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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0507/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Dem als Anlage beigefügten Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Satzung über Benutzungsentgelte im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß § 7 Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein (RDG) sind zwischen den Kostenträgern und den Kreisen und kreisfreien Städten Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Die Entgelthöhe wird zwischen den Rettungsdienst- und Kostenträgern verhandelt.

 

Die letzte Anpassung der Entgelte erfolgte zum 01.01.2017 mit der 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Kiel.

 

Die Ist-Kosten im Rettungsdienst für die Jahre 2013 bis 2015 werden zurzeit von einem externen Gutachter geprüft. (Drs. 0244/2016) Das Gutachten befindet sich aktuell in der Bearbeitung, ein abschließender Prüfbericht liegt noch nicht vor. Nach der Fertigstellung des Gutachtens werden mit den Kostenträgern Verhandlungen aufgenommen, um auf Grundlage des Gutachtens neue Entgelte zu vereinbaren.

 

Zwischenzeitlich konnte sich die Feuerwehr Kiel jedoch mit den Kostenträgern auf eine neue Entgeltvereinbarung mit erhöhten Interimsentgelten einigen. Die Entgeltvereinbarung soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.

 

Die Satzung vom 21.09.2010 über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Kiel in der Form des vierten Nachtrages vom 01.01.2017 muss daher ab dem 01.07.2017 wie folgt geändert werden:

 

Rettungstransport: 655,45€

Krankentransport: 92,64€ und 1,10€ Kilometerentgelt

KTW-Fernfahrten: 1,50€ pro Kilometer

Notarzteinsatz: 293,49€

 

Durch die oben genannten Interimsentgelte werden im Kieler Rettungsdienst im Jahr 2017 Mehreinnahmen von ca. 650.000,00€ generiert. Diese werden über den voraussichtlichen Nachtragshaushalt 2017 erfasst.

 

Die für das Inkrafttreten der 5. Nachtragssatzung erforderliche Unterzeichnung der zugrundeliegenden Entgeltvereinbarung durch alle Krankenkassen und Krankenkassenverbände ist noch nicht erfolgt. Daher kann die Beschlussfassung nur unter Vorbehalt der Zeichnung aller Beteiligten erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass alle Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Entgeltvereinbarung unterzeichnen werden.

 

Die Mitzeichnungen des Rechtsamtes und des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Kenntnisnahme des Amtes für Finanzwirtschaft liegen vor.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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