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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0358/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung erlässt gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 03. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788) i.V.m. §§ 47 d GO, die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

Die Neufassung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung regelt die Unterstützung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden und ihrer/ seiner Vertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch zwei Beisitzende, die in der bisherigen Fassung nicht vorgesehen waren (§ 6 Abs. 4 und 5).

 

Weiterhin ist in § 6 das Wahlverfahren für die Vorsitzende/ den Vorsitzenden und die Beisitzenden aufgenommen worden.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat die Veränderung einstimmig beschlossen, die Mitzeichnung des Rechtsamtes liegt vor.

 

Die Veränderung hat keine Auswirkung auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

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Anlagen

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