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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0320/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird das Kieler Stadtwappen auf dem Namensschild der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kiel beibehalten. Sie wird darüber hinaus das Stadtwappen auf den Dokumenten  der Ortsbeiräte (z.B. Einladungen zur Ortsbeiratssitzungen, Niederschriften, Anträge, Veranstaltungsankündigungen etc.) sowohl in der elektronischen Fassung / Druckversion wie auch in der Papierform weiterhin verwenden. 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Stadtwappen dient in seiner Funktion als hoheitliches Symbol auch als Identifikationsmerkmal der Stadt Kiel. Auch gemäß der Anlagen zum Beschluß über die neue „Stadtmarke“ ist festgehalten worden, dass Dienstkleidung das Stadtwappen zeigen soll. Gerade bei im übrigen nicht uniformierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Namensschild insoweit als Dienstkleidung anzusehen. Auch soll die Zugehörigkeit der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Ortsbeiräte zur Stadt Kiel  soll damit unverkennbar gekennzeichnet werden.

 

 

 

gez. Ratsherr Stefan Kruberf.d.R.

 

 

gez. Christina Musculus-Stahnkef.d.R.

 

 

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