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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0290/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Veranlassung

Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, Lärmkarten für Verkehrslärm und Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm auszuarbeiten. Die anschließende Lärmaktionsplanung im Jahr 2018 soll die Ergebnisse der aktuellen und der vergangenen Lärmkartierungen analysieren und Möglichkeiten weiterer Lärmminderungsmaßnahmen vor allem an Problemschwerpunkten aufzeigen. Die Lärmkartierung und die rmaktionsplanung müssen alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

Umgebungslärmkartierung

Die Umgebungslärmkartierung für die Landeshauptstadt Kiel wurde durch das Umweltschutzamt ausgearbeitet. Wie bereits 2012 wurden in Absprache mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Amtshilfe ebenfalls die Lärmkarten für die Ballungsraumgemeinden Altenholz, Kronshagen, Heikendorf, Molfsee, Mönkeberg, Schönkirchen und die Stadt Schwentinental vom Umweltschutzamt ausgearbeitet (Kostenerstattung erfolgt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)). Ernzend steht das Umweltschutzamt den Ballungsraumgemeinden bei der Interpretation der Lärmkarten und der Beurteilung von Lärmminderungsmaßnahmen beratend zur Verfügung. Diese interkommunale Zusammenarbeit wird durchweg positiv beurteilt.

Die Lärmkarten der Landeshauptstadt Kiel werden nach der Ausschusssitzung auf der Kiel-Seite unter www.kiel.de/de/umwelt_verkehr zum Download bereitgestellt. Gleichzeitig erfolgt die öffentliche Auslegung im Rathaus.

Berechnungsgrundlagen

Im Ballungsraum Kiel sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, alle Hafenanlagen mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen und das Gemeinschaftskraftwerk Kiel zu kartieren. Die Kartierung der Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.

Folgende Berechnungsgrundlagen für die Lärmkartierung wurden zum Stichtag 31.12.2016 seit der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 aktualisiert:

  • Verkehrsbelastung auf den Hauptverkehrsstraßen (abgestimmte Verkehrsprognose 11/2017)
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • Straßenoberfläche
  • rmschutzeinrichtungen
  • Gebäudehöhen und -einwohner
  • Reflexionseigenschaften der Gebäude
  • Lage und Größe der Hafenanlagen (insbesondere die Hafenanlagen im Kanal wurden ergänzt)

 


Ergebnisse

Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von LNight = 55 dB(A) für den Nachtzeitraum und LDEN = 65 dB(A) als Mittelungspegel über 24 Stunden das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen durch chronischen Lärmstress. Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel (Drucksachen-Nr.: 0657/2014) legt entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) diese Werte als Auslösewerte für die Lärmminderungsplanung fest.

Bezugnehmend auf diese Auslösewerte ergeben sich folgende Belastetenzahlen für das Kieler Stadtgebiet:

Industrie- und Gewerbelärm
einschließlich Hafenlärm

Belastete 2017

Differenz gegenüber 2012

LNight > 55 dB(A)

70

+70

LDEN > 65 dB(A)

20

+10

 

 

 

Straßenverkehrslärm

Belastete 2017

Differenz gegenüber 2012

LNight > 55 dB(A)

9020

-300

LDEN > 65 dB(A)

10040

+200

Die umfassende statistische Auswertung der Lärmkartierung 2017 ist im Anhang dargestellt.

Die Tabelle zeigt, dass die Anzahl der durch chronischen Lärmstress Betroffene seit der letzten Lärmkartierung relativ hoch geblieben ist. Die eindeutige Dominanz des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm wird anhand der Belastetenzahlen wie schon in den letzten Kartierungen bestätigt.
Eine genaue Analyse erfolgt im überarbeiteten Lärmaktionsplan.

rmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel ist gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bis zum 18. Juli 2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Eine erste Analyse zeigt, dass relevante Veränderungen der Lärmauswirkungen durch den Straßenverkehr nicht festzustellen sind, die Anzahl der Belasteten bleibt weiterhin auf einem hohen Niveau. Das Ziel, den Umgebungslärm zu vermindern, wurde nicht erreicht. Die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan von 2014 ssen hinsichtlich Umsetzung und Wirkung kritisch beurteilt werden.

Aus Sicht des Immissions- und Gesundheitsschutzes sollten geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen weiterhin thematisiert und geprüft werden.

Der Verkehrsversuch Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Knooper Weg (Oktober/November 2016) hat gezeigt, dass

  • die Rückmeldungen der Anwohner sehr positiv waren.
  • es gegenüber der Verwaltung keine negativen Rückmeldungen von Autofahrerinnen und Autofahrern gab, 
  • eindeutige Aussagen zur tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit und zum Lärmminderungspotenzial wegen des sehr kurzen Versuchszeitraums nicht möglich sind,
  • die Erfahrungen anderer Kommunen und Forschungseinrichtungen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Innen- und Umweltausschuss wird der überarbeitete Lärmaktionsplan bis zum Ende dieses Jahres als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Renate Treutel

 

 

 

Anlagen: 6

 

 

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Anlagen

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