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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0072/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

Im Spitzenkamp wurde im Jahr 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern, Mit-/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

Die vom Spitzenkamp erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung becksichtigt.

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 100.300,-

Städtischer Anteil

ca. 15.000,-

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 85.300,-

Beitragsbelastungen

von ca. 260,- bis ca. 2.550,-

 

In Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

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Anlagen

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