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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0294/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

Die Ratsversammlung beschließt einen „Aktionsplan Schulhöfe“ mit folgenden Schritten:

 

  1. Alle Schulen werden aufgefordert, mit ihren Gremien zu überprüfen, ob für die Bedarfe der Schule und ihre pädagogische Ausgestaltung eine bauliche Veränderung des jeweiligen Schulhofes erforderlich ist. Sie stellen dann einen Antrag auf Umgestaltung und begründen einen möglichen Veränderungsbedarf.
  2. Der Schulausschuss legt die Prioritätensetzung für erforderliche Maßnahmen fest.
  3. Vor einer Bauplanung wird eine „Phase 0“ vorgeschaltet, in der Konzepte der schulischen und außerschulischen Nutzung, pädagogische und Umweltaspekte gemeinsam mit den Gremien der Schule unter Beteiligung des Ortsbeirates erarbeitet werden.
  4. Die Planung wird extern vergeben.
  5. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Nutzung der Schulhöfe dient in erster Linie schulischen Zwecken die Gestaltung hat sich daher zuvörderst den Bedürfnissen der Schule zu unterwerfen.

Daher ist die Frage der Umgestaltung zunächst eine schulische Angelegenheit, die in den entsprechenden Gremien zu beraten ist.

Die Einbindung der Ortsbeiräte am Gesamtprozess ist zu gewährleisten.

 

Zur Vermeidung von Fehl- oder Umplanungen wird eine „Phase 0“ vorgeschaltet.

Durch die externe Vergabe des Prozesses werden keine Kompetenzen der Verwaltung in Anspruch genommen.

 

 

 

gez. Ratsfrau Elisabeth Pierf.d.R.

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