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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0473/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 971V „Hof Hammer“ im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet südlich der Straße Eiderbrook, westlich des Speckenbeker Weges, nördlich der Eider und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Begründung (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 „Hof Hammer“ befindet sich im südwestlichen Bereich der Landeshauptstadt Kiel. Es liegt im Stadtteil Hassee zwischen den Straßen Eiderbrook, Speckenbeker Weg und nördlich der Eider. Im Westen grenzt das Plangebiet direkt an größere Waldflächen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Eider und die Stadtgrenze zur Gemeinde Molfsee.

 

Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 4,4 ha Fläche das historisch gewachsene Areal der Hofanlage Hammer mit unterschiedlichen Gemeinbedarfsnutzungen. Die Qualität des Grundstückes wird bestimmt durch die unmittelbare Lage an der Eider, verschiedene denkmalgeschützte Gebäude, durch einen umfangreichen Großbaumbestand und durch angrenzende Waldflächen.

 

Das Gelände stellt sich als städtebaulich untergenutztes Areal mit diversen öffentlichen Nutzungen dar. Ein Großteil der vorhandenen Gebäude ist nicht mehr sanierungsfähig und soll abgebrochen werden. Zwei Gebäude der ehemaligen Hofstelle „Hof Hammer“ – Herrenhaus und Reetdachkate – stehen unter Denkmalschutz und sollen auch langfristig gesichert und entsprechend ihrem Charakter neuen Nutzungen zugeführt werden.

 

Unmittelbar an den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 971V grenzen keine weiteren Bebauungspläne an.

 

II. Planungserfordernis und Ziel der Planung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 971 „Hof Hammer“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines inklusiven Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Jugendhofes Hammer geschaffen werden. Dieses Quartier hat für die Landeshauptstadt Kiel Vorbildcharakter.

 

Das Areal bietet das Potential, die denkmalgeschützten Gebäude und erhaltenswerte Grünstruktur durch zusätzliche bauliche Akzente zu einem zeitgemäßen, den aktuellen städtebaulichen, architektonischen und nutzungsspezifischen Anforderungen entsprechenden Gesamtkonzept zu entwickeln.

 

Ziel der Planung ist die Nutzung eines bisher städtebaulich untergenutzten, städtischen Areals für die Schaffung eines neuen Wohnquartiers. Der Leitgedanke der Inklusion steht dabei städtebaulich-planerisch an vorderster Stelle. Menschen mit und ohne Behinderung, junge und alte Menschen, Familien und Singles sollen in diesem neuen Quartier ihr zu Hause finden und unbeeinträchtigt miteinander leben.

 

Hierzu hat es in einem mehrstufigen Modellverfahren „Hof Hammer inklusiv“ ein umfängliches Beteiligungs- und Auswahlverfahren gegeben, dessen Anfänge bereits im Jahr 2009 liegen. In diesem Verfahren wurde bereits frühzeitig gemeinsam mit interessierten Projektentwicklern/-innen und Investoren/-innen sowie Bürgern/-innen, unterschiedlichsten Verbänden und Initiativen in einem Beteiligungsverfahren Ideen für ein realisierbares und nachhaltiges Nutzungskonzept ermittelt. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines vierstufigen, offenen, nicht anonymen Interessenbekundungsverfahrens ein Investor/ Projektentwickler ausgewählt.

 

Da bisher kein Bebauungsplan für das Areal Hof Hammer existiert, ist zur Umsetzung des entwickelten Nutzungskonzeptes die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971V erforderlich.

 

III. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt für den überwiegenden Teil der Flächen des „Hof Hammer“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar.

 

Da das Areal künftig einer Wohnnutzung dienen soll, ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 971V die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dieses erfolgt mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.03.2016 an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 01.04.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 15.03.2016 im Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 2 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 971V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 02.11.2017 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 05.12.2017 bis zum 19.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.11.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 22.01.2018 gebeten.

 

 

Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971V. Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971V ist vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung zu beschließen.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971V. Der Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)

Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971V

 

Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 971V kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

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Anlagen

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