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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1018/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Mit Beschluss vom 21.07.2016 (Drs. 0627/2016) hat die Ratsversammlung den folgenden Beschluss getroffen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierte und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Instrument  „eg-check.de“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen in der Kieler Stadtverwaltung angewendet werden kann, um mögliche betrieblich feststellbare Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt zu erkennen. Insbesondere soll dieses Instrument auf ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) angewandt werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Innen- und Umweltausschuss über das Ergebnis zeitnah zu berichten.

 

Der Beschluss bezog sich auf den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015 (Drs. 0538/2016). Darin wurde darauf hingewiesen, dass in den unteren Lohngruppen Frauen deutlich überrepräsentiert sind. In dem Bericht heißt es:

 

„Im einfachen Dienst sind ausschließlich Tarifbeschäftigte tätig. Hier sind Frauen in den niedrigeren Einkommensebenen noch deutlicher überrepräsentiert, als im mittleren, gehobenen und höheren Dienst. So sind in der  EG 1 Frauen zu 100% und in der EG 2 zu 91,72% vertreten, in den Entgeltgruppen 2Ü bis 4 sinkt der Frauenanteil kontinuierlich und beträgt jeweils unter 50%. Mehr noch als im mittleren und gehobenen Dienst werden hier die auch im öffentlichen Dienst vorhandenen Ansätze zur Entgeltungleichheit deutlich, da  überwiegend von Frauen ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) trotz stetig wachsender Ansprüche an die Tätigkeit generell geringer bewertet werden als die  überwiegend von Männern ausgeübten ungelernten Tätigkeiten in handwerklichen Bereichen.“

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung wird zu einer Analyse eine externe Unterstützung hinzugezogen. Ziel der Untersuchung soll eine objektive Einschätzung sein, ob bei der Landeshauptstadt Kiel eine Entgeltdiskriminierung vorliegt und inwiefern diese auf die Eingruppierungspraxis selbst oder aber auf tarifliche Vorgaben zurückzuführen ist. Zu diesem Zweck werden zunächst im Bereich der unteren Lohngruppen (EG 1-4) sowohl der Tarifvertrag als auch die konkrete Eingruppierungspraxis dem EG-Check unterzogen.

 

Die Analyse wird durch das Personal- und Organisationsamt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gleichstellung initiiert. Das Personal- und Organisationsamt wird über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss vom 21.07.2016 (Drs. 0627/2016) hat die Ratsversammlung den folgenden Beschluss getroffen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierte und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Instrument  „eg-check.de“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen in der Kieler Stadtverwaltung angewendet werden kann, um mögliche betrieblich feststellbare Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt zu erkennen. Insbesondere soll dieses Instrument auf ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) angewandt werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Innen- und Umweltausschuss über das Ergebnis zeitnah zu berichten.

 

Der Beschluss bezog sich auf den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015 (Drs. 0538/2016). Darin wurde darauf hingewiesen, dass in den unteren Lohngruppen Frauen deutlich überrepräsentiert sind. In dem Bericht heißt es:

 

„Im einfachen Dienst sind ausschließlich Tarifbeschäftigte tätig. Hier sind Frauen in den niedrigeren Einkommensebenen noch deutlicher überrepräsentiert, als im mittleren, gehobenen und höheren Dienst. So sind in der  EG 1 Frauen zu 100% und in der EG 2 zu 91,72% vertreten, in den Entgeltgruppen 2Ü bis 4 sinkt der Frauenanteil kontinuierlich und beträgt jeweils unter 50%. Mehr noch als im mittleren und gehobenen Dienst werden hier die auch im öffentlichen Dienst vorhandenen Ansätze zur Entgeltungleichheit deutlich, da  überwiegend von Frauen ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) trotz stetig wachsender Ansprüche an die Tätigkeit generell geringer bewertet werden als die  überwiegend von Männern ausgeübten ungelernten Tätigkeiten in handwerklichen Bereichen.“

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung wird zu einer Analyse eine externe Unterstützung hinzugezogen. Ziel der Untersuchung soll eine objektive Einschätzung sein, ob bei der Landeshauptstadt Kiel eine Entgeltdiskriminierung vorliegt und inwiefern diese auf die Eingruppierungspraxis selbst oder aber auf tarifliche Vorgaben zurückzuhren ist. Zu diesem Zweck werden zunächst im Bereich der unteren Lohngruppen (EG 1-4) sowohl der Tarifvertrag als auch die konkrete Eingruppierungspraxis dem EG-Check unterzogen.

 

Die Analyse wird durch das Personal- und Organisationsamt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gleichstellung initiiert. Das Personal- und Organisationsamt wird über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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