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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0168/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 - 1 -

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2018 ( Drs. Nr. 0652 / 2018 ) ist eine                ca. 2.210 m² große Parkplatzfläche an der Droysenstraße / Waitzstraße an die NGEG Objekt WDK GmbH & Co.KG zur Realisierung einer Wohnbebauung veräußert worden.

 

Neben einer überzeugenden Architektur sah das Konzept mindestens 30% geförderten Wohnraum, sowohl kleinere Senioren- und Studentenwohnungen als auch größere familiengerechte Wohnungen sowie Wohnraum für eine Wohngruppe für 8 Personen mit Behinderungen und einen Gemeinschaftsraum für Bewohner aber auch Externe aus dem Stadtteil vor. Insgesamt sollten so ca. 3.000 m² Wohnfläche, davon ca. 900 m² geförderte Wohnfläche entstehen.

 

Aufgrund der insgesamt angespannten Wohnraumsituation sowie dem Mangel an Studentenwohnungen haben sich die Stadt und der Erwerber darauf geeinigt, das Konzept für die Bebauung anzupassen. Nunmehr soll das Bauvorhaben eine Wohnfläche von ca. 4.200 m² erhalten, da statt der bisher vorgesehenen 4 Vollgeschosse plus einem Staffelgeschoss das Bauvorhaben mit 5 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet werden soll. Trotz der veränderten Höhenlinien fügt sich das geplante Gebäude nach § 34 Baugesetzbuch in die umgebende Bebauung ein. Ferner sind überwiegend Studentenwohnungen geplant. Der Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum beträgt weiter 30 %, somit ca. 1260 m².

 

Der Käufer hatte sich im Kaufvertrag außerdem verpflichtet:

 

  • das Grundstück innerhalb einer Frist von drei Jahren nach der Übergabe – auf der Grundlage der mit der Stadt privatrechtlich abgestimmten Pläne endgültig zu bebauen. Hierzu gehört auch, dass neben den bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen zusätzlicher Parkraum als Ersatz für die wegfallenden Parkplätze in einer Tiefgarage nachzuweisen ist. Der Käufer wird hierzu ein Mobilitätskonzept entwickeln und mit der Stadt abstimmen.

     Aufgrund der veränderten Bebauung sowie dem erhöhten Stellplatzvorgaben für das künftige Projekt wird das Mobilitätskonzept angepasst. Es ist zu erwarten, dass nicht alle bisherigen öffentlichen Parkplätze nach Abschluss des Bauvorhabens wieder zur Verfügung stehen. Die Stadt wird im Rahmen der Abstimmung des Mobilitätskonzeptes darauf achten, dass der Anteil an künftigen öffentlichen Stellplätzen gewahrt wird.

 

  • zur Regelung der Rechte und Pflichten aus dem Unterbaurecht einen Vertrag mit dem Tiefbauamt der Stadt zu schließen.

Der Vertrag wird in Kürze mit der Stadt abgestimmt.

 

 

 

  • die in dem als Anlage 2 beigefügten Plan rot markierten Bäume zu erhalten und einen entsprechenden Abstand (1,5m) vom Kronentraufbereich nach Kronenschnitt bei der Bebauung zu berücksichtigen.

     Aufgrund der künftigen Ausrichtung des Gebäudes entlang der Straßenkante ( Bürgersteig ) fallen die Bäume an der Waitzstraße weg. Der Investor wird entsprechenden Baumersatz leisten.

 

  • einen Anteil der im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung errichteten Wohnungen von mindestens 30 % der Wohnflächen einzuhalten und das als Anlage 3 beigefügte Wohnkonzept umzusetzen.

     Der Anteil für öffentlich geförderten Wohnraum bleibt erhalten und erhöht sich auf ca. 1.260 m²..

 

  • Die im Stadtteil bereits vor Beurkundung tätigen Akteure wie die Ansgarkirche, die Arbeiterwohlfahrt und das Stadtteilnetzwerk in das Projekt einzubinden

     Es ist weiter vorgesehen die Akteure aus dem Stadtteilnetzwerk einzubinden.

 

  • die spätere bauliche Unterhaltung und spätere bauliche Ergänzungen – soweit sie das äußere Erscheinungsbild betreffen - unabhängig vom öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren vorab mit der Stadt abzustimmen und die privatrechtliche Zustimmung der Stadt dazu einzuholen.

 

  • soweit Neu-, Um- oder Ausbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wege, Plätzen auf dem Kaufgrundstück geplant sind, sind die Zugänglichkeit und die Ausgestaltung entsprechend der Vorschrift des § 52 LBO Schl.-H. i. V. mit den einschlägigen DIN-Vorschriften barrierefrei herzustellen.

 

  • in der Erdgeschosszone überwiegend gewerbliche oder andere belebende Nutzungen  zu installieren

 

Die weiteren Kaufvertragspflichten bleiben erhalten.

 

Aufgrund der Lage des Grundstückes in unmittelbarer Nähe zur Universität bietet es sich an, auf diesem Grundstück Studentenwohnungen zu errichten. Insgesamt fügt sich die beabsichtigte Bebauung nach dem Baugesetzbuch in die Umgebung ein. Außerdem wird durch die stärkere Ausnutzung des Grundstückes die Wohnraumsituation am Kieler Wohnungsmarkt verbessert.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin 

 

 

 

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Anlagen

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