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ALLRIS - Drucksache

Große Anfrage der SSW-Ratsfraktion - 0054/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Große Anfrage

 

 

I. Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

1. Wie viele Beschäftigte sind direkt bei der Landeshauptstadt Kiel angestellt und wie viele sind in Betrieben beschäftigt, die der Landeshauptstadt Kiel gehören, oder an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt ist?
 

2. Wie viele Beschäftigte, die direkt bei der Landeshauptstadt Kiel angestellt sind, werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt, bei wie vielen ist das nicht der Fall?
 

3. Wie viele Beschäftigte in Betrieben, die der Landeshauptstadt Kiel gehören, oder an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt ist, werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt, bei wie vielen ist das nicht der Fall?
 

4. Wie viele Beschäftigte in Betrieben, die der Landeshauptstadt Kiel gehören, oder an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt ist, werden befristet beschäftigt?


 

II. Bindungen der städtischen Betriebe an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

 

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV SH) hat in der Mitgliederversammlung vom 29.04.2002 eine Satzungsänderung beschlossen, nach der auch Gastmitglieder in den Verband aufgenommen werden können. Diese Gastmitglieder sind nicht an die Tarifverträge gebunden. 
 

1. Bitte stellen Sie dar, welche städtischen Unternehmen
 

- seit wann Mitglied im KAV SH sind,
 

- welcher Mitgliedschaftsgruppe im KAV angehören
 

- aus welchen Gründen nicht Mitglied im KAV sind.

2. Welche Verpflichtungen zur Bezahlung der Beschäftigten ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft im KAV SH?
 

3. In welchen städtischen Betrieben gelten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. Branchentarifverträge? Um welche Branchentarifverträge handelt es sich? In welchem Umfang gelten die Tarifverträge?
 

4. In welchen städtischen Betrieben wird die Bezahlung in Anlehnung an den TVöD oder entsprechende Branchentarifverträge vorgenommen? Auf Grundlage welcher Vereinbarungen oder Beschlüsse wird so verfahren?

 

 

III. Haustarife in städtischen Betrieben

 

1. Welche städtischen Betriebe bezahlen ihre Beschäftigten nach einem Haustarif?
 

2. Wie hoch ist der Haustarif für die einzelnen Berufsgruppen im Vergleich zum TVöD bei gleichen Tätigkeiten?
 

3. Wie hat sich das Niveau der jeweiligen Haustarife seit deren Bestehen im Vergleich zum Niveau des TVöD entwickelt? (Bitte geben Sie die Zahlen absolut und prozentual an.)
 

4. Wann ist eine Angleichung des Haustarifes an den TVöD vorgesehen?

 

 

IV. Ungleiche Bezahlung innerhalb der städtischen Betriebe
 

1. Welche Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften werden nicht nach dem Haustarif des Gesamtunternehmens (siehe II.) bezahlt?
 

2. Bitte legen Sie jeweils dar:
 

a) warum der Haustarif für diese Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften jeweils nicht gilt,
 

b) ab wann eine Bezahlung nach dem Haustarif erfolgt,
 

c) auf welcher rechtlichen Grundlage die Vergütung außerhalb des Haustarifes basiert,
 

d) wieviel Prozent des TVöD die Vergütung beträgt und
 

e) wieviel Prozent des Haustarifes die Vergütung beträgt.
 

3. Wie hoch ist in welchen städtischen Betrieben jeweils der Anteil der Beschäftigten, die auf der Basis von Werkverträgen oder Leiharbeitsverträgen bezahlt werden?
 

4. Wie viel Prozent des TVöD beträgt die Vergütung der gem. Frage 3 Beschäftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich? 
 

5. Wie viel Prozent des Haustarifes beträgt die Vergütung der gem. Frage 3 Beschäftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich? 

 

 

V. Vergütung von Auszubildenden

 

1. In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?
 

2. In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende aus welchen Gründen nicht nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?
 

3. Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende in diesen Betrieben prozentual zum TVAöD?
 

4. Wann ist jeweils die Angleichung der Vergütung an das Niveau des öffentlichen Tarifes für Auszubildende vorgesehen?

 

 

Begründung:

 

Ende des Jahres 2018 hat die Bezahlung der Beschäftigten der Kieler Bäder GmbH für Diskussionen gesorgt. Für diese Beschäftigten galt bisher ein Haustarif, der sie gegenüber direkt bei der Landeshauptstadt Kiel beschäftigten Mitarbeitern benachteiligte. Die Ratsversammlung hat daher beschlossen, dass die Bezahlung der Beschäftigten der Kieler Bäder GmbH an die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel angeglichen werden soll.

Die SSW-Ratsfraktion hat die Sorge, dass es noch weitere Betriebe im Besitz oder mit Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel gibt, deren Mitarbeiter gegenüber den direkt bei der Landeshauptstadt beschäftigten Mitarbeitern benachteiligt sind.

Da den kleinen Fraktionen der Zugang zu den Aufsichtsräten verwehrt bleibt, kann der aktuelle Zustand der gerechten Bezahlung der Mitarbeiter in Betrieben im Besitz oder mit Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel nur durch eine große Anfrage ermittelt werden.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt    f.d.R.

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Anlagen

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