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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0808/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

- 1 -

 

Dezernat III

Amt für Finanzwirtschaft

90.1 Schumacher

Kiel, 07.09.2018

1705

 

 

 

 

1.Folgende Geschäftliche Mitteilung ist für den Jugendhilfeausschuss zu fertigen:

 

Zu Punkt                     der Tagesordnung

Geschäftliche Mitteilung

- öffentlich -

Drucksache:

 

 

Einbringung

 

Datum

Gremium

Federführung

 

 

 

07.11.2018

Jugendhilfeausschuss

Amt für Finanzwirtschaft, 90.1

Betreff:

Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen

hier: Finanzbericht zum 30.06.2018

 

 

Ab dem Haushaltsjahr 2016 dient der Finanzbericht auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

Aus gesamtstädtischer Sicht zeichnet sich im Finanzbericht für das laufende Jahr 2018 ein Jahresüberschuss von rd. 56,9 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. Minus 20,3 Mio. EUR (Ursprungsansätze Haushaltsplanung 2018 einschließlich Reste und Veränderungen durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen) bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 77,2 Mio. EUR (hierin enthalten sind Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen i.H.v. zusammen 26,0 Mio. EUR).

 

Der vorliegende Bericht stellt für das Budget 36 dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2018 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die die betroffenen Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2018 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.

 

Eine für das Budget 36 nach Produkten unterteilte Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält die Anlage 1. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

 

Im Übrigen werden die wesentlichen Abweichungen im Nachtragshaushalt 2018 berücksichtigt.

 

Zu den Abweichungen nimmt das Dezernat V wie folgt Stellung:

 

Der Produktbereich  36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) wird vom Jugendamt und dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen bewirtschaftet. Im Rahmen des Finanzberichtes erhöht sich der Zuschussbedarf in diesem Bereich zum Nachtrag 2018 um rd. 0,9 Mio. EUR, wobei die Veränderungen im Ertrags- und Aufwandsbereich oftmals gegenläufig sind. Die relevantesten Abweichungen sind im Folgenden skizziert:

 

Die Ertragsplanung für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen sowie jungen volljährigen Geflüchteten in den Teilplänen 3633 (Hilfe zur Erziehung) und 3634 (Hilfe für junge Volljährige/Eingliederungshilfen nach § 35 a KJHG) muss mit den jetzt belastbaren Zahlen um fast 8 Mio. EUR nach unten korrigiert werden. Es handelt sich um periodenfremde Kostenerstattungen des Landes für Aufwendungen aus dem Jahr 2016 und 2017. Die tatsächlichen Fallzahlen 2018 fallen auch geringer aus, so dass mit 2,8 Mio. EUR Minderaufwendungen zu rechnen ist.

 

Ähnlich wird im Teilplan 365 deutlich, wie anspruchsvoll die Planung von Zahlungen in Abhängigkeit Dritter ist. Knapp 3 Mio. EUR Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen sind zu erwarten und es zeichnen sich nochmals knapp 2,5 Mio. EUR für Erstattungen aus geprüften Verwendungsnachweisen der freien Träger ab. Andererseits sind Mindererträge bei den Gebühren und Beiträgen der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten (365 – Tagesrichtungen für Kinder) und in Tagespflege (361 – Förderung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen) zu erwarten. Die Planung muss hier Mindererträge in Höhe von 1,4 Mio. EUR berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Anlagen

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