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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0947/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Gemäß Ziffer 5.3 der Leitlinie für Bürgerbeteiligung entscheidet die Ratsversammlung bei strittigen Anträgen auf Bürgerbeteiligung, d.h. wenn das Fachamt ein Beteiligungsverfahren ablehnt, das Gremium für Bürgerbeteiligung sich jedoch für eine Bürgerbeteiligung ausspricht. Im vorliegenden Fall empfiehlt das Beteiligungsgremium, folgendem Antrag zuzustimmen:

 

Dem Antrag einer Anwohnerin gem. Ziffer 5 der Leitlinie für Bürgerbeteiligung auf Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens in Form eines Workshops zur Änderung der Ausstattung eines Teilstücks der Graf-Spee-Straße in eine verkehrsberuhigte Straße, zum Beispiel mithilfe einer verkehrsberuhigenden Möblierung, wird zugestimmt. Hierbei ist auch eine angemessene Kinder- und Jugendbeteiligung durchzuführen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der vorliegende Fall ist der erste Antrag auf Durchführung eines Beteiligungsverfahrens, nachdem die Ratsversammlung im Januar 2018 die Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel beschlossen hat (Drs. 1230/2017). Die Antragstellerin als Anwohnerin der Graf-Spee-Straße hat in der Sitzung des Ortsbeirats Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook am 11.05.2018 den Antrag eingereicht, eine Bürgerbeteiligung zu einer Umgestaltung der Straße zu einer Spielstraße durchzuführen. Seit August 2017 war die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt, weil dort Kanalsanierungsarbeiten durchgeführt wurden. In dieser Zeit hat die Antragstellerin mit anderen Anwohnerinnen und Anwohnern zu schätzen gelernt, dass ihre Kinder ungefährdet durch andere Verkehrsteilnehmer spielen konnten. Ebenso kamen den Erläuterungen zum Antrag entsprechend spontane nachbarschaftliche Begegnungen zustande, die es bei dem üblichen Verkehrsaufkommen nicht gegeben hätte. Vor diesem Hintergrund kam es zu dem Vorschlag, eine Spielstraße einzurichten, jedoch nicht ohne zuvor mit allen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in einem Workshop herausarbeiten zu können, wie die Straße gestaltet werden sollte: „Die Straße ist hier nicht nur Verkehrsraum, sie gehört hier in der Stadt zum Lebensraum der Menschen. Sie ist Aufenthaltsraum und wesentlicher Bestandteil des Wohnumfeldes.“

 

Der Ortsbeirat Ravensberg/ Brunswik/ Düsternbrook sprach sich in seiner Sitzung am 13.06.2018 für eine Bürgerbeteiligung aus.

 

Es hat sich daneben bereits eine Gruppe von Anliegern gebildet, die sich in einer Unterschriftenaktion gegen die Umgestaltung der Straße ausgesprochen hat.

 

Gemäß Leitlinie für Bürgerbeteiligung ist eine Bürgerbeteiligung grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist der Antrag zwar im Zuge von bereits laufenden bzw. nahezu abgeschlossenen Baumaßnahmen gestellt worden. Dieser Fall ist jedoch in der Leitlinie nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden und daher im Einzelfall unter Abwägung der einzelnen Interessenlagen zu entscheiden.  

 

Das Tiefbauamt lehnte in seiner Stellungnahme vom 17.07.2018 eine Bürgerbeteiligung zu einer Umgestaltung mit folgender Begründung ab:

Der Antrag kam zu spät. Die Bauaufträge für die Arbeiten in der Graf-Spee-Straße waren schon vergeben und sind zu großen Teilen abgearbeitet. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren würde die Bauarbeiten (wahrscheinlich lange) anhalten. In dieser Zeit würden die Baufirmen wegen der abgeschlossenen Verträge Ausfallkosten geltend machen. Die so entstehenden Kosten sind nicht tragbar. Für den 19. Juli 2018 ist der Beginn der Asphaltierungsarbeiten terminiert.“

 

Daher wurde gemäß Ziffer 5.3 der Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel das trialogisch, d.h. mit Vertreter/innen der Ratsversammlung, der Stadtverwaltung und Einwohner/innen besetzte Gremium für Bürgerbeteiligung einberufen. In seiner Sitzung am 18.09.2018 wurden die Antragstellerin und das Fachamt erneut zu dem Vorschlag angehört. Die Antragstellerin erläuterte und ergänzte ihren Antrag. Sie hatte bei ihrer Anregung nicht an eine Spielstraße gedacht, die die formalen straßenbaurechtlichen Anforderungen erfüllen müsse. Ihr gehe es nur um eine Verkehrsberuhigung in der Straße mit geringem finanziellen Aufwand, damit das nachbarschaftliche Miteinander weiterhin gepflegt werden könnte und den Kindern ein unbeschwertes Spielen ermöglicht würde.

 

Der Vertreter des Tiefbauamtes erläuterte, dass eine Umgestaltung zur Spielstraße im straßenbaurechtlichen Sinne eine erneute kosten- und zeitintensive Maßnahme wäre, die zulasten anderer notwendiger Straßensanierungsmaßnahmen gehen würde. Insofern lehnt das Tiefbauamt ein Beteiligungsverfahren zu diesem Thema ab.

 

Der anwesende Vertreter des Ortsbeirates sprach sich in der Sitzung des Beteiligungsgremiums für den geänderten Antrag aus, nach dem keine bauliche Umgestaltung der Straße geplant werden soll, sondern lediglich eine Veränderung durch Hinzufügen von beispielsweise Pflanzkübeln und Ähnlichem. Eine Diskussion unter Beteiligung der Bürger werde befürwortet.

 

Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium für Bürgerbeteiligung einstimmig dafür aus, ein Verfahren zur Ideenfindung zu einer Umgestaltung (im Sinne einer Änderung der Ausstattung und Möblierung, keine größere bauliche Umgestaltung) der Graf-Spee-Straße auf einem ca. 60 m langen Teilstück in der Mitte zwischen Wrangelstraße und Esmarchstraße vor den dort vorhandenen Einfamilienhäusern durchzuführen. Damit ist der Antrag gem. Ziff. 5.3 der Leitlinie für Bürgerbeteiligung mit dieser Empfehlung zur abschließenden Entscheidung an die Ratsversammlung weiterzugeben. Das Antragsverfahren mit allen Begründungen ist unter kiel.de/mitwirkung veröffentlicht.

 

Die Lebensqualität der dort lebenden Menschen könnte erheblich verbessert werden und zu einer positiven Veränderung des Stadtbildes an dieser Stelle beitragen. Daher sei es angemessen, die dort ansässigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die anderen interessierten Kielerinnen und Kieler daran zu beteiligen, wie sich diese Umgebung nach der Umgestaltung präsentieren und eventuell als Beispiel für andere Straßen in Kiel dienen könnte.

 

Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung ist ein Instrument geschaffen worden, das den Einwohnerinnen und Einwohnern mehr Möglichkeiten einräumen soll, sich in die Gestaltung ihres Umfeldes einzubringen. Die Ideenfindung zu einer Umgestaltung der Graf-Spee-Straße in einem Workshop bietet eine gute Möglichkeit, diese Leitlinie mit Leben zu füllen und evtl. unterschiedliche Interessenlagen zu diskutieren.

 

Ein Bürgerbeteiligungsverfahren in Form eines Workshops ist unter Einbeziehung der Fachämter zu planen und umzusetzen.
 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für ein Beteiligungsverfahren sind im Tiefbauamt vorhanden. Abhängig von den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens und den dort entwickelten Ideen und Vorschlägen sowie den damit verbundenen Kosten wird über die Umsetzung der Vorschläge ggf. gesondert zu entscheiden sein.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister
 

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