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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1010/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ergebnisse der Vorplanung für die Erneuerung der Kiellinie im Abschnitt Berthold-Beitz-Ufer zwischen dem Carl-Loewe-Weg und der Lindenallee werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Zugestimmt wird der ausführungsreifen Planung und baulichen Umsetzung zur Erneuerung der Kiellinie im Abschnitt Berthold-Beitz-Ufer auf Grundlage der in der Vorplanung entwickelten Variante 1a und der Abwägung zu den Stellungnahmen der Naturschutzverbände. Die Zustimmung gilt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass

 

Der ca. 470 m lange Abschnitt der Kiellinie zwischen  dem Carl-Loewe-Weg und der Lindenallee (Berthold-Beitz-Ufer) wurde 1980 hergestellt. Es handelt sich um eine rückverankerte Stahlspundwand mit Stahlbetonholm. Aufgrund zahlreicher Durchrostungen der Spundwand und daraus entstandener Unterspülungen der Promenade musste der Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit 2015 gesperrt werden. Das Bauwerk hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht und ist zu erneuern.

 

 

rderung

 

Die Erneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer ist im Rahmen der Neu- und Umgestaltung der Promenade Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen worden. Die Erneuerung der Spundwand wird nach vorläufiger Beurteilung im Rahmen der Neu- und Umgestaltung der Promenade von Seiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) als förderungshig eingeschätzt. Vor Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln sind jedoch weitere Abstimmungen mit dem Innenministerium erforderlich.

 

Zurzeit werden vorbereitende Untersuchungen nach BauGB für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang durchgeführt.

 

r die Neugestaltung der gesamten Promenade wird ein städtebaulich- freiraumplanerischer Wettbewerb vorbereitet. Die Ergebnisse werden als Grundlage für den anstehenden Prozess der kommenden Jahre dienen, die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu verbessern. Der schlechte bauliche Zustand der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer war Anlass, die Planungen für die Erneuerung vor dem Wettbewerb bereits in 2018 zu beginnen. Die Maßnahme ist als vorgezogene Ordnungsmaßnahme innerhalb des Förderprogramms grundtzlich möglich.

 

 

Vorplanung

 

Das Ingenieurbüro WTM aus Hamburg wurde nach EU-weiter Ausschreibung mit den Planungsleistungen der Objekt- (LPh 2, 3, 5, und 6) und der Tragwerksplanung (LPh 2- 6) beauftragt.

 

Unter Einbeziehung grundlegender Anforderungen (u. a. Verkehrslasten, erwartete Nutzungsdauer, Hochwasserschutz) wurden Varianten erarbeitet. Der Hochwasserschutz soll im Zuge der Freianlagenplanung für die Promenade Berücksichtigung finden. Er wird als Rahmengröße in die Vorgaben des Gestaltungskonzeptes einfließen.

 

  • Variante 0: Instandsetzung der Spundwand

 

Sogenannte Null-Variante“. Diese Variante entfällt aufgrund des Zustandes der Stahlspundwand und der höheren anzusetzenden Verkehrslasten.

 

  • Variante 1a: Neue rückverankerte Spundwand - Einbringverfahren wasserseitig:

 

Im Abstand von 3,00 bis max. 4,00 m wird vor der alten Spundwand eine neue rückverankerte Spundwand mit Wasserbaugeräten eingebracht. Die Anlieferung und Bestückung der Baustelle erfolgt aufgrund der landseitigen Verkehrseinschränkung vom Wasser aus. Die erforderliche Mindestwassertiefe für schwimmende Geräte beträgt 2,2 m. Sie ist auf ca. 27 m Breite auf gesamter Länge durch Vertiefung der Gewässersohle (i. M. 0,60 m) herzustellen.

 

Nachteile:

-          wasserseitiger Platzbedarf hoch,

-          Vertiefung der Gewässersohle und Untersuchung auf Kampfmittel,

-          ökologischer Eingriff (Flachwasserbereich) vor der Uferwand erheblich.

 

Vorteile:

-          landseitiger Platzbedarf gering, nur geringe Beeinträchtigungen des Verkehrs,

-          technisch gute Ausführbarkeit gewährleistet,

-          im Hinblick auf Immissionen von Baulärm im Vergleich zu Variante 1 b (vergleichsweise großer Abstand der Baugeräte, Vermeidung intensiver Störungen gegenüber Bedienung der Baustelle vom Land aus. 

 

  • Variante 1b: Neue rückverankerte Spundwand - Einbringverfahren landseitig:

 

Im Abstand von 3,00 bis max. 4,00 m wird wasserseitig vor der alten Spundwand eine neue rückverankerte Spundwand landseitig eingebracht. Dies geschieht mit Hilfe einer befahrbaren Tragkonstruktion. Die Anlieferung des Materials erfolgt vom Wasser, so dass eine Wassertiefe von ca. 2,0 m erforderlich ist. Ebenso wird ein ca. 27 m breiter Vertiefungsbereich entlang der Uferwand benötigt.

 

Nachteile:

-          wasser- und landseitiger Platzbedarf hoch, Rückbau von Grünflächen,

-          Einbau der Traggerüststützen im Abstand von ca. 5 m -> Lärmimmissionen,

-          längere Bauzeit aufgrund aufwendiger Umrüstarbeiten,

-          Vertiefung der Gewässersohle und Untersuchung auf Kampfmittel,

-          ökologischer Eingriff (Flachwasserbereich) vor der Uferwand erheblich,

-          bauartbedingt höhere Kosten als bei Variante 1a.

 

Vorteile:

-          geringere Aushubmengen Vertiefungsbereich.

 

 

  • Variante 2: Böschung aus Wasserbausteinen vor der bestehenden Spundwand:
     

r die Sicherung der vorhandenen Spundwand wird am Spundwandkopf eine Winkelstützwand hergestellt und anschließend eine Böschungssicherung mit einer Sohlbreite von ca. 16 m vorgesehen. Die Gründungsarbeiten r die Böschungssicherung erfolgen von einem Baggerschiff. Die erforderliche Wassertiefe von ca. 2,2 m für das schwimmende Gerät muss durch Vertiefung der Gewässersohle hergestellt werden. Es wird ein ca. 27 m breiter Streifen entlang der Uferwand benötigt.

 

Nachteile:

-          wasserseitiger Platzbedarf hoch -> kein Flächengewinn für die Promenade,

-          größerer Abstand der Promenade zur Förde,

-          Vertiefung der Gewässersohle und Untersuchung auf Kampfmittel,

-          ökologischer Eingriff (Flachwasserbereich) vor der Uferwand erheblich,

-          Ansammlung von Treibgut bzw. Müll nicht vermeidbar,

-          Gestaltungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt -> Förderung aufgrund des geringen Gestaltungspotenzials fraglich.

 

Vorteile:

-          landseitiger Platzbedarf gering,

-          geringe Bauzeit.

 

Nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile wurde die Variante 1a im Rahmen der Vorplanung nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördergeber weiterverfolgt. Ein wesentliches Kriterium ist dabei eine besondere Aufenthaltsqualität in Wassernähe herzustellen. Dieses Ziel wird durch eine großgige barrierefreie Treppenanlage im Norden hergestellt, die von den ergänzend beauftragten Landschaftsarchitekten bgmr aus Berlin geplant wurde. Nach Absprache mit dem Fördergeber soll die endgültige Gestaltung der Treppenanlage und Promenade in diesem Bereich durch den Gestaltungswettbewerb erfolgen, so dass zunächst eine temporäre Befestigung im Bereich der Vorschuhung hergestellt wird, siehe dazu Anlage 2.1.

 

 

Kosten der Vorplanung für Variante 1a

 

Die Kosten der verankerten Spundwand mit Vorsatzschale aus Stahlbeton und rückwärtigem Schutz gegen mikrobieller Korrosion wurden in der Vorplanung mit 10,6 Mio. € brutto geschätzt.

 

 

Untersuchungen auf Kampfmittelreste

 

Der Vorhabenträger ist gesetzlich verpflichtet, das Baufeld vor Beginn der Bauarbeiten durch den Kampfmittelräumdienst des Landes oder eines fachlich zertifizierten Unternehmens zur Bauausführung freigeben zu lassen. Ein entsprechendes Unternehmen hat die ersten Untersuchungen ausgeführt. Eine Flächenuntersuchung mit Sonden auf ferromagnetischer Basis liegt bereits vor. Die untersuchte Fläche weist ungewöhnlich viele Verdachtspunkte (921 Punkte) und Flächenbelastungen vor der alten Spundwand auf, die auf Kampfmittel zu untersuchen sind. Weitere Sondierungen in der Spundwandachse und im direkten Bereich vor der Spundwand folgen, die aufgrund des Umfanges zusammen mit der Kampfmittelräumung in einem zweiten EU- weiten Verfahren ausgeschrieben werden. Der Kostenumfang der Kampfmitteluntersuchung und -räumung ist in der Kostenschätzung mit 1,2 Mio. € brutto becksichtigt.

 

 

Finanzierung

 

Die Mittel wurden unter der Investitionsnummer 5110030029 Zuführung zum Sonderkonto Kiellinie zum Haushaltjahr 2019 und der mittelfristigen Investitionsplanung (2019 2022) angemeldet. Bis Ende des Haushaltsjahres 2018 werden die Mittel unter der Investitionsnummer 5520020082 Grundinstandsetzung Kiellinie veranschlagt.

 

 

Vorstellung der Planung im Ortsbeirat und dem Arbeitskreis Menschen mit Behinderungen

 

In der Sitzung am 12.09.2018 wurde die Vorplanung dem Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/

sternbrook vorgestellt. Die Planung wurde dort zustimmend zur Kenntnis genommen. Am 07.09.2018 erfolgte die Vorstellung im Beirat für Menschen mit Behinderungen. Die Ausführungen wurden dort ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung bevorzugte Variante 1a fand Zustimmung.

 

 

Stellungnahmen der Naturschutzverbände NABU und BUND

 

Der Verwaltung liegen Stellungnahmen des NABU und des BUND vor, die aus Anlass einer frühzeitigen Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für die städtische Gesamtmaßnahme "Kiellinie undsternbrooker Fördehang" abgegeben wurden. Diese Stellungnahmen setzen sich inhaltlich auch mit der Erneuerung der Kiellinie im Bereich Berthold-Beitz-Ufer auseinander.

 

Die Naturschutzverbände machen auf den hohen ökologischen Wert der in Anspruch zu nehmenden Biotope im Flachwasserbereich aufmerksam, fordern eine Minimierung der Eingriffe im Rahmen der Baumaßnahmen, erwarten die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und lehnen eine Beschlussfassung über die aktuelle Baumaßnahme vor Abschluss der o.g. Vorbereitenden Untersuchungen für den Gesamtbereich Kiellinie generell ab.

 

Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung zu nehmen:

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände wurden für die geplante städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ eingereicht. Für die aufgrund der besonderen Dringlichkeit vorgezogene Baumaßnahme „Grunderneuerung Berthold- Beitz- Ufer“ ist keine Beteiligung erforderlich. Das zeitliche Zusammentreffen der noch sehr groben Planung der städtischen Gesamtmaßnahme und der konkreten Bauplanung der Ufererneuerung wird jedoch jetzt genutzt, um die Stellungnahmen mit Blick auf das konkrete Vorhaben zu bewerten und abzuwägen.

 

        Der ökologische Wert der betroffenen Biotopflächen steht außer Frage. Die Untere Naturschutzbehörde sieht den Eingriff jedoch als unvermeidbar an und wird im Rahmen der anstehenden  Genehmigungsverfahren Auflagen bezüglich Eingriffsminimierung und naturschutzrechtlicher Kompensation formulieren.

 

        Bei der aktuellen Baumaßnahme handelt es sich nicht um ein Vorhaben, dessen Zulassung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

 

        Die besondere Dringlichkeit der Grunderneuerung der Uferbefestigung im Bereich des Berthold-Beitz-Ufers wurde in der Vergangenheit im Rat und in den Ausschüssen vielfach thematisiert und u.a. in der Begründung der Beschlussfassung der Ratsversammlung zur "Neugestaltung der Kiellinie und Aufwertung des Düsternbrooker Fördehangs" (Drs. 0835/2017) hervorgehoben. Dabei ist in der politischen Beratung deutlich geworden, dass eine weitere erhebliche Verzögerung der Grunderneuerung des Berthold- Beitz- Ufers unbedingt vermieden werden soll.

 

 

Weitere Planungsschritte

 

Nach abgestimmter Vorplanung sollen die weiteren Leistungsphasen der Objektplanung -Leistungsphasen 3, 5, und 6 - und der Tragwerksplanung - Leistungsphasen 3 bis 6 - fortgehrt und ausschreibungsreife Unterlagen erarbeitet werden. Die Entwurfsplanung ist dem Fördergeber zur Prüfung vorzulegen. Die EU-weite Ausschreibung der Bauleistungen ist im 2. Quartal 2019 geplant. Vor Erteilung des Bauauftrags muss aufgrund der Förderung die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegen. Eine weitere EU- weite Ausschreibung der Kampfmitteluntersuchung und umung durch einen Fachplaner  ist Anfang 2019 vorgesehen. Es ist geplant, diese Leistungen vor Beginn der Wasserbauarbeiten Ende 2019 abzuschließen.

 

 

Ein Kopie dieser Beschlussvorlage erhält der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/sternbrook zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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