Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0398/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ratsversammlung bekräftigt das von ihr beschlossene und seither kontinuierlich bestätigte Vorhaben, Haltestellen barrierefrei zu gestalten und auszubauen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, in einer Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, wie es zum Bau von Haltestellen gekommen ist, die den Anforderungen vollständiger Barrierefreiheit nicht gegen, und welche Kosten ein Umbau zu vollständig barrierefreien Haltestellen verursacht.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob weitere geplante oder sich im Bau befindliche Bushaltestellen nicht den ab 2022 geltenden und von der Ratsversammlung beschlossenen Anforderungen genügen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in solchen Fällen frühzeitig Anpassungen an den Planungen vorzunehmen.
Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Seit Jahren ist die Barrierefreiheit auch und gerade im Öffentlichen Nahverkehr Thema in Kiel.

 

In dem von der KVG und der Landeshauptstadt Kiel gemeinsam herausgegebenen Informations-Booklet „Barrierefrei mit dem Bus durch Kiel“ heißt es schon im Jahr 2015:

 

Unsere Gesellschaft wird immer älter und dieser demografische Wandel stellt auch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Für die Mobilität von älteren Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen spielen die öffentlichen Verkehrsmittel eine wichtige Rolle, deren Bedeutung in der Zukunft weiter zunehmen wird. […] Davon ausgehend wird seit vielen Jahren das bearrierefreie öffentliche Verkehrsangebot kontinuierlich ausgebaut.

 

In der geschäftlichen Mitteilung „Umbau von Bushaltestellen zur Herstellung der Barrierefreiheit“ (Drs. 0136/2016) des Tiefbauamtes vom 3. März 2016 heißt es gleich zu Beginn:

 

Das Tiefbauamt folgt den Vorgaben des PBefG, den ÖPNV bis 2022 barrierefrei zu gestalten, indem jedes Jahr Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.“

 

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum bei Neu- und Umbauten von Bushaltestellen offensichtlich immer noch nicht die Barrierefreiheit von vornherein berücksichtigt wird.

 

Wenn man die voraussichtlichen Zusatzkosten betrachtet, die ein nachträglicher Umbau im Sinne der Barrierefreiheit, der in solchen Fällen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Personen-Beförderungs-Gesetzes bis 2022 in jedem Fall erfolgen muss, wird zudem deutlich, dass Neu- und Umbauten von Haltestellen ohne Gewährleistung der Barrierefreiheit schlicht eine unverantwortliche Verschwendung von öffentlichen Mitteln darstellt.

 

 

 

gez. Ratsherr Benjamin Raschkef.d.R.

gez. Ratsherr Achim Heinrichsf.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Jan Wohlfarthf.d.R.

gez. Ratsherr Wolfgang Homeyerf.d.R.

CDU-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Arne Langnißf.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

gez. Ratsherr Stefan Rudauf.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidtf.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

 

Loading...