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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0341/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

  1.    Zusammenfassung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 26.01.2017 wurde beschlossen, den oben genannten Antrag für zwei Monate zurückzustellen, um weitere Informationen zusammenzustellen. In der Sitzung im März berichtete der Amtsleiter des Amt für Soziale Dienste, Herr Leisner, über den Sachstand und kündigte eine Geschäftliche Mitteilung an. Die hier vorgelegte Geschäftliche Mitteilung informiert über das abgeschlossene Projekt des Landes, „Kommunale Wohnberatung - Wohnlotsen Schleswig-Holstein“, die Umsetzung in den Modellkommunen und die wichtigsten Erkenntnisse des Gesamtprojektes. Weiterhin wird die vorhandene Beratungsstruktur in Kiel dargestellt und mögliche Hemmnisse bei der Inanspruchnahme benannt. Im letzten Abschnitt wird ein Ausblick auf ein mögliches weiteres Vorgehen gegeben.

 

 

  1.  Aufgabenbereiche von Wohnlotsen / Umsetzung in den Modellkommunen

 

Die vom Land von 2011 bis 2014 geförderten Projekte zum Thema Wohnlotsen wurden in den Modellkommunen sehr unterschiedlich umgesetzt.

 

Grundsätzlich gehören die im Folgenden aufgelisteten Beratungsbausteine zum möglichen Betätigungsfeld der Wohnlotsen/ Wohnberatung:

  • Barrierefreies Bauen und Wohnen
  • Altersgerechter Umbau 
  • Individuelle Wohnraumanpassung 
  • Energetische Sanierung
  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Gemeinschaftliche Wohnformen
  • Unterstützungsbedarf (ambulant/Pflege) usw.

 

Die freiwillig Engagierten erhalten dazu ein Schulungsangebot. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Erstberatung durchzuführen, auf Wunsch auch im eigenen Zuhause der Ratsuchenden. Bei dieser ersten Beratung wird geklärt, welche Thematik im Vordergrund steht und welche Fachberatungsstellen hinzugezogen werden können. Eine Beratung und Begleitung nur durch einen Wohnlotsen, eine Wohnlotsin ist nach unserem Kenntnisstand in keinem der Projekte verwirklicht worden. Wichtige Erkenntnisse aus dem Modellprojekt werden im Leitfaden „Kommunale Wohnberatung“ des Landes zusammengefasst, so wird eine gründliche Analyse bereits bestehender Angebote und der Bedarfe vor der Implementierung von Wohnlotsen oder einer Wohnberatung dringend empfohlen. Eindringlich wird auch darauf hingewiesen, dass ein solches Angebot nicht „nebenbei“ durchgeführt werden kann, sondern personell und finanziell gut mit Ressourcen ausgestattet sein und sich in die bestehende Struktur von Beratungsangeboten einfügen muss.

 

 

III.   Bereits vorhandene Angebote und Ansätze in der Landeshauptstadt Kiel

 

Von 2009 bis 2011 hat die Leitstelle Älter werden in Kooperation mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung, dem nettekieler Ehrenamtsbüro, dem Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf, und der evangelischen Kirchengemeinde vor Ort versucht, eine ehrenamtliche Wohn- und Umzugsberatung für ältere Menschen zu etablieren, mit dem Ziel einer Erst- und Wegweiserberatung. Eine Schulung der freiwillig Engagierten durch den Pflegestützpunkt fand statt. Leider ergab sich trotz der intensiven Zusammenarbeit der Beteiligten, die auch ein gemeinsames Auftreten bei der Akquise von potentiellen Nutzerinnen und Nutzern einschloss, kein Beratungsgespräch. Bei Vorgesprächen wurde zum einen deutlich, dass eine große Hemmschwelle darin besteht, fremden Menschen Zutritt in das eigene Zuhause zu gewähren. Zum anderen wünschten sich potentielle Nutzerinnen und Nutzer eine andere Form der Unterstützung, unter anderem praktische Hilfe beim Umzug, Übernahme der Umzugskosten, Vermittlung einer kostengünstigen kleineren Wohnung im Tausch gegen die, mittlerweile zu große, bisherige Wohnung.

 

Von den Kielerinnen und Kielern angenommen wird jedoch das seit Jahren bestehende Beratungsangebot der Kommunalen Wohnungsvermittlung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung zur Unterstützung bei der Wohnungssuche. Die Wohnungsvermittlung greift hierbei auf ihre Benennungsrechte zurück. Je nach Baualter der Wohnungen sind diese jedoch nicht immer seniorengerecht nach heutigen Vorstellungen und Anforderungen. Bezüglich des Wohnungsneubaus versucht das Amt, Investoren zum Bau barrierefreier Wohnungen über die gesetzlichen Forderungen hinaus zu gewinnen. Die zur Vermittlung zur Verfügung stehenden Wohnungen sind teils mit, teils ohne Betreuungsangebot.

 

Ebenfalls 2011 hat das Amt für Wohnen und Grundsicherung am ExWost BundesmodellprojektAltersgerechte Anpassung der Stadtteile Ellerbek/Wellingdorf“ teilgenommen. Kernstück dieses Projektes war eine kostenfreie Wohnberatung durch „Haus und Grund“ und die ARGE Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Auch dieser Ansatz, der insbesondere hinsichtlich Fördermittel zum Umbau informieren sollte, scheiterte an der mangelnden Nachfrage. Deutlich wurde dabei besonders, dass für viele ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer die Aufnahme eines Kredites, sei es auch im Rahmen von Förderprogrammen der KfW,  nicht mehr in Frage kam. Dabei spielte auch der Wunsch, den Nachkommen ein Erbe hinterlassen zu können eine entscheidende Rolle.

 

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes beraten in Bezug auf mögliche Umbaumaßnahmen und finanzielle Unterstützung. Frau Völker, eine spezialisierte Architektin und freiwillig Engagierte der Leitstelle „Älter werden“ kann bei Bedarf hinzu gezogen werden, auch dieses Angebot wird nur selten angenommen.

 

Ebenso steht die Beratungsstelle „Barrierefrei Bauen“ des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation allen Kielerinnen und Kielern offen. Sie bietet Beratung für Privatpersonen zur persönlichen Wohnraumanpassung in den eigenen vier Wänden an. Nach Bedarf werden hierbei auch Informationen zu weiteren zu konsultierenden Stellen oder Förderungen durch unterschiedliche Anbieter thematisiert. Diese Möglichkeit der Beratung wird weniger häufig in Anspruch genommen.

 

Von 2014 - 2016 hat die Stadt das umfangreiche Sanierungsprojekt „Klimagaarden in Auftrag gegeben, Information und Beratung für Wohnungs- und Hauseigentümer und Eigentümerinnen standen auch hier im Fokus. Folge waren mehrere energetische Quartierssanierungsprojekte, wobei das energetische Quartier Olympiazentrum Schilksee, das gerade mit seinem Konzept startet, explizit auch die Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit untersucht. Das Innenministerium, das dieses Vorhaben zu 30% fördert, ist gerade deswegen und wegen des hohen Altersschnitts in Schilksee sehr gespannt auf das Projekt und seine Ergebnisse und schließt dort weitere rderungen in die antragsgemäße Richtung nicht aus. Insoweit wäre es sicherlich empfehlenswert, Umsetzung und Erfahrungen aus Schilksee abzuwarten, um mit diesen Erkenntnissen und unter Begleitung des Innenministeriums, das der Lenkungsgruppe angehört, weitere Schritten zu planen.

 

 

  1. Fazit

 

In sehr unterschiedlichen Fachbereichen der Landeshauptstadt Kiel werden Anstrengungen unternommen, um Kielerinnen und Kieler bezüglich der vielfältigen Bedarfe hinsichtlich des komplexen Themas Wohnen zu beraten und zu unterstützen. Diese Möglichkeiten scheinen nicht allen potentiellen Nutzerinnen und Nutzern bekannt zu sein. Das Dezernat IV wird daher eine breitere Öffentlichkeitsarbeit anstrengen, um die Angebote bekannter zu machen. Denkbar wäre es, diese Angebote in einem gemeinsamen Flyer zu präsentieren und die Vernetzung der Akteure und Akteurinnen zu intensivieren. Wir erwarten einerseits durch die geplanten präventiven Hausbesuche  im Rahmen des Interreg-Projektes WIPP (Drs. 0112/2017), andererseits durch die Erfahrungen der Sanierung in Schilksee konkretere Erkenntnisse bezüglich der vorhandenen Bedarfe. Unter Umständen werden wir weitere Erfahrungen machen, die ggf. weitere Unterstützungsangebote erfordern.

 

Wir schlagen weiterhin vor, die Effekte der oben genannten Maßnahmen für ein Jahr zu beobachten und führen diese mit den gewonnen Erkenntnissen aus Schilksee und durch WIPP zusammen. In diesem Zeitraum kann zudem geprüft werden, ob noch weiterer Bedarf besteht, wie ggf. das Land eingebunden werden kann, wer das Angebot ansonsten finanzieren würde und in welcher Struktur eine Einbindung sinnvoll wäre. Im Mai 2018 könnten diese Ergebnisse in einer Geschäftlichen Mitteilung dem Ausschuss präsentiert werden.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

 

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