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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1172/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem beigefügten Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2018-2021 für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) hat jede einen Stellenplan bewirtschaftende Dienststelle mit regelmäßig mindestens 20 Beschäftigten für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Da die Landeshauptstadt Kiel die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel hat, wurde sprachlich die Bezeichnung Frauenförder- und Gleichstellungsplan festgelegt.

Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplans ist zum einen eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigtenstruktur. Zum anderen muss der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für jeweils zwei Jahre verbindliche Zielvorgaben, bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, enthalten. In den Zielvorgaben ist zumindest ein Frauenanteil vorzusehen, der dem Anteil der Frauen an der nächstniedrigeren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppe entspricht. Bei Neueinstellungen sind Frauen zur Hälfte zu berücksichtigen.

In dem Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist u.a. festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Gleichstellungsverpflichtung gefördert werden soll.

Unter diesen Zielvorgaben wurde gemeinsam mit dem Referat für Gleichstellung der anliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan erarbeitet. Insbesondere in Hinblick auf die Bestandaufnahme und Analyse der Daten unterscheidet sich dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan von den vorherigen.

 

Der nun vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2018-2021 für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel ist von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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