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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0850/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Antrag 1: Der Jahresabschluss 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) wird wie folgt festgestellt:

 

Es betragen:

-          die Bilanzsumme              58.096.421,09

-          die Summe der Erträge              44.235.049,09 €

-          die Summe der Aufwendungen              44.156.335,39 €

-          der Jahresgewinn                   78.713,70 €

 

 

Antrag 2: Der Jahresgewinn wird wie folgt behandelt:

 

-          Ausschüttung an die Stadt Kiel              25.000,00 €

 

Der im ABK verbleibende Jahresgewinn ist wie folgt auf neue Rechnung vorzutragen:

 

-          Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Straßenreinigung               33.131,31 €

-          Entnahme aus Gewinnrücklage des BgA Abfall               -90.176,95 €

-          Zuführung zur der Gewinnrücklage des BgA Werkstatt              593,11 €

-          Zuführung zur allgemeinen Gewinnrücklage               110.166,23 €

 

Jahresgewinn 2017              78.713,70

 

 

Antrag 3: Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel schließt das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 79 ab. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein um T€ 489 geringeres Ergebnis. Der Jahresüberschuss des ABK setzt sich aus dem Ergebnis des Bereichs der nicht über Gebühren finanziert wird (Werkstatt, Fuhrpark, Betriebe gewerblicher Art) und aus dem Ergebnis des Gebührenbereiches zusammen.

 

Überschuss aus Bereichen, die nicht über Gebühren finanziert werdenT€  139

Ergebnis des GebührenbereichesT€  -60

davon aus der Aufzinsung der GebührenausgleichsrückstellungT€   91

davon aus NiederschlagungenT€    1

davon aus der Verzinsung des StammkapitalsT€   25

Ergebnis der Gewinn- und VerlustrechnungT€   79

 

Das Ergebnis des Gebührenbereiches von T€ -60 enthält eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von T€ 1.763 (nach Abzinsung), die damit in Summe für die beiden Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in Höhe der geplanten Entnahme liegt. In diesem Ergebnis sind im Wesentlichen die Abzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von T€ 91 und der einkalkulierte Gewinn von T€ 25 (Verzinsung von 5 % des Stammkapitals) enthalten. Die Verzinsung des Stammkapitals wird an die Landeshauptstadt Kiel ausgeschüttet.

Der wesentliche Teil der Erträge im ABK wird in Bereichen erzielt, die über Gebühren finanziert werden (89 %). In 2017 sind der Gebührenausgleichsrückstellung T€ 1.763 entnommen  und den Gebührenzahlern gutgeschrieben worden. In der Gebührenkalkulation 2017 ist ursprünglich mit einer Rückgabe von Überschüssen aus den Vorjahren in Höhe von T€ 1.790 an die Gebührenzahler gerechnet worden. Zum 31.12.2017 beträgt die abgezinste Gebührenausgleichsrückstellung T€ 5.884 im Vergleich zu T€ 7.556 im Vorjahr.

Die Personalaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 20.331 und lagen damit leicht unter dem Planwert von T€ 20.398 aber deutlich über dem des Vorjahres von T€ 18.996. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren im Wesentlichen die Tarifsteigerungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie ein erhöhter Personalbedarf bei der Abfallwirtschaft.

Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige des ABK entwickelten sich wie folgt:

Der Betriebszweig Abfallbeseitigung erwirtschaftet ein Ergebnis nach Steuern und Finanzerträgen von T€ 101 (Plan T€ -224, Vorjahr T€ -208). Der Gebührenausgleichsrückstellung sind T€ -2.325 entnommen worden gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ -1.605 und einer Entnahme von T€ -344 im Vorjahr.

Die Entwicklung des aufgestellten Behältervolumens im Bereich Bioabfall, Altpapier und Restmüll ist auch in 2017 positiv. Das bereitgestellte Volumen hat zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr zugenommen und zwar für Restmüll um 1,0%, für Bioabfall um 1,5% und für Papier um 1,2%. Die Steigerung im Bereich Papierabfall, wurde begleitet durch das Aktionsangebot „Kostenlose Papiertonne", das zum Ziel hat, die Erfassungsmengen für diese Fraktion zu erhöhen.

Der Betrag, den die Landeshauptstadt Kiel dem ABK aus ihrem Gewinnanteil aus ihrer Beteiligung an der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co KG zugewiesen hat, ist gegenüber 2016 um T€ 146 auf T€ 951 gestiegen. Die Gewinnbeteiligung führt zur Entlastung des Gebührenhaushaltes.

Der aus einer gemeinsamen Ausschreibung mit anderen schleswig-holsteinischen Abfallwirtschaftsgesellschaften hervorgegangene Vertrag über die Verwertung des Papierabfalls aus der kommunalen Sammlung von 2014 ist nachverhandelt und verlängert worden.

Der Betriebszweig Straßenreinigung schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von T€  36 ab (Plan T€ 7; Vorjahr T€ 33). Hierin enthalten ist ein Gewinn des gewerblichen Bereiches von T€ 33. Der Gebührenausgleichsrückstellung wurden T€ 562 zugeführt (Vorjahr T€ 1.310), gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ -185. Ursächlich für die Gebührenüberschüsse sind im Wesentlichen ein geringerer Personalaufwand aufgrund nicht besetzter Planstellen, nicht realisierte Abschreibungen, da Fahrzeuginvestitionen verschoben werden mussten. Die Straßenreinigung profitierte auch vom niedrigen Dieseleinkaufspreis.

Der Betriebszweig Abfalldeponien schließt mit einem Verlust nach Zinsen und Steuern von T€ -255 ab (Plan T€ 119, Vorjahr T€ 611). Hierin enthalten ist das Ergebnis des gewerblichen Bereiches in Höhe von T€ -212. Ursächlich hierfür ist zum einen die Korrektur der im Jahresabschluss 2016 bilanzierten Rückstellung für Nachsorge und Rekultivierung der Deponie. Zum anderen wurde diese Rückstellung für 2017 auf Basis eines neuen, zuverlässigeren Rechenmodells ermittelt, wobei negative Abweichungen sowohl zum Planwert als auch zum Vorjahr auftraten. Für 2018 wird die Berechnung durch die Erstellung eines technischen Gutachtens weiter präzisiert. Ziel ist es, dass zum Zeitpunkt der Schließung der Deponie auch tatsächlich in ausreichendem Umfang bilanzielle Vorsorge für die dann anstehenden Maßnahmen getroffen wurde.

Für die Folgekosten der Nachsorge der Bauabschnitte I und II der Deponie Schönwohld ist die in den Vorjahren gebildete Rückstellung in 2017 anteilig verbraucht worden. Für die Nachsorgekosten der Altfläche (Verfüllung von 1966 – 1992) sind keine Rückstellungen gebildet worden. Gemäß § 5 (2) Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein können diese Aufwendungen bei zukünftigen Gebührenbedarfsberechnungen berücksichtigt werden, so dass keine wirtschaftliche Belastung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel entsteht.

Die weiteren Betriebszweige Fuhrpark, Werkstatt und Toilettenanlagen erzielen ein positives oder ausgeglichenes Ergebnis. Der städtische Fuhrpark weist einen Überschuss von T€ 25 (Plan T€ 56, Vorjahr T€ 110) auf, die Werkstatt schließt mit einem Überschuss von T€ 172 ab (Plan T€ 60, Vorjahr T€ 23). Der Zuschuss zu den öffentlichen Toilettenanlagen bewegt sich im Rahmen der Vorjahre.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord in 24103 Kiel, hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In Anlehnung an handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen sowie auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord wird der Werkleitung des ABK Entlastung erteilt.

Die Schlussbesprechung fand am 27.09.2018 unter Beteiligung von Vertretern der Ratsfraktionen der SPD, der CDU, des Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der AFD statt sowie des Eigenbetriebes Beteiligungen, des Rechnungsprüfungsamtes und des Amtes für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel. Vertreter der Ratsfraktionen Die Linke, Die FRAKTION, des SSW und  das Dezernat des Oberbürgermeisters und der Landesrechnungshofes waren ebenso eingeladen.

 

Der Prüfungsbericht liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im ABK eingesehen werden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

- Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017

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Anlagen

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