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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0958/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

In den vergangenen acht Jahren seit Gründung des RBZ1 hat sich immer deutlicher herausgestellt, dass die Größe des RBZ1 aufgrund der Aufgabenfülle und Heterogenität eine extreme Herausforderung in Organisation und Abwicklung darstellt.

 

Aus diesem Grunde wurde vom Dezernat V Amt für Schulen am 13.09.2018 im Ausschuss für Schule und Sport eine Vorlage vorgelegt, die das Ziel hat, dass zum 01.01.2019 aus dem bisherigen RBZ 1 zwei neue Regionale Berufsbildungszentren (RBZ am Königsweg und RBZ am Schützenpark) entstehen. Gleichzeitig ist geplant, mit Errichtung der  neuen RBZ ab 01.01.2019 ihr Rechnungswesen nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu führen. Ein entsprechender Beschluss ist am 13.09.2018 erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 15.10. 2018 hat das Rechnungsprüfungsamt eine Stellungnahme zu diesem Beschluss vorgelegt, in der Bedenken zur rechtlich, zeitlichen sowie haushälterischen Umsetzbarkeit geäert wurden. Daraufhin sind zur umgehenden Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen diverse Gespräche mit den zuständigen Ämtern (Rechtsamt, Amt für Finanzwirtschaft, Rechnungsprüfungsamt und Amt für Schulen, Dezernat V) sowie dem RBZ1 erfolgt.

 

Diese Gespräche haben die Bedenken des RPA nicht vollständig ausräumen können, so dass mit Schreiben vom 23.10.2018 die anliegende Stellungnahme (Anlage 1) des Rechnungsprüfungsamtes im Amt für Schulen einging, mit der Aufforderung, sie der Beschlussvorlage Drs. 0750/2018 als Anlage beizufügen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.11.2018 sowie den sich anschließenden Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport, des Finanzausschusses und der Ratsversammlung ist daher die Beschlussvorlage Drs. 0750/2018 im Kontext mit dieser Geschäftlichen Mitteilung zu bewerten.

 

 

 

 

Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden aus Sicht des Dezernates V Amt für Schulen wie folgt eingeschätzt:

 

 

  1. Fehlende Mitzeichnung der Ämter

Es wird bemängelt, dass keine Mitzeichnung der Beschlussvorlage durch die zu beteiligenden Ämter (Amt für Finanzwirtschaft, Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt) erfolgte.

 

Stellungnahme des Amtes für Schulen:

In der Vorbereitung der Beschlussvorlage hat es einen Austausch zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK), dem Rechtsamt und dem Amt für Schulen gegeben. Ebenso erfolgten ein Austausch und eine intensive Beratung zur Umstellung nach HGB mit dem Eigenbetrieb Beteiligungen.

Es ist aber korrekt, dass eine offizielle Mitzeichnung der o.g. Ämter nicht erfolgte. Dies ist  der Arbeitsverdichtung im Amt für Schulen, gepaart mit der stark angespannten Personalsituation, geschuldet. Zwischenzeitlich wurde die Mitzeichnung nachgeholt.

 

  1. Übergang in den städtischen Haushalt während der „logischen“ Sekunde:

Das Rechnungsprüfungsamt ist skeptisch, dass es gelingen kann, den Abgang der künftigen Inventare (Vermögensgegenstände, Forderungen, Verbindlichkeiten) der neu zu gründenden RBZ im städtischen Haushalt abzubilden.

 

Stellungnahme des Amtes für Schulen:

Der vom RBZ1 beauftragte Wirtschaftsprüfer hat dazu mitgeteilt, dass eine Darstellung der benötigten Daten möglich ist. Das Verfahren wird kurzfristig zwischen ihm, dem RBZ 1 und dem Amt für Finanzwirtschaft abgestimmt. Das Rechnungsprüfungsamt hat zu diesem Verfahren keine Einwände geäert.

 

  1. Fehlende Jahresabschlüsse 2014 bis 2018

Das Rechnungsprüfungsamt weist auf die Ungewissheit in Bezug auf die noch fehlenden Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 hin.

 

Stellungnahme des Amtes für Schulen:

Das vom RBZ 1 beauftragte Wirtschaftsprüfungsbüro hat zugesagt, das Anlagevermögen der Jahre (insbesondere 2015 und 2016), in denen es sehr hohe Investitionsmaßnahmen gab, kurzfristig aufzuarbeiten. Der Wirtschaftsprüfer kann die Bedenken des RPA nachvollziehen. Die kurzfristige Aufarbeitung soll erfolgen, damit ein durchgängiger Überblick über die vorhandenen Vermögenswerte bzw. Schuldpositionen des RBZ 1 erarbeitet wird.

 

  1. Satzungen:

Das Rechtsamt wird bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 15.11.2018 die Satzungen unter Einbeziehung der Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes überprüfen und entsprechend der rechtlichen Notwendigkeit, Veränderungen vornehmen sowie ggfs. veränderte Errichtungssatzungen als Austauschmaterial zur Sitzung versenden. Im ersten Schritt wird nachfolgend der aktuelle Kenntnisstand zu den einzelnen Punkten der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes dargestellt:

 

Zu § 1:

Dem Änderungsvorschlag wird gefolgt, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechtsamt.

 

Zu § 3:

Das MBWK wurde angefragt, ob ein Verzicht auf die Benennung des Stammkapitals in der Errichtungssatzung genehmigungsfähig ist, da die Mustersatzung des Landes und die aktuellen Satzungen hierzu Aussagen enthalten. Eine Antwort steht noch aus.

 

 

 

Zu § 7:

Im Gespräch am 19.10.2018 hat der Amtsleiter des Amtes für Finanzwirtschaft erläutert, dass steuerrechtliche Fragestellungen geprüft und für unbedenklich erklärt wurden.

 

Zu § 8 der Mustersatzung des Bildungsministeriums

Diese Regelung war in den aktuellen Satzungen nicht enthalten, das Rechtsamt wird den Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes prüfen.

 

Zu § 9

Dem Änderungsvorschlag wird gefolgt, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechtsamt.

 

Zu §14

Die für den Prozess der Umstellung auf HGB verantwortlichen Geschäftsführer der RBZ haben einen anderen Weg als der in der Drs. 0868/2017 vorgegebenen Weg gewählt. Es wurde eine Arbeitsgruppe der Geschäftsführer und Verwaltungsleitungen der RBZ gegründet, welche in Abstimmung mit den Fachämtern (Eigenbetrieb Beteiligungen, Rechnungsprüfungsamt, Amt für Finanzwirtschaft, Amt für Schulen) und der Begleitung und Beratung eines Wirtschaftsprüfungsbüros den Umstellungsprozess verantwortlich und zielführend gestaltet.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Entscheidung aus dem Jahr 2017, das RBZ 1 zu teilen, damit zum einen handlungsfähige Schuleinheiten sowie eine Klarheit in der Profilbildung entstehen können, tragen alle am Verfahren Beteiligten mit.

 

Das MBWK benötigt den Beschluss der Ratsversammlung zwingend bis Mitte November, um

a) die zusätzlich bereitgestellten Planstellen für das zweite RBZ (1 Schulleitung, 2 stellvertretende Schulleitungen sowie den Zuschuss für ½ Planstelle Verwaltungsleitung) im Landeshaushalt für 2019 beschließen zu können und

b) ausreichend Bearbeitungszeit zu haben, um das Genehmigungsverfahren für den Antrag der Stadt auf Teilung des RBZ, Errichtung etc. durchführen zu können. Das Genehmigungsverfahren muss bis zum 31.12.18 abgeschlossen sein.

 

Vor dem Hintergrund dieser engen Zeitplanung wird ausdrücklich an dieser Beschlussvorlage festgehalten.

 

Damit das Projekt der Teilung des RBZ 1 gut und zeitnah umgesetzt werden kann, ist es auch zukünftig erforderlich, dass alle verantwortlichen Akteure diesen facettenreichen und außerordentlich aufndigen Prozess begleiten und unterstützen.

 

Die vergangenen Monate haben deutlich gezeigt, dass der Teilungsprozess ohne eine intensive Unterstützung des Amtes für Schulen sowie der beteiligten Fachämter unmöglich ist.

 

Das Amt für Schulen unterstützt das RBZ 1 seit Langem mit einem erheblichen personellen Aufwand, der die schulgesetzliche Zuständigkeit des Schulträgers bei Weitem übersteigt. Das Amt für Schulen ist in erster Linie für die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen nach § 48 SchulG zuständig. Dies erfolgt über Zuschüsse und die Bereitstellung von Gebäuden.

 

Die aktuelle Zwangslage des RBZ 1 führt allerdings konkret dazu, dass das Amt für Schulen darüber hinaus z.B. auch die Vergabeverfahren für die Ausstattung der Gebäude, der Neubauten und der sanierten Gebäude vorbereitet und durchführt werden. In den letzten Jahren war es wiederholt erforderlich, Vergabeverfahren für Beratungsdienstleistungen und Schulbücher durchzuhren. Diese Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich des RBZ 1.

 

Die Abstimmungsgespräche zur Lösung der noch anstehenden Aufgaben haben gezeigt, dass der ehrgeizige Plan realisiert werden kann.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

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Anlagen

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