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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0357/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Aufstellung des 5. RNVP durch die Verwaltung mit dem Ziel der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung und dem Verzicht auf Widerspruch durch das Land Schleswig-Holstein bis spätestens Oktober 2018 zu dem Zweck, den Weg für eine erneute Vergabe der Verkehrsleistung ab dem Jahr 2021 bestmöglich abzusichern, wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In Bälde werden die Vorarbeiten für die Vergabe der Linienbusleistungen in der Landeshauptstadt Kiel für den Zeitraum 2021 bis 2030 beginnen. Hierzu hat eine europaweite Vorabbekanntma-chung der Leistungsvergabe im Oktober 2018 zu erfolgen, die inhaltlich durch den 5. RNVP ab-gesichert sein soll. Ziel des 5. RNVP wird es bleiben, die Vorschriften der EU (in Form der zum 24.12.2017 geänderten EU-Verordnung Nr. 1370/2007) und des 2013 aktualisierten deutschen Personenbeförderungsgesetzes bei der Beschreibung der Leistungsvergabe in bestmöglichen Einklang zu bringen.

 

Hierzu gehört, dass die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, denen die Verkehrsdienste unter-liegen sollen, mit den politischen Zielen des Aufgabenträgers im Einklang stehen, die in Strate-giepapieren für den öffentlichen Verkehr aufgeführt sind. Dazu sollen im 5. RNVP entsprechende Aussagen getroffen werden. Ferner sollen die Anforderungen an die Verkehrsdienste, soweit er-forderlich, aktualisiert werden.

 

Ferner sind bezüglich Stadtgrenzen überschreitender Linien Anforderungen und Netzzusammen-hänge zu klären. Diese Absichten hatte die Landeshauptstadt Kiel bereits im 4. RNVP und seiner Teilfortschreibung im Jahre 2016 formuliert und begonnen, diese Ziele inhaltlich und rechtskon-form abzubilden. In den hierbei noch bestehenden Abstimmungserfordernissen mit den benach-barten Aufgabenträgern und den im Verkehrsgebiet fahrenden Linienbusunternehmen über die zweifelsfreie Definition von Linienbündeln und die Zuordnung von ein- und ausbrechenden Linien werden derzeit Ergebnisse erzielt, die in den 5. RNVP einfließen müssen. So kann das in der Teilfortschreibung 2016 skizzierte Linienbündel „Kiel“ im 5. RNVP noch besser abgegrenzt wer-den. Hierdurch soll anhand der Netzzusammenhänge die bei der Vergabe mögliche Forderung einer Gesamtleistung begründet werden.

 

Weiterhin soll im 5. RNVP der Rahmen für die verkehrliche Entwicklung des ÖPNV während der Laufzeit des neuen Verkehrsvertrages abgesteckt werden. An den ÖPNV in der wachsenden Stadt Kiel stellen sich in der Zukunft erhöhte Anforderungen besonders hinsichtlich der Fahrleis-tung und darüber hinaus in der Umsetzung derzeit gutachterlich untersuchter Ziele im Rahmen der Masterplans Mobilität der Kiel Region und des Mobilitätskonzeptes für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel.

 

Die Verkehrsleistung im Stadtverkehr Kiel soll auch weiterhin durch die KVG im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel erbracht werden. Die Direktvergabe der Verkehrsleistung an die interne Be-treiberin KVG soll sicherstellen, dass der ÖPNV in Kiel auch weiterhin als ein Gesamtnetz geplant und gestaltet werden kann zum größtmöglichen Vorteil

r die Fahrgäste

r die Finanzierung des Angebotes durch den Aufgabenträger

r die Sicherstellung des größtmöglichen Einflusses auf den Verkehr und seine Qualität seitens des Aufgabenträgers und der Selbstverwaltung.

 

Vor diesen Hintergründen ist der jetzt geltende 4. RNVP mit der Teilfortschreibung 2016 in diesem Bereich weiter zu entwickeln. Mit dem 5. RNVP erhält die Landeshauptstadt Kiel eine einwandfreie Voraussetzung für die Vergabe der Buslinienverkehre in ihrem Zuständigkeitsbereich ab 2021.

 

 

 

 

 

in Vertretung

Peter Todeskino

Bürgermeister

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