % Leistungsreduzierung betrieben.

 

Im Jahr 2006 wurde der Betrieb nach europaweiter Ausschreibung vergeben. Es erfolgte die

Beauftragung der swb Beleuchtung GmbH (swb) als Betriebsführerin für einen Zeitraum von 20 Jahren. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2026.

 

Zur dauerhaften Sicherstellung der Aufgabenerledigung im Bereich der Straßenbeleuchtung wurden verschiedene Varianten zu Organisationsformen untersucht (Drs. 0563/2022). Dazu erstellte die Verwaltung unter Zuhilfenahme externer Expertise eine Organisationsuntersuchung (Anlage).

 

2. Aktueller Stand

 

Gemäß der Drucksache 0563/2022 wurde eine Organisationsuntersuchung zur öffentlichen Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel nach öffentlicher Ausschreibung unter Zuhilfenahme externer Expertise vorgenommen. Diese beinhaltet die Untersuchung verschiedener Varianten zu Organisationsformen mit entsprechender Bewertung.

Die Untersuchung wurde verwaltungsseitig an mehreren Workshops erarbeitet und insbesondere mit den Ämtern 01 Personal- und Organisationsamt, 02 Rechtsamt, 90 Amt für Finanzwirtschaft und mit 83 Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel abgestimmt.

 

Folgende Varianten zu Organisationsformen wurden vertieft untersucht:

 

1. Neuorganisation:
Betriebsführung in Eigenleistung durch das Tiefbauamt durch Neuorganisation des Sachbereichs 66.1.4 Beleuchtungsmanagement

 

2. Integration:

Betriebsführung in Eigenleistung durch das Tiefbauamt durch Integration in den Sachbereich 66.1.3 Verkehrssystemmanagement

 

3. Eigenbetrieb:

Ausgründung der Betriebsführung als eigene Rechtsform im Eigenbetrieb

 

4. GmbH:

Ausgründung der Betriebsführung durch eigene Rechtsform als GmbH

 

5. Verlängerung:

Betriebsführung durch swb über Verlängerungsoption des bestehenden Vertrags um einmalig fünf Jahre

 

6. Neuausschreibung:

Betriebsführung durch Privatunternehmen über Neuausschreibung des Vertrages

 

Folgende maßgebliche Kriterien werden für eine Bewertung angesetzt:

 

A. Wahrung öffentlicher Belange, darunter

  • Steuerungsmöglichkeit: Möglichkeiten zur Einflussnahme, Anreizwirkungen und Ermöglichung von unternehmerischen Freiheitsgraden durch die Landeshauptstadt Kiel

 

B. (Kosten-)Effizienz, darunter

  • Belastung des Haushalts der Landeshauptstadt Kiel: Abschätzung zu Kosten, Verteilung von Mittelabflüssen; Ergebnisse aus vereinfachtem Business Case
  • Wirtschaftlichkeit: Verteilung wirtschaftlicher Chancen und Risiken, Synergien und Wettbewerbsintensität
  • Gründungs-/Transaktionsaufwand: Gründungsaufwand, Vergabeverfahren, Regelungsbedarfe und Aufsatz erforderlicher Strukturen bei der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

C. Leistungseffizienz, darunter

  • Leistungsfähigkeit (nach Hochlauf): Weisungsrechte und Einfluss auf Mittelverwendung, Maßnahmenpriorisierung und Durchführung durch die Landeshauptstadt Kiel
  • Qualitätssicherung: Auswirkungen auf Schaffung und Erhalt der definierten Qualität

 

D. Personalverfügbarkeit, darunter

  • Verfügbarkeit von Personal nach Menge, Funktion und Qualifikation in der Landeshauptstadt Kiel

 

E. Ressourcenverfügbarkeit, darunter

  • Verfügbarkeit von Räumen, Flächen und Ressourcen nach Art und Umfang in der Landeshauptstadt Kiel

 

F. (Steuer-)Rechtliche Auswirkungen, darunter

  • Haftungsrisiken, rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Störungen und Belastungen, steuerrechtliche Wechselwirkungen

 

 

Die Bewertung der verschiedenen Organisationsvarianten erfolgt durch das Fachbüro civity Management Consultants. Dem Vorschlag schließt sich die Verwaltung an.

 

 

Als Vorzugsvariante wird die Variante Nr. 1 Neuorganisation (Neuorganisation des Sachbereichs 66.1.4 mit Betriebsführung in Eigenleistung durch städtische Mitarbeiter) vorgeschlagen.

 

 

 

Die Bewertungsmatrix in der Detailbetrachtung:

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Auf Grundlage der Vorzugsvariante wird die Verwaltung folgende Schritte einleiten:

 

I.

Anpassen der Verwaltungsstruktur entsprechend dem Gutachten durch eine Organisationsverfügung.

 

II.

Die Verwaltung wird Stellenplanträge 2025 ff. vorbereiten und der Selbstverwaltung zum Beschluss vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende zusätzliche personelle Resourcen für den Organisationsaufbau erforderlich sind, um die dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerledigung im Bereich der Straßenbeleuchtung durchführen zu können.

 

III.

Die Verwaltung wird erforderliche Flächen und Räume, insbesondere für Betrieb und Unterhaltung („Bauhof“), akquirieren und ausstatten.

Der vorhandene Bauhof Holzkoppelweg/Grasweg ist bereits vollständig optimiert und ausgelastet und kann somit keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

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Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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