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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0356/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem anliegenden Entwurf der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.
  2. Dem anliegenden Entwurf des 1. Nachtrags der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.
  3. Dem anliegenden Entwurf des 6. Nachtrags zur Entgeltordnung für die städtischen Friedhöfe in Kiel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Aktualisierung der Friedhofssatzung

 

Die Verwaltung hat die bestehende Fassung der Friedhofssatzung überarbeitet. Die Anpassung der Friedhofssatzung umfasst einzelne punktuelle Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen. Sie erhöhen die operative Handhabbarkeit und die Sicherheit im Verwaltungshandeln, z.B. wird definiert, bis zu welchem Alter Personen als Kinder gelten.

Aufgrund des geänderten Nachfrageverhaltens wurde zudem das Angebot erweitert und z.B. auch eine neue Grabart (Waldgrab) aufgenommen.

In der als Anlage beigefügten Synopse sind die Änderungen gekennzeichnet.

 

2./ 3. Anpassung der Gebührensatzung und der Entgeltordnung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurden die Ämter aufgefordert, Möglichkeiten zur Einnahmenerhöhung zu prüfen.

Im Grünflächenamt werden Gebühren für das Bestattungswesen und Entgelte für die Erbringung von Grabpflegeleistungen für private Grabstellen eingenommen.

Die letzte Änderung der Gebühren und Entgelte erfolgte vor sechs Jahren. Aufgrund der Tarifentwicklung und der allgemeinen Preissteigerungen wurde nun eine Neukalkulation  erforderlich.

 

Mit der vorliegenden Anpassung der Gebührensatzung und Entgeltordnung werden Einnahmeerhöhungen prognostiziert, die einer durchschnittlichen Preisanhebung von etwa 12% entsprechen.

Aufgrund eines bundesweit veränderten Kundenverhaltens kann jedoch nicht zwangsläufig garantiert werden, dass die Einnahmen tatsächlich in gleicher Höhe steigen werden. Nutzerinnen und Nutzer verhalten sich zunehmend berechnend, so dass bundesweit, vor allem jedoch in Ballungsgebieten, teilweise ein Ausweichen sogar bis ins Ausland zu beobachten ist. Für Kiel erwarten wir dieses jedoch aufgrund der recht hohen lokalen Bindung und der hohen Bekanntheit und Beliebtheit der städtischen Friedhöfe nicht. Zudem tragen die speziellen und modernisierten Angebote und Services auf den städtischen Friedhöfen zu ihrer Attraktivität für die Kundinnen und Kunden bei.

 

Die Preisanpassungen wurden bereits mit Wirkung vom 01.03.2017 in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt. Die aufgrund des späteren Inkrafttretens der Gebührensatzung und der Entgeltordnung zu erwartenden Mindererträge werden im Nachtragshaushalt 2017 berücksichtigt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport

 

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Anlagen

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