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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0716/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1)      Dem vorliegenden Abschlussbericht des Green City Plans mit den vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen in der Anlage I wird zugestimmt.

 

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanungen für die vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen der Anlage II in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Projektpartnern, vorbehaltlich der Finanzierung, in den kommenden 5 Jahren voranzutreiben und die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung zur Umsetzungr die entsprechenden Gremien zu schaffen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel hatte im Dezember vergangenen Jahres einen Zuwendungsbescheid über 165.000 € (100% Förderung) für die Erstellung eines Green City Plan aus dem Sonderprogramm Masterpläne r die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten (siehe Drs. 1231/2017 und Drs. 0132/2018).

 

Durch die Erstellung des Green City Plans schafft Kiel die Voraussetzungen für die Anwerbung von Projektmitteln aus dem „Sofortprogramm Sauber Luft“ der Förderrichtlinie Digitalisierung des Verkehrs und anderen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

Inhaltlich wurden anhand der vorhandenen Strategien aus dem Masterplan Mobilität r die KielRegion und dem Masterplan 100% Klimaschutz insgesamt ca. 40 Sofortmaßnahmen entwickelt, die in den kommenden 5 Jahren in Kiel und der Region umgesetzt werden sollen. Außerdem wurden vertiefende Detailuntersuchungen „Premiumradrouten“ und „Betriebliches Mobilitätsmanagement/ Fuhrparkanlayse“ bearbeitet, die Arbeitsgrundlage für die Maßnahmenumsetzung sind. Der Gesamtbericht mit Kurzfassungen der Detailuntersuchungen ist als Anlage I dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bearbeitung des Green City Plans musste auf Grund der Vorgaben aus denrderbedingungen bis zum 31.08.2018 (es wurde eine Projektverlängerung genehmigt) abgeschlossen und der Abschlussbericht beim rdergeber vorgelegt werden. Diese Zeitvorgabe hat dazu geführt, dass vor Abgabe des Berichtes kein Beschluss in der Ratsversammlung möglich war.

 

Die Ratsfraktionen wurden daher während des Bearbeitungsprozesses im Arbeitskreis Verkehrsmarketing (27.03.2018 - Drs. 049/2018 und 04.07.2018 - Drs. 0681/2018) und im Fahrradforum (23.05.2018 - Drs. 0693/2018) vorab eingebunden (siehe Drs. 0132/2018).

 

Sofortmaßnahmen Green City Plan

 

Die im Green City Plan beschriebenen Projekte wurden anhand ihrer Effekte zur nachhaltigen Schadstoffminderung und einer kurz bzw. mittelfristigen Umsetzbarkeit ausgewählt. Sie gliedern sich inhaltlich in 5 durch das BMVI vorgegebene Themenfelder.

 

Die Umsetzung dieser Projekte erfolgt nicht ausschließlich durch die Landeshauptstadt Kiel. Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses konnten auch die NAH.SH GmbH, die KielRegion GmbH, die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG), die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) und die Verkehrsgetriebe Kreis Plön (VKP) gewonnen werden, federführend einige dieser Projekte zu bearbeiten und Förderanträge zur Umsetzung einzureichen.
 

Der gesamte Maßnahmenkatalog mit Projektbeschreibung in mehr als 40 Projektblättern ist im Abschlussbericht das Green City Plan enthalten (siehe Anlage I). Einen Überblick verschafft auch Anlage II. Im Hinblick auf die Luftreinhaltung sind dies insbesondere folgende Maßnahmen besonders hervor:
 

Digitalisierung

  • I.a Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems u.a.

a-1 Aufbau und Betrieb einer regionalen Mobilitätsdatenbank

a-3 Aufbau und Betrieb einer regionalen Mobilitätsinformationsportal

a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung

a-10 Verkehrsinformationstafeln zur aktuellen Verkehrssituation
 

  • I.b Digitales Zugangsmedium Usability-Designprojekte

b-1 Geodatenbasierte Ergänzung der ÖPNV-Fahrplanauskunft

b-2 Mobiles ÖV-Ticket mit “One Click buy” Funktion

 

Vernetzung und ÖPNV

  • II.a Etablierung von Mobilitätsstationen
  • II.c Netzwerk zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
  • II.d Vernetzung über ein Bikesharing-System

 

Radverkehr

  • III.a Radpremiumrouten in der Landeshauptstadt Kiel u.a.

- Fertigstellung Veloroute 10

- Werftstraße

- Olshausenstraße

- Westring

- Eckernförder Straße Nord

  • III.b Interkommunale Premiumrouten in die Region
  • III.d Schwentinefähre als Teil der Premiumradroute

Elektrifizierung

  • IV c Ladeinfrastruktur für die Elektrifizierung des ÖPNV
  • IV d Einführung der E-Mobilität in Linienbussen
  • IV h Lade-, Lasten- und Betriebshofmanagement für den ÖPNV 

Die Umsetzung oder Teilumsetzung vieler Projekte wird bis 2020 angestrebt. Dieses sind vor allem die Digitalisierungsprojekte. Aber auch Maßnahmen wie die „Vernetzung über ein Bikesharing-System“,  Schwentinefähre als Teil der Premiumradroute“ oder Maßnahmen aus dem Bereich der Elektrifizierung könnten bis 2020 umgesetzt werden.

 

Planungen, die mit langfristigen Umsetzungsglichkeiten verbunden sind, müssen zudem zusätzlich kurzfristig in die Wege geleitet werden, um perspektivisch die Ziele der Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf eine emissionsfreie Mobilität erreichen zu können wie z.B. II-f „Planung einer Stadtbahn, III-a „Radpremiumrouten in der Landeshauptstadt Kiel“ III-b „Interkommunale Radpremiumrouten“ oder III-c „ckenschlüsse im regionalen Radverkehrsnetz“ (siehe Anlage II).

 

Ziel ist es, zumindest die o.g. kurzfristig wirkenden Maßnahmen in den aktuell durch das Land zu erstellenden, neuen Luftreinhalteplan einzubinden.

 

Projektbearbeitung und Finanzierung

 

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte wurden im August 2018, vorbehaltlich einer politischen Beschlussfassung, zur Fristwahrung, insgesamt 14 Anträge für den 3.Call der rderrichtlinieDigitalisierung des Verkehrssystems“ durch die verschiedenen Partner eingereicht (KielRegion GmbH: 4 Anträge, NAH.SH: 4 Anträge, KVG: 2 Anträge, VKP: 1 Antrag, Tiefbauamt: 3 Anträge).

 

Auch für den 1. Call der Förderrichtlinie Digitalisierung des Verkehrssystems“ hatten die Landeshauptstadt Kiel und die KVG bereits Förderanträge für die Projekte I.a-4 „Digitale Verkehrsdatenerhebung“ (Drs. 0478/2018) , II.b-6 Ausweitung von DFI-Anzeigen an Haltestellen“ und II.b-7 „Haltestellen-Echtzeitinformationen als APP“ eingereicht. Bisher bewilligt wurden die Förderanträge I.a-4 und II.b-6.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Finanzierung einiger dieser Anträge erforderlich sein wird, in den kommenden Jahren ausreichend zusätzliche bisher nicht vorgesehene Projektmittel im städtischen Haushalt einzuplanen, um bei einer Förderquote von ca. 50% den Eigenanteil - auch gegenüber dem Fördergeber darstellen zu können. So werden im Investitions- und im Ergebnishaushalt r die Jahre 2019 und 2020 Eigenmittel in Höhe von insgesamt ca. 3,5 Mio. € benötigt.

 

Die Finanzierung von anderen investiven Projekten, wie Radpremiumrouten, wird überwiegend ab 2021 erforderlich sein.

 

In Anlage II finden Sie eine Projektübersicht und Kostenschätzungen für relevante haushaltswirksame Projekte. Neben dem städtischen Haushalt wird dadurch der Haushalt des Eigenbetrieb Beteiligungen sowie die Haushalte der übrigen Projektpartner belastet werden.

 

Es wird weiterhin auch deutlich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Projekte einen erheblichen Zusatzaufwand r die Verwaltung, auch unter Zuhilfenahme von externer Unterstützung bedeutet, der nur geleistet werden kann, wenn andere Projekte oder Aufgaben verschoben werden.

 

Zusätzlich ist es ebenfalls erforderlich, dass r die Planung und den Bau der Rad-premiumrouten sowie für den Betrieb des Verkehrsmanagementsystems zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Entsprechende Stellenplananträge 2019 werden von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vorbereitet.

 

 

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Anlagen

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