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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0812/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 19.04.2018 hat die Kieler Ratsversammlung folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert,

  1. die Verhandlungen bezüglich Klärschlammverwertung mit Hamburg-Wasser (HSE) einzustellen,
  2. die Kooperation bestehend aus den Entsorgungsbetrieben Lübeck und azv Südholstein zu verlassen,
  3. und als Landeshauptstadt Kiel die Kieler Klärschlämme auszuschreiben. Hierbei sind Phosphorrückgewinnung, Entsorgungssicherheit und Klimaschutz besonders zu becksichtigen.
  4. die Ausschreibung aufgrund ihrer besonderen Bedeutung der Ratsversammlung vorzulegen und durch diese beschließen zu lassen.

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung gibt die Verwaltung einen Überblick über die erfolgten und zukünftigen Tätigkeiten:

 

Zu 1. und 2:

Die Landeshauptstadt Kiel hat die Verhandlungen mit Hamburg-Wasser über eine kommunale Zusammenarbeit in der Klärschlammverbrennung beendet sowie die Kooperation mit dem Abwasserzweckverband Südholstein und den Entsorgungsbetrieben Lübeck verlassen.

 

Zu 3.:

Die zukünftige Verbrennung soll langfristig vergeben werden, um einen günstigen Preis zu erhalten. Geplant ist eine Laufzeit von 20 Jahren - ggfs. mit der Option der Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das Leistungsspektrum soll die folgenden Teilleistungen umfassen:

 

      Abtransport des Klärschlamms vom Klärwerk Bülk zur Verbrennungsstätte,

      Verbrennung auf umwelttechnisch hohem Niveau,

      Phosphorrecycling aus der Klärschlammasche sowie die

      Entsorgung der Reststoffe.

 

Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein keine Anlagen, die diese Aufgaben erledigen können. Sie sollen aber in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Um die erforderlichen Transportwege und die damit einhergehenden Umweltbelastungen zu minimieren, strebt das Fachamt an, den langfristigen Entsorgungsvertrag ab dem 01.01.2024 beginnen zu lassen. Wohin der Klärschlamm letztendlich verbracht werden wird, entscheidet die Vergabe der durchzuführenden europaweiten Ausschreibung.

 

Derzeit wird der Klärschlamm weiterhin landwirtschaftlich verwertet. Darauf ist auch die bestehende Schlammentwässerung ausgerichtet, die den Klärschlamm mit Eisen und Kalk vermischt, um ein landwirtschaftlich gut nutzbares Gemisch zu erstellen.

 

r die Verbrennung ist eine andere Art der Schlammentwässerung erforderlich: Der Klärschlamm wird zukünftig mit Polymeren versetzt und zentrifugiert werden. Die Planung einer entsprechenden Anlage wird derzeit vergeben. Sie soll Ende 2020 betriebsbereit sein.

 

r den Zeitraum von der Inbetriebnahme der Zentrifuge bis zum Beginn des langfristigen Entsorgungsvertrags muss eine Zwischenlösung gefunden werden. Hierfür wird frühzeitig das entsprechende Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

 

Dem vorstehend skizzierten Zeitplan folgend,lt die Landeshauptstadt Kiel alle gesetzlich geforderten Fristen ein.

 

Zu 4.:

Die Ausschreibungsunterlagen werden mit Unterstützung externer, fachlicher Expertise erstellt und der Ratsversammlung nach Abschluss vorgelegt werden.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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