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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0750/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Das RBZ 1 wird auf der Grundlage der anliegenden Auflösungssatzung mit Ablauf des 31.12.2018 nach § 100 Schulgesetz (SchulG) aufgelöst.
  2. Zum 01.01.2019 entsteht aus dem aufgelösten RBZ 1 die Berufliche Schule Soziales, Ernährung und Bau.
  3. Nach § 96 i.V. m. § 61 Abs.1 SchulG wird die Berufliche Schule Soziales, Ernährung und Bau am 01.01.2019 in zwei berufliche Schulen geteilt:

a) die Berufliche Schule am Königsweg

b) die Berufliche Schule am Schützenpark

  1. Die Einsetzung des Schulleiters des RBZ 1 erfolgt auf der Basis einer Anhörung des Schulträgers an einer der beiden neuen Schulen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK).
  2. Zum 01.01.2019 werden nach § 100 SchulG die Berufliche Schule am Königsweg und die Berufliche Schule am Schützenpark in Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) überführt und auf der Grundlage der anliegenden Errichtungs- und Organisationssatzungen als das RBZ am Königsweg und das RBZ am Schützenpark in der Rechtsform rechtsfähiger Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) errichtet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit der Neustrukturierung notwendig werdenden Vertragsveränderungen durchzuführen (Mietverträge, Personalgestellungsverträge, Dienstleistungsverträge, Überleitungs- und Finanzierungsverträge)
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1) wurde 2010 nach Zusammenlegung der Schulen Berufliche Schule Bau und Nahrung am Schützenpark“, Berufliche Schule Sozialwirtschaft am Schützenpark und der Beruflichen Schule am Königsweg aus der Beruflichen Schule Soziales, Ernährung und Bau errichtet.

 

Es hat sich in den vergangenen acht Jahren seit Gründung des RBZ 1 herausgestellt, dass die Größe des RBZ 1 eine extreme Herausforderung in Organisation und Abwicklung darstellt, die trotz großen Engagements zwangsläufig zu Schwächen in Prozessen und Strukturen führt, wie nachfolgend dargestellt wird:

 

 

Schulorganisation und Leitung

An der Spitze eines RBZ steht die Schulleitung. Sie trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie für die Organisation und die Verwaltung der Schule. Die Schulleitung des RBZ nimmt darüber hinaus auch die Geschäftsführung derR wahr und trägt somit die Verantwortung für Verträge, r das RBZ-eigene Personal und insbesondere auch r die Finanzen des RBZ 106 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz).

 

Zur Leitung der ehemaligen o.g. drei Beruflichen Schulen standen seinerzeit drei Schulleiter/innen und drei stellvertretende Schulleiter/innen zur Verfügung. Das Schulgesetz sieht für ein RBZ, unabhängig von der Größe der Schule, eine Schulleitung, zwei Stellvertretungen und eine Verwaltungsleitung vor. Aufgrund der vom Schulträger beantragten Zusammenlegung von drei Schulen zu einem RBZ ist das größte RBZ im Lande entstanden. Die Größe des RBZ 1 entspricht einem mittelständischen Unternehmen und kann nicht mehr sinnvoll gesteuert werden.

 

Am RBZ 1 unterscheidet sich die Situation deutlich vom RBZ Wirtschaft und RBZ Technik. An den beiden vorgenannten RBZ wurde die Leitungsebene von ehemals vier (zwei Schulleitungen und zwei Stellvertreter) auf drei (Schulleitung und zwei Stellvertreter) reduziert, also um 25%. Am RBZ 1 dagegen wurde die Leitungsebene bei der Gründung von sechs auf drei Stellen reduziert und damit halbiert.

 

Standorte, Größe und Leitung

Beschult werden am RBZ 1 an den drei Standorten knapp 5.000 Schülerinnen und Schüler (SuS), von insgesamt über etwa 280 Lehrkräften in sehr unterschiedlichen Fachrichtungen. Eine grundtzliche Ausrichtung auf einen wirtschaftlichen, technischen oder sozialen Bereich, wie bei den anderen beiden Kieler RBZ, gibt es am RBZ 1 nicht. Hier werden aus verschiedenen Lernfeldern Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen angeboten, so dass das Unterrichtsangebot am RBZ 1 sehr heterogen ist.

 

Eine Mensa am Standort Schützenpark im PPP-Neubau wird von SuS der Berufsfachschulen, berufsvorbereitenden Maßnahmen (AV-SH und BIK-DaZ) als Unterrichtsangebot betrieben und eine Kantine am Standort Königsweg wird als Ausbildungsbetrieb für Auszubildende der Landeshauptstadt Kiel betrieben. Der Betrieb der Mensen ist umsatzsteuerpflichtig. Dies verursacht einen besonderen Buchungsaufwand und eine hohe Verantwortung.

 

Neben der Schulleitung, welche die Geschäftsführung r das gesamte RBZ wahrzunehmen hat, sind aufgrund der baulichen, örtlichen und schulorganisatorischen Situation weiterhin drei Standortleitungen erforderlich:

 

Am Standort Steenbek wird die Standortleitung von der dortigen Abteilungsleitung wahrgenommen, am Standort Königsweg obliegt die Standortleitung einem der Stellvertreter des RBZ 1. Am Standort Schützenpark sind aktuell ein Stellvertreter und der Schulleiter gemeinsam für die Standortleitungen verantwortlich. Im Zuge der R-Gründung sind Aufgaben r die Schule hinzugekommen, die zuvor in dem Zuständigkeitsbereich des Schulträgers und des Bildungsministeriums lagen. In den RBZ Technik und Wirtschaft nehmen die stellvertretenden Schulleitungen schwerpunktmäßig diejenigen Aufgaben wahr, die mit der Führung einer AöR verbunden sind. Diese Aufteilung ist am RBZ 1 unmöglich, da die beiden Stellvertreter die Standortleitung wahrnehmen müssen und somit keine freien Kapazitäten für die AöR-Aufgaben haben. Eine Aufstockung der Funktionsstellen ist aufgrund der Vorgaben des Landes nicht möglich.

 

Provisoriennutzung

Die räumliche Situation am RBZ 1 unterscheidet sich deutlich von der Situation am RBZ Wirtschaft und RBZ Technik. Während an den beiden vorgenannten RBZ die Schulen an einem Standort zusammengefasst und die Neubauten zügig fertig gestellt wurden, befindet sich das RBZ 1 überwiegend im Sanierungs- und Neubaumodus.

 

Zurzeit werden die ehemalige Ludwig-Richter-Schule und Ludwig-Erhard-Schule am Schützenpark sowie die ehemalige Adolf-Reichwein-Schule in Dietrichsdorf als Provisorienr das RBZ 1 so lange genutzt, bis der Ersatzbau für das Gebäude C fertiggestellt ist. Allein am Standort Schützenpark werden zurzeit drei Provisorien, ein saniertes Gebäude und nur ein fertiger Neubau genutzt. Dies st ein enormes Maß an Organisation und Abstimmung aus und erschwert den Alltag in der Schule erheblich.

 

Mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten der Schule am Rondeel am Standort Königsweg im Sommer 2018 werden Container am Standort Schützenpark als Provisorium für zwei Jahre genutzt. Hieraus ergeben sich dann mittlerweile vier Standorter das RBZ 1. Ein Ende der belastendenumlichen Situation ist daher vorerst nicht in Sicht.

 

Fehlendes Verwaltungspersonal und Jahresabschlüsse

Mit Gründung der RBZ wurde unabhängig von der Anzahl der SuS eine Verwaltungsleitungsstelle pro Schule vorgesehen. Durch die Größe und Aufgabenvielfalt, die insbesondere durch die Arbeit an mehreren Standorten entsteht, haben die RBZ in Kiel einen zutzlichen Bedarf angemeldet, dem der Schulträger 2014 durch Schaffung von zwei zusätzlichen Stellenr Verwaltungsleitungen Rechnung getragen hat. Unabhängig davon gab es aber besonders im RBZ 1 längere Zeiträume, in denen die Verwaltungsleitungsstelle aufgrund langfristiger Erkrankung oder durch Personalwechsel nicht besetzt war. Die notwendige Aufgabenerfüllung war in diesen Zeiten nur durch Abordnung eines Abteilungsleiters in den Verwaltungsbereich begrenztglich.

 

Die Arbeit mit dem Buchungsprogramm Infoma new systems kommunal und der gleichzeitigen Vorgabe der Buchführung nach GemHVO-Doppik hat sich für alle drei Kieler RBZ als belastend herausgestellt. Nach wie vor ist vor allem die Erstellung der Jahresabschlüsse eine große Herausforderung, der seit Jahren anhaltende Personalmangel kommt besonders am RBZ 1 erschwerend hinzu. Ein geplanter Wechsel zur kaufmännischen Buchführung soll die herausfordernde Personalsuche im Verwaltungsbereich erleichtern, da diese bisher auf einen Personenkreis mit GemHVO-Doppik-Erfahrung begrenzt ist. (Anmerkung: Die Buchung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach HGB ist in den anderen städtischen Gesellschaften das übliche Verfahren).

 

Ergebnis

Zu den r alle drei RBZ geltenden neuen Aufgaben durch Schulfusionen, AöR-Gründung, Neubauplanungen und Umzügen kommen am RBZ 1 die vorgenannten Sachverhalte erschwerend hinzu. Das RBZ 1 ist somit überproportional stark belastet.

 

Der Schulträger und die Schule sind sich darüber einig, dass das RBZ 1 zu groß ist und die Aufgabenwahrnehmung als Anstalt öffentlichen Rechts daher nicht in dem Maße gelingt, wie dies erforderlich ist und bereits am RBZ Technik und am RBZ Wirtschaft erfolgreich entwickelt wurde.

 

Einige der oben genannten Schwierigkeiten sind temporärer Natur, wie zum Beispiel die Provisorien. Dennoch handelt es sich dabei um langfristige Projekte, die mehr als eine Schülergeneration betreffen und nur innerhalb einer funktionierenden Organisationsstruktur gelingen können. Darüber hinaus gibt es Themen, die sich nur durch eine Teilung lösen lassen, wie zum Bespiel die Angemessenheit von Leitungsspannen. Insgesamt bietet ausschließlich die Teilung die Möglichkeit, das RBZ organisatorisch und strukturell zukunftsorientiert und nachhaltig aufzustellen.

 

Neustrukturierung des RBZ 1

Es besteht die Absicht, das RBZ 1 in das RBZ am Schützenpark mit der Außenstelle Steenbek (3.700 SuS und ca. 165 Lehrkräfte) und das RBZ am Königsweg (ca. 1.300 SuS und 120 Lehrkräfte) zu teilen.

 

Beide Standorte funktionieren bereits weitestgehend autark voneinander und die Schulgemeinschaft ist generell einer Neustrukturierung gegenüber aufgeschlossen. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrates liegt bereits vor.

 

 

Veränderungsbedarf der Neustrukturierung r das MBWK

 

Personalbedarf für das RBZ am Königsweg:

1 Planstelle Schulleitung A 16

2 Planstellen Stellvertretung A 15Z

Zuschuss für eine 0,5 Planstelle Verwaltungsleitung EG 9c

 

Sinnvoll wäre eine Stellenbesetzung der Schulleitungs- und Verwaltungsleitungsstelle vor Gründung des RBZ am Königsweg, um die Prozessgestaltung verantwortlich begleiten zu können. In Gesprächen mit dem Bildungsministerium wurde deutlich, dass dies nicht möglich ist, da die Stellen bzw. der Zuschuss erst im Haushalt 2019 angemeldet werden nnen und somit voraussichtlich erst zum 01.01.2019 zur Verfügung stehen.

 

Veränderungsbedarfe der Neustrukturierung r den Schulträger

 

Zuschuss für den Personalbedarf für das RBZ am Königsweg:

0,5 Planstelle Verwaltungsleitung EG 9c

1,0 Planstelle Schulsozialarbeit S 11

1,0 Planstelle Systemadministration EG 8

 

Sachkosten für Dienstleistungen städtischer Ämter, Versicherungen usw.

 

Nach ersten überschlägigen Berechnungen entstehen der Landeshauptstadt Kiel bei einer Teilung des RBZ 1 zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von ca. 200.000 Euro.

 

Das RBZ am Schützenpark übernimmt den Personalbestand am Standort Schützenpark vom RBZ 1. Es tritt die Rechtsnachfolge des RBZ 1 an und ist verantwortlich für die Abwicklung der noch ausstehenden Jahresabschlüsser die Jahre 2013 bis 2018. Nach drei Jahren ist der Personalbedarf des RBZ am Schützenpark zu evaluieren.

 

Vorgehensweise

Der im Antrag formulierte Weg über die Auflösung des RBZ 1 als rechtsfähige AöR zum 31.12.2018, den Übergang in die Berufliche Schule Soziales, Ernährung und Bau, die Teilung dieser Beruflichen Schule in die Berufliche Schule am Schützenpark und die Berufliche Schule am Königsweg sowie die Errichtung zweier RBZ aus diesen beiden beruflichen Schulen in einer juristischen Sekunde wurde durch das MBWK vorgegeben.

 

Der Antrag auf Teilung der Schulen wird gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung der Errichtungssatzungen nach § 103 Satz 3 SchulG nach dem Ratsbeschluss an das MBWK gestellt.

 

Eine Einsetzung des Schulleiters des dann aufgelösten RBZ 1 ist rechtlich nur in einer Beruflichen Schule möglich. Das MBWK wird den Schulleiterwahlausschuss zur Einsetzung des derzeitigen Schulleiters des RBZ 1 an eine der beiden Beruflichen Schulen anhören.

 

Die Bestimmung der Mitglieder der Verwaltungsräte des RBZ am Königsweg und RBZ am Schützenpark erfolgt erst nach Gründung, da zunächst die Gremienbildung der pädagogischen Konferenzen der RBZ erforderlich ist. Diese schlagen nach § 9 Abs. 3 der Satzungen zwei stimmberechtigte Mitglieder der Verwaltungsräte vor.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

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Anlagen

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