Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0307/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

§ 76 Abs. 4 Satz 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend ist der Ratsversammlung jährlich ein Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, zuzuleiten, in welchem

 

-          die Geber,

-          die Zuwendungen und

-          die Zuwendungszwecke

anzugeben sind.

 

Auf Basis der Erhebungen in den Dezernaten werden vorliegendr 2017 entsprechende Zusammenstellungen zur Kenntnis gegeben.

Dazu liegen dieser Geschäftlichen Mitteilung als Anlagen folgende Übersichten bei:

 

Anlage Dezernat II/Umweltschutzamt + Grünflächenamt

Anlage Dezernat III/Amt für Kultur und Weiterbildung

Anlage Dezernat III/Amt für Kultur und Weiterbildung/Mettenhofer Kulturtage

Anlage Dezernat III/Feuerwehr

Anlage Dezernat III/Freiwillige Feuerwehr

Anlage Dezernat IV/Amt für Sportförderung

Anlage Dezernat IV/Amtr Soziale Dienste/Referat für Migration

Anlage Dezernat V/Amt für Schulen

Anlage Dezernat V/Amt r Kinder-u. Jugendeinrichtungen

Anlage Dezernat V/Jugendamt

Anlage Dezernat V/Jugendamt/Allgemeiner Sozialdienst

 

Insgesamt werden im vorliegenden Bericht Spenden im Umfang von rund 445 T Euro erfasst und vorliegend zur Kenntnis gegeben.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

 

Seite: 1/1

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...