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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0961/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1.)   Die Verwaltung wird beauftragt, eine „Konzeptstudie für die Entwicklung eines Betriebskonzeptes für eine gewerblich nutzbare Kaikante im Plüschowhafen mit Prüfung insbesondere der technischen Machbarkeit und einer Kosten-Nutzen-Betrachtung“, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, zu beauftragen und durchführen zu lassen.

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten zur „Marktanalyse für eine gewerblich nutzbare Kaikante im Plüschowhafen“, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, zu beauftragen und durchführen zu lassen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21. April 2016 (Drs.-Nr. 0234//2016, Beschlusspunkt 9) wurde der Verwaltung der Prüfauftrag bzgl. einer bedarfsgerechten Entwicklung des Gewerbegebietes einschließlich eines Zugangs zur Kaikante erteilt.

Hintergrund ist die wirtschaftspolitische Zielstellung der Landeshauptstadt Kiel, ein marktgängiges Angebot an gewerblichen Flächen mit der Möglichkeit einer Erschließung der Flächen über den Seeweg und somit neue Standortqualitäten zu schaffen.

Aufgrund der perspektivischen landseitigen Flächenverfügbarkeit und -gestaltbarkeit im Sanierungsgebiet Holtenau Ost, böte der Bereich, insbesondere auch unter Synergie der vorhandenen infrastrukturellen Rahmenbedingungen, eine gute Option für die Erreichung der Zielstellung. Der Neubau einer gewerblich nutzbaren Kaikante würde jedoch Investitionen in vsl. zweistelliger Millionenhöhe bedeuten.

In Zusammenwirken mit der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH und in Abstimmung mit den Ministerien des Landes (Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) sowie versch. Wirtschaftsakteuren, stieg die Verwaltung im Sommer 2016 in ein mehrschrittiges Prüfverfahren ein.

 

Sachstand

Im Zuge des Prüfauftrags wurden bislang die beiden Gutachten „Betrachtung und Bewertung vorhandener Kaikanten in Kiel“ sowie Marktanalyse für eine gewerbliche Kaikante in Kiel Nachfrage und Konkurrenz beauftragt und erstellt.

Die Gutachten belegen, dass

  • in der Landeshauptstadt Kiel aktuell im Bestand kein geeigneter Standort für die Erreichung der Zielstellung vorhanden ist – so sind die Voraussetzungen der Hafeninfrastruktur und der vorhandenen Gewerbeflächen in einen oder beiden Merkmalen derzeit nicht entsprechend gegeben,
  • der Bereich des Plüschowhafens stadtweit die größte Eignung im Sinne der formulierte Zielsetzung der „Schaffung neuer Standortqualitäten“ aufweist.

Zum anderen belegen sie eine Nachfrage des Marktes nach einem entsprechenden Angebot. (s. hierzu Drs. 0953/2018)

Auf Grundlage der Ergebnisse der Gutachten erfolgte im August 2018 die Verständigung, dass im nächsten, dritten Schritt eine Prüfung insbesondere der technischen Machbarkeit erfolgen sollte.

 

Weiteres Vorgehen, Zielsetzung und Methodik

r eine sachgerechte Abwägung und Entscheidung der Selbstverwaltung und einer abschließenden Abstimmung mit den Landesministerien über die Realisierung einer gewerblich nutzbaren Kaikante bedarf es aus Sicht der Verwaltung einer Erweiterung des Betrachtungshorizontes innerhalb des dritten Prüfschrittes.

Die alleinige Betrachtung der technischen Machbarkeit einer gewerblich nutzbaren Kaikante ist als Entscheidungsgrundlage nicht umfassend. Daher soll zur Vervollständigung der Entscheidungsgrundlage

  • eine Konzeptstudie zur Klärung der noch offenen Fragen insbesondere zur technischen und betrieblichen Realisierbarkeit sowie zu wirtschaftlichen Aspekten mit darauf aufbauenden ingenieurtechnischen Leistungen (Vorplanung Wasserbau und Flächenlayout), 
  • eine aus der stadtweiten Betrachtung ableitende und auf den konkreten Standort und ein definiertes Betriebskonzept fokussierte  Konkretisierung der Marktanalyse für eine gewerblich nutzbare Kaikante bezogen auf den Plüschowhafen

durchgeführt werden.

Die Zielstellung der Konzeptstudie ist es, zu prüfen, ob

  • durch das Angebot einer gewerblich nutzbaren Kaikante im Plüschowhafen mit direkter Anbindung an das rückwärtige Gewerbegebiet und an die Schieneninfrastruktur (Trimodalität)
  • in Verbindung mit einem abgestimmten Betriebskonzept
  • neue Standortqualitäten (im Sinne der direkten Gewerbegebietserschließung über den Seeweg) und ein Alleinstellungsmerkmal für den Wirtschaftsstandort Kiel geschaffen werden
  • wodurch die Attraktivität des Standortes Kiel für Betriebe gesteigert wird 
  • und sich daraus ein gesamtwirtschaftlicher Mehrwert/Nutzen ergibt.  

Die Zielstellung für die Marktanalyse ist eine

  • erweiterte Betrachtung potenziell nachfragender Branchen und Nutzergruppen mit
  • anschließender Analyse der Marktgängigkeit und Bedarfsgerechtigkeit des Infrastrukturangebotes Kaikante hinsichtlich der
  • Abfrage / wechselseitigen Betrachtung der bis zu diesem Zeitpunkt im Zuge der Konzeptstudie erarbeiteten Konzeptvariante (Betriebsmodell) in Bezug auf die jeweiligen Anforderungen aus betrieblicher Sicht.

Methodik

Die Erarbeitung der beiden Gutachten steht in einem engen inhaltlichen, tlw. sich bedingenden Zusammenhang und erfolgt aus diesem Grund parallel.

Die Beauftragung und Erarbeitung der Konzeptstudie erfolgt zweistufig.

In der ersten Stufe sollen, ausgehend von den bis dato vorliegenden bzw. weiteren vorlaufend zu erarbeitenden Fachgutachten für verschiedene Schutzgüter, wie z.B. Flora-Fauna, marine Lebensräume, Baugrund etc., den Planungen für das Sanierungsgebiet Holtenau Ost sowie den bereits genannten Gutachten zur Nachfrage und Standortbetrachtung, die Grundlagen ermittelt und die örtlichen Rahmenbedingungenr das weiter Vorgehen definiert werden.

Daraus sollen zunächst Szenarien für ein mögliches Betriebskonzept (Betriebsmodell gekoppelt mit der Entwicklung eines Betreibermodells) abgeleitet und entwickelt werden. Die erarbeiteten Szenarien sollen zudem je nach Erfordernis in unterschiedlichen räumlichen Verortungen dargestellt und einer Kosten-Nutzen-Betrachtung im Hinblick auf die Zielstellung unterzogen werden.

Seitens des Gutachters werden die Vor- und Nachteile für die jeweiligen Konzeptvarianten gegenübergestellt und eine vorläufige Vorzugsvariante bestimmt.

Diese „vorläufige“ Vorzugsvariante wird im Zuge der bis zu diesem Zeitpunkt bereits parallel bearbeiteten Marktanalyse hinsichtlich der Marktgängigkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei potenziell nachfragenden Branchen und Nutzergruppen abgefragt.

Die Ergebnisse der Marktanalyse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und zusammen mit dem Zwischenbericht der Konzeptstudie (s.u.) der Selbstverwaltung zur Kenntnis gegeben.

Sollten sich im Ergebnis der Marktanalyse geringfügige Abweichungen zu der bis dato erarbeiteten „vorläufigen“ Vorzugsvariante, insbesondere hinsichtlich der konkreten Anforderungen in Bezug auf das Betriebskonzept, ergeben, kann die vorläufige Vorzugsvariante ggf. entsprechend modifiziert werden.

Abschließend für die Erarbeitung der 1. Stufe der Konzeptstudie wird eine Vorzugsvariante definiert, die ein abgestimmtes und nachfrageorientiertes Betriebskonzept mit entsprechender räumlicher Verortung und entsprechendem Flächenlayout beinhaltet. Unter Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relation soll im Ergebnis eine Antwort auf die Zielfragestellung gegeben werden.

Die erarbeiteten Ergebnisse der Konzeptstudie werden in einem Zwischenbericht zusammengefasst und der Selbstverwaltung zur Kenntnis gegeben. Auf dieser Grundlage wird die Selbstverwaltung den Beschluss für das weitere Vorgehen fassen.

In einer je nach Entscheidungsfindung optional zu erarbeitenden 2. Stufe  soll die Vorzugsvariante weiter konkretisiert und ausgearbeitet werden. Zu diesem Zweck soll hierbei die technische Planung für den Wasserbau bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 der HOAI), die Flächenplanung und Einbindung in das bestehende Umfeld, (Leistungsphase 2 der HOAI) herausgearbeitet und die Kostenschätzung sowie die Kosten-Nutzen-Betrachtung weiter konkretisiert werden.

Die erarbeiteten Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und der Selbstverwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

Die Ergebnisse der beiden Gutachten dienen als Grundlage für einen Beschluss der Selbstverwaltung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen und ergebnisabhängig ggf. für die weitere Abstimmung mit den Ministerien hinsichtlich der Förderung für eine gewerblich nutzbare Kaikante im Plüschowhafen.

Bezug zur städtebaulichen Planung

Parallel zur Vorbereitung und Erarbeitung der Konzeptstudie für den Bereich am Plüschowhafen erfolgt die Vorbereitung, Auslobung und Durchführung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes für das Gesamtareal Holtenau Ost [vgl. Drs. 0960/2018].

Dieser ist Grundlage für die sanierungsrechtlich erforderliche Rahmenplanung/Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK).

Mit Fortschreibung des IEK werden die Ergebnisse je nach Entscheidung der Selbstverwaltung und Abstimmung mit den Ministerien zu einer planerischen Gesamtkonzeption zusammengehrt.

Die Vorgehensweise dient dem zügigen Verfahrensablauf der städtebaulichen Planung.

 

Kosten und Vergabeerfordernisse

r die Erarbeitung des dritten Prüfschrittes ist insgesamt mit einem geschätzten Kostenrahmen von 550.000 bis 600.000 € (brutto) zu rechnen. Dabei sind die vorlaufenden Fachgutachten, die Erstellung der Konzeptstudie und der Marktanalyse sowie ein Verfahrensmanagement, das die EU-weite Vergabe* durchführt, beinhaltet.

Die geschätzten Kosten der Beauftragung der Stufe 1 der Konzeptstudie inklusive der vorlaufenden Kosten (Fachgutachten, Verfahrensmanagement) belaufen sich dabei auf rund 300.000 € (brutto). Die geschätzten Kosten der optionalen Stufe 2 auf ca. 215.000 € (brutto). Die geschätzten Kosten der Marktanalyse liegen bei ca. 60.000 € (brutto). 

Die Ausschreibung und Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.


* Da die Kosten für die Konzeptstudie den Schwellenwert für EU-weite Vergaben überschreitet, muss diese Vergabe europaweit ausgeschrieben werden.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

 

 

 

 

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