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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0089/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

Anlass

Ziel dieser GM ist es, die vielfältigen Erfordernisse der schulischen Entwicklung im Stadtteil Gaarden darzustellen.

Gemäß des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) ist die Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, die richtige Schule am richtigen Ort zur richtigen Zeit vorzuhalten. Dabei gilt es, eine Schullandschaft mit qualitativ hochwertigen, bildungsfördernden und nachhaltigen Lern- und Lehrbedingungen für die Schüler*innen und die an Schule Beschäftigten zu gewährleisten. Die hierfür geeigneten Instrumente können sowohl baulicher, als auch organisatorischer Natur sein. Grundlage für die Schulentwicklungsplanung bildet die Prognose des Schulplatzbedarfes, welche sich aus der statistischen Bevölkerungsprognose ableitet. Die Schulträgerin steht hier in einem permanenten Spannungsverhältnis zwischen einer steigenden Bevölkerungsentwicklung, insbesondere in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und begrenzten Flächen-, Finanz- und Personalressourcen (vgl. auch Drs.0187/2023 - 10 Jahre Schulentwicklungsplanung 2013 - 2023: Rückblick und Ausblick).

 

Im Stadtteil Kiel-Gaarden steht die Schulträgerin vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich einer nachhaltigen Schulentwicklungsplanung, um die erforderliche Infrastruktur jederzeit zur Verfügung zu stellen. Neben den geplanten Baugebieten an der Hörn, dem Postfuhrhofgelände und Kool Kiel findet eine stetige Nachverdichtung der bestehenden Wohnlandschaft statt. Das Mietpreisniveau im Stadtteil ist vergleichbar günstig, so dass große Familien preiswerten Wohnraum finden. Viele geflüchtete Menschen aus Kriegsgebieten, wie bspw. Syrien, Afghanistan und zuletzt der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, wohnen im Stadtteil Gaarden, der Migrationsanteil liegt bei über 60% (vgl. Drs. 0336/2022 – Gaarden hoch 10). Die Fluktuation und Veränderung der Bevölkerungsanzahl im Stadtteil ist hoch, so dass Bevölkerungs- und damit Schüler*innenprognosen trotz regelmäßigem Austausch mit der städtischen Statistik-Abteilung fragil in der mittel- bis langfristigen Verlässlichkeit sind.

 

Auch unter diesen erschwerten Bedingungen hat die Schulträgerin die gesetzliche Verpflichtung, bei gleichmäßiger Auslastung der Schulgebäude, die Beschulung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

Gleichzeitig muss insbesondere angesichts der Bevölkerungsstruktur im Stadtteil die Einrichtung weiterer DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Basiskurse für geflüchtete schulpflichtige Kinder und Jugendliche, welche über noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen, ermöglicht werden.

 

Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 2029 stadtweit eine stetig aufwachsende Versorgungslücke von ca. 900 Schulplätzen (sieben Gemeinschaftsschulzüge) im Sek I-Bereich prognostiziert wird (vgl. Drs. 0606/2022). Ein Großteil dieser Schulplätze wird aus den o.g. Gründen (neue Baugebiete, Nachverdichtung der bestehenden Wohngebiete), aber auch durch das Aufwachsen der Schüler*innen aus den Grundschulen (inklusive der neuen Grundschule Gaarden) im Bereich des Ostufers benötigt werden. Die bestehenden Gemeinschaftsschulen im Stadtteil bzw. im Bereich des gesamten Ostufers werden für die Beschulung nicht ausreichen.

 

 

Vorgehensweise

Zunächst wurde die bestehende Schullandschaft im Stadtteil Gaarden und auch angrenzende Bereiche analysiert, um eine Gesamteinschätzung der Situation vornehmen zu können. In diesem Rahmen wurden Schulstandorte identifiziert, an welchen eine Schulentwicklungsplanung erforderlich ist. In einem zweiten Schritt wurden konkrete planerische Maßnahmen erarbeitet, um das Ziel einer langfristigen Schulplatzversorgung zu erreichen.

 

Dabei berücksichtigt wurde auch die neue Grundschule Gaarden, welche in der Johannesstraße entsteht, zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in Betrieb geht und dann Platz für 12 reguläre Grundschulklassen sowie zwei weitere Klassen, wie bspw. DaZ-Basiskurse bietet.

 

An nachfolgend aufgeführten Schulen sind schulentwicklungsplanerische Veränderungen erforderlich:

 

Fröbelschule

 

Die Fröbelschule ist grundsätzlich eine dreizügige Grundschule, im Schuljahr 2023/2024 werden 16 Klassen (inkl. vier DaZ-Basiskurse) beschult.

Die Schule wurde zum Schuljahresbeginn 2021/2022 zur Schulform einer offenen Ganztagesschule weiterentwickelt.

Die Schule hat einen räumlichen Fehlbedarf von ca. 700 m². Im Ergebnis einer Voruntersuchung der Immobilienwirtschaft wurde festgestellt, dass ein Schulerweiterungsbau auf dem Schulgelände nicht möglich ist.

Als vorläufige Ersatzmaßnahme wurden im Jahr 2022 vier Container errichtet, in welchen vorrangig die Ganztagsbetreuung, aber auch Differenzierungsunterricht am Vormittag stattfindet.

Vier weitere Container werden zum Schulhalbjahr 2023/2024 aufgestellt, welche als Interimsmaßnahme für die Beschulung von Klassen bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule Gaarden genutzt werden sollen.

 

Gemeinschaftsschule am Brook

 

Die Gemeinschaftsschule am Brook ist grundsätzlich eine dreizügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe, im Schuljahr 2023/2024 werden 18 Klassen (inkl. drei DaZ-Basiskurse) beschult. Die Schule ist ebenfalls als offene Ganztagsschule organisiert.

Es besteht ein räumlicher Fehlbedarf von ca. 550 m². Auch hier ist nach Einschätzung der Immobilienwirtschaft kein Schulerweiterungsbau möglich. Interimsmaßnahmen auf dem Schulgelände, wie bspw. Containeraufstellung sind ebenfalls nicht umsetzbar.

 

Die Fröbelschule und die Gemeinschaftsschule am Brook teilen sich in der Iltisstraße 82, sowohl ein Schulgelände, Teile des Schulgebäudes als auch des Schulhofes.

 

Ellerbeker Schule

 

Die Ellerbeker Schule befindet sich nicht im Stadtteil Gaarden, sondern im angrenzenden Stadtteil Ellerbek, die Schulsituation hat jedoch Auswirkungen auf andere Schulen.

 

 

Exkurs: Räumliche Situation der Förderzentren (FÖZ)

Für die FÖZ wurden im Rahmen der Festlegung von Raumprogrammstandards 2012 wegen der individuellen Bedarfe keine räumlichen Standards festgelegt. In der Vergangenheit wurden lediglich die vorhandenen Räume erfasst. Die Schulen versuchten organisatorisch die Raumnutzung zu optimieren.

Der kontinuierliche Anstieg der Schüler*innenzahlen in den vergangenen Jahren macht jedoch ein Umdenken erforderlich. So wurden 2020 erstmals die vorhandenen (vergleichbaren) Räume mit den bestehenden Raumstandards anderer Schularten verglichen, um die FÖZ zumindest in vergleichbaren Bereichen gleichzustellen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ellerbeker Schule, aber auch andere FÖZ erhebliche Raumfehlbedarfe aufweisen. Beispielsweise stehen nur sehr begrenzt Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Durch den Anstieg der Schüler*innenzahlen müssen von Schuljahr zu Schuljahr mehr Klassen gebildet werden, was einen räumlichen Mehrbedarf zur Folge hat.

Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung im Grundschulalter wird der Raumbedarf weiter ansteigen.

 

Die Ellerbeker Schule ist ein Förderzentrum Geistige Entwicklung und zweizügige Grundschule als verbundenes System. Derzeit werden 19 Klassen im Förderschulbereich und 8 Klassen im Grundschulbereich beschult. Die Schule ist als offene Ganztagsschule mit bedarfsgerechter Betreuung organisiert.

Es besteht ein räumlicher Fehlbedarf von mehr als 1.000 m². Die Berufsorientierungsstufenklassen werden daher bereits im Gebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule in Kooperation mit dem RBZ Technik beschult.

Auch am Standort der Ellerbeker Schule ergab eine Voruntersuchung, dass ein Erweiterungsbau nicht in entsprechender Größe möglich ist.

 

 

Schulgebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule

 

Die Fridtjof-Nansen-Schule als Regionalschule hat 2013 ihren Schulbetrieb eingestellt, seither wird das Gebäude interimsweise von umliegenden Schulen genutzt.

Aktuell werden die Berufsorientierungsstufenklassen der Ellerbeker Schule in Kooperation mit dem benachbarten RBZ Technik in einem Gebäudeteil beschult.

Des Weiteren nutzt das RBZ Technik einige Räume der Schule, u.a. für die Beschulung von AVSH (Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein)-Klassen und DaZ-Basiskursen.

Einen weiteren Gebäudetrakt nutzt das Hans-Geiger-Gymnasium, welches derzeit in mehreren Bauabschnitten energetisch saniert wird. Alle Nutzungen enden spätestens zum Schuljahresende 2024/2025.

 

 

Vorstellung der geplanten Maßnahmen

An allen identifizierten Standorten sind keine baulichen Erweiterungen möglich, so dass hier das Instrument der organisatorischen Schulentwicklungsplanung notwendig wird.

 

 

Schulgebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule (FNS)

 

 Errichtung einer eigenständigen dreizügigen Gemeinschaftsschule (ohne Oberstufe) als offene Ganztagsschule mit ca. 450 Schulplätzen, Start zum SJ 2025/2026

 

Begründung:

  • Das vorhandene Schulgebäude ist gemäß den geltenden Raumstandards ausreichend, um eine Schule in dieser Größe zu errichten.
  • Der bauliche Zustand des Gebäudes ist sehr gut, es sind lediglich kleinere Anpassungen und Sanierungen notwendig.

 

Zielerreichung:

  • Mit Errichtung einer neuen Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe wäre es möglich, den räumlichen Fehlbedarf der Gemeinschaftsschule am Brook abzubauen. Dafür ist es erforderlich und möglich, einen Zug von der Gemeinschaftsschule am Brook zur FNS zu verlagern.
  • Da die FNS Platz für drei Züge bietet, wäre die Schaffung zwei zusätzlicher Gemein-schaftsschulzüge, die der Stadtteil dringend benötigt, möglich.

 

Notwendige Handlungsschritte:

  • Ein Antrag der Verwaltung zum Beschluss der Errichtung einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe mit allen erforderlichen Rahmenbedingungen wird im Mai 2024 den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
  • Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses muss die Genehmigung beim MBWFK beantragt werden.
  • Das Flächennutzungsprogramm, inklusive der Sportflächen muss konkretisiert werden.
  • Der sich daraus ergebende Umbau- und Sanierungsbedarf muss zeitnah konkretisiert und die Maßnahmen gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft entsprechend abgestimmt werden.
  • Eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulmöbeln und digitaler Ausstattung muss ebenso geplant und umgesetzt werden.
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen bei der Haushaltsplanung 2024 für das Jahr 2025 berücksichtigt werden, um die Maßnahmen in 2025 umsetzen können.
  • Das erforderliche städtische Personal (Schulsekretär*in, Schulsozialarbeiter*in) muss bei der Stellenplanung 2024 für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.
  • Das Vergabeverfahren zur Übernahme der Ganztagsträgerschaft muss 2024 gestartet werden.
  • Das Vergabeverfahren für das Catering für die Mittags- und Zwischenverpflegung muss ebenfalls zeitgerecht erfolgen.
  • Mit der Schulaufsicht muss das Einsetzen der Schulleitung und Lehrkräfte abgestimmt werden.
  • Ebenso muss das Aufwachsen der Schule in Abstimmung mit der Schulaufsicht geplant werden. Angedacht ist es, bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 die neuen fünften Klassen der Gemeinschaftsschule am Brook sowie DaZ-Basiskurse und eine Rückläuferklasse im Rahmen der geltenden Regularien am Standort der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule, zu beschulen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 kommen drei weitere fünfte Klassen sowie eine weitere Rückläuferklasse hinzu. Im Verlauf der folgenden Schuljahre wird die Schule so aufwachsen.

 

Ellerbeker Schule

 

 Neuorganisation der Beschulung der Berufsorientierungsstufe, Beschulung soll, soweit umsetzbar, ab Schuljahr 2024/2025 als Campusklassen erfolgen (Campusklassen sind ein kooperatives Inklusionsmodell, die Schüler*innen und die Lehrkräfte bleiben organisatorisch an den FÖZ angegliedert, der Lernort verlagert sich jedoch an einen anderen Schulstandort

 

Zielerreichung:

  • Mit der Einrichtung von Campusklassen ist eine altersgerechte Beschulung der Berufsorientierungsstufenschüler*innen möglich.
  • In geeigneten Fächern können die Schüler*innen in den Regelklassen mitbeschult werden.
  • Neue Perspektiven für die Berufsorientierungsstufenschüler*innen können eröffnet werden.
  • Eine interessengerechte Beschulung an verschiedenen Schulstandorten/Schularten und ihren Profilen ist möglich.
  • Die Erlangung vertiefter Fertigkeiten/Qualifikationen ist möglich.
  • Eine Vorbereitung auf eine zukünftige Berufsausbildung, bspw. Werker*innenberufe ist möglich.
  • Dadurch wird eine Förderung von Motivation, Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung erreicht.
  • Der Fehlbedarf an der Ellerbeker Schule kann um den Bereich der Berufsorientierungsstufe (ca. 500 m²) dauerhaft reduziert werden.

 

Notwendige Handlungsschritte:

  • Die Abstimmung mit der Schulaufsicht ist erfolgt, die Errichtung von Campusklassen ist rechtlich möglich, die Berufsorientierungsstufenschüler*innen und die Lehrkräfte bleiben organisatorisch an den FÖZ, lediglich die Unterrichtsäume sind ausgelagert.
  • Flächenprüfung an den infrage kommenden Schulstandorten, um die Verortung der Berufsorientierungsstufenklassen zu ermöglichen (pro Klasse ein Klassenraum, ein Differenzierungsraum, evtl. Pflegeräume), läuft derzeit.
  • Abstimmung mit den betroffenen Schulen, Erarbeitung eines Konzeptes zur Errichtung von Campusklassen in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
  • Zeitschiene festlegen: Die derzeit in der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule untergebrachten Klassen laufen dort aus, neue Berufsorientierungsstufenklassen werden ab Schuljahr 2024/2025 als Campusklassen an anderen Schulstandorten beschult. Dies bedeutet eine Ausweitung des bereits praktizierten Modells der Beschulung von Förderklassen der Ellerbeker Schule und der Lilli-Nielsen-Schule an einem anderen Ort.
  • Klärung der Berufsorientierungsstufenbeschulung als gesamtstädtisches Konzept ist notwendig, die gleiche Thematik besteht an der Lilli-Nielsen-Schule.

 

  • Zur Reduzierung des weiteren Fehlbedarfs an der Ellerbeker Schule werden derzeit acht Container auf dem Schulgelände errichtet, welche von der Schulträgerin gekauft werden. Dort findet die Ganztagsbetreuung den benötigten Raum, Differenzierungsunterricht am Vormittag ist ebenfalls möglich. Die Containeranlage wird im Erdgeschoss barrierefrei sein sowie sanitäre Anlagen erhalten, da diese durch die besonderen Bedarfe der Schüler*innen im Bereich eines Förderzentrums dringend erforderlich sind.

 

 

Fröbelschule/Gemeinschaftsschule am Brook

 

 Organisatorische Zusammenlegung beider Schulen als zweizügige Gemeinschaftsschule (ohne Oberstufe) mit dreizügigem Grundschulteil als offene Ganztagsschule zum SJ 2025/2026

 

Begründung:

  • Eine Zusammenlegung wurde bereits im März 2021 vom OBR Gaarden im Einvernehmen mit den Schulen beantragt, Vorteile:
  • Räumliche Fehlbedarfe an beiden Schulen können durch die Zusammenlegung und die Verringerung um einen Zug im Sek I-Bereich (s. o.) organisatorisch abgebaut werden.
  • Schaffung ausreichender Schulplätze, da ein Zug, wie bereits beschrieben, zur neuen Gemeinschaftsschule im Gebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule verlagert wird.
  • Verbesserung der Attraktivität des Schulstandortes:
    • Zusammenlegung kommt einer Neugründung gleich
    • neuer Schulname, weckt Aufmerksamkeit und Neugier im Stadtteil
    • neues Schulkonzept, Schule neu denken, attraktive Neuausrichtung unter dem Gesichtspunkt der Perspektivschulentwicklung
    • Zusammenführung bereits bestehender positiver Konzepte der Einzelschulen, bspw. Kindersprechstunde, Maßnahmen zu Steigerung der Selbstkompetenz, Konzepte zur Gewaltprävention und zur Steigerung der Sozialkompetenz, künstlerisch-gestalterische Entfaltungsmöglichkeiten, ein gemeinsames Elterncafé und lebenspraktische Kurse
  • Vermeidung von Beziehungsabbrüchen, da die Übergänge vom Primar- zum Sekundarbereich vereinfacht werden, Idee: Wir sind EINE Schule!
  • Koordination durch eine Schulleitung
  • Möglichkeit der Umsetzung neuer pädagogischer Strukturen
  • Ein Ganztagsträger mit einem durchgängigen Konzept ist für die Gestaltung des Ganztages verantwortlich.
  • Nutzung vieler Synergieeffekte
  • Räumliche Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

 

Notwendige Handlungsschritte:

  • Gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 2 SchulG sind die Schulkonferenzen beider Schulen anzuhören und können ggf. Stellungnahmen abgeben.
  • Ein Antrag der Verwaltung zum Beschluss der organisatorischen Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule als zweizügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe mit dreizügigem Grundschulteil mit allen erforderlichen Rahmenbedingungen wird im Mai 2024 den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
  • Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses muss die Genehmigung beim MBWFK beantragt werden.
  • Das Flächennutzungsprogramm muss konkretisiert werden.
  • Der sich daraus ergebende Umbau- und Sanierungsbedarf muss zeitnah konkretisiert und die Maßnahmen gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft entsprechend abgestimmt werden.
  • Eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulmöbeln und digitale Ausstattung muss ebenso geplant und umgesetzt werden.
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen bei der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden, um die Maßnahmen in 2025 umsetzen zu können.
  • Die Vergabe der Ganztagsträgerschaft muss 2024 gestartet werden.
  • Abstimmung mit Schulaufsicht zur Einsetzung Schulleitung und Lehrkräfte.
  • Abstimmung mit Schulaufsicht, wie kann ein Zug Sek I-Bereich organisatorisch wechseln (Abgestimmte Idee: Die neuen fünften Klassen und evtl. weitere Klassen (DaZ) werden in der ehemaligen FNS beschult.)

 

Mit den oben dargestellten Maßnahmen, der Reaktivierung des Schulgebäudes der FNS, der Zusammenlegung der Schulen am Brook und der Auslagerung der Berufsorientierungsstufenklassen an der Ellerbeker Schule ist es möglich, räumliche Fehlbedarfe an den bestehenden Schulen abzubauen, Inklusion zu ermöglichen und zwei zusätzliche, dringend benötigte Gemeinschaftsschulzüge zu schaffen. Damit wird das schulgesetzlich verankerte, oberste Ziel der Schulentwicklungsplanung, Beschulung in hoher Qualität bei optimaler Auslastung der vorhandenen Schulgebäude sicherzustellen, erreicht. Dies ist rein organisatorisch in vergleichsweise kurzer Zeit, ohne aufwändige und teure Neu- und Umbauten möglich.

 

 

 

Einbindung der Beteiligten

 

Die Vorhaben dieser Geschäftlichen Mitteilung erfolgten in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung, der zuständigen Schulaufsicht, der Immobilienwirtschaft und den betroffenen Schulleitungen.

 

Es ist wichtig, zeitnah alle Beteiligten einzubinden, um Transparenz zu schaffen und alle möglichst umfänglich im Prozess mitzunehmen. Dies gilt in erster Linie für die von Veränderungen betroffenen Schulgemeinschaften, aber auch für Schüler*innen- und Elternvertretungen sowie die Ortsbeiräte. Auch alle Ämter, welche im Prozess mitwirken, sind eingebunden. Daher erfolgt mit dieser Geschäftlichen Mitteilung die Information an:

  • die beteiligten Schulgemeinschaften,
  • OBR Gaarden, Ellerbek
  • Kreiselternbeiräte Grundschulen, Gemeinschaftsschulen
  • Kreisschüler*innenvertretung
  • Ämter 60, 67, 51, 54, 61, 01

 

Im Gesamtprozess wird auch eine formale, gesetzlich verpflichtende Beteiligung, wie bspw. die Anhörung der entsprechenden Gremien nach Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz durchgeführt.

 

Die oben angekündigten notwendigen Anträge der Verwaltung werden zeitnah den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird die Verwaltung die erforderlichen Anträge beim MBWFK stellen und alle notwendigen Handlungsschritte umsetzen.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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