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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0217/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der als Anlage 1 beigefügte Bericht „Sanierungsrahmenplanung“ – Stand Februar 2019 – wird inklusive dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Belange der Öffentlichkeit und der Betroffenen nach § 137 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB zugestimmt.
  2. Der als Anlage 2 beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Historische Entwicklung

Durch die Rationalisierungsbemühungen der Werftindustrie und der Verlagerung des städtischen Schlachthofes drohte die Hörn Ende der 1990er Jahre zu einer Industriebrache mit ungewisser Folgenutzung zu verfallen. Aufgrund der festgestellten städtebaulichen Missstände nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB), beschloss die Stadt daher 1989 die Festsetzung eines Sanierungsgebietes um die Hörn, um die festgestellten Missstände zu beheben. Wesentliche Ziele der Sanierungsmaßnahmen waren demnach unter anderem:

  • die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, sowie wohnverträgliche Gewerbe-Nutzungen,
  • die Schaffung von Wege(Brücken)verbindungen zwischen dem Zentrum und Gaarden,
  • die Nutzung von Teilflächen für eine hafenwirtschaftliche Nutzung, 3. Fährterminal.

 

Die zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme erforderlichen Schritte sind im Zweiten Kapitel des Baugesetzbuchs ab § 136 ff. BauGB definiert. Zur Vorbereitung der Sanierung sind gem. § 140 Nr. 3 und 4 BauGB im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen unter anderem die Ziele und Zwecke der Sanierung zu bestimmen und eine städtebauliche Planung (z.B. Bauleitplanung, Rahmenplanung) aufzustellen. Zur Erreichung der genannten Ziele wurde 1991 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der 1. Preisträger des Wettbewerbs wurde mit der Erarbeitung

der Sanierungsrahmenplanung für die Hörn beauftragt. Die erstmalige Fortschreibung der Rahmenplanung fand1995 statt. Es folgte die  Aufstellung von Bauleitplänen, die eine bauliche Entwicklung des Gebietes ermöglichten. (Vgl. Anlage 1, Kapitel 4).

 

Am 22.08.2013 hat die Ratsversammlung (Drs.-Nr. 0484/2013) auf Grundlage hinreichender Beurteilungsgrundlagen zu den sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnissen die Erweiterung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme um den Bereich dlich der Gablenzbrücke (Hörnbad) als eigenes Sanierungsgebiet (SAH 1e) beschlossen.

 

  1. Aktuelle Situation

Umsetzung der Sanierungsziele

Bisher konnten aufgrund von fehlender Nachfrage noch nicht alle Ziele der Sanierung umgesetzt werden. Nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung der Investitionsbank Schleswig-Holstein, ihren Verwaltungsneubau im Sanierungsgebiet Kiel- Hörnbereich zu errichten, hat die Umsetzung der Bebauung der Grundstücke aber neuen Schwung aufgenommen. Folgende Vorhaben sind bereits umgesetzt, bzw. in Umsetzung oder kurz davor:

 

  • Der Norwegenterminal ist fertiggestellt.
  • Drei-Feld-Zug Klappbrücke ist fertiggestellt
  • Germaniabecken ist hergestellt
  • Die Promenade um das Hörnufer ist fertiggestellt.
  • Das Hörnbad (Sport- und Freizeitbad) hat im Oktober 2018 in Teilen seinen Betrieb aufgenommen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat mit dem Bau Ihres Verwaltungsneubaus im Winter 2018 begonnen.
  • Die Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR und die TAS führen derzeit jeweils konkurrierende Verfahren zur Qualifizierung des Bauvorhabens durch. Mit der Umsetzung beider Projekte ist ab 2019 zu rechnen.
  • Die Verwaltung ist in regem Austausch mit dem privaten Grundstückseigentümer der Grundstücke um den Germaniahafen. Eine zeitnahe Bebauung wird angestrebt.

 

Gebietsumgriff

Gem. § 162 BauGB ist die Sanierungssatzung (für Teilbereiche) aufzuheben, wenn die definierten Ziele umgesetzt wurden.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 05.07.2018 (Drs.-Nr. 0550/2018) wurde die Sanierungssatzung für das westliche Hörnufer aufgehoben. Für diesen Bereich wird die städtische Planung nachrichtlich dargestellt. Der Umgriff der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zum Februar 2019 ist daher abweichend zum Umgriff während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenen nach § 137 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB.

 

r den Bereich Norwegenkai sind die Ziele und Zwecke der Sanierung ebenfalls umgesetzt. Die Verwaltung bereitet daher die Satzung über die Teilaufhebung für dieses Gebiet vor (vgl. Anlage 1, Kapitel 3).

 

 

  1. Anlass Fortschreibung Sommer 2017

rderrechtliche Vorgaben

Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein vom 01.01.2015 (StBauFR SH 2015) ist die Aktualität der städtebaulichen Planung für die städtebauliche Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Bei Bedarf ist die Planung unter Beteiligung der Betroffenen fortzuschreiben. Der Fördergeber (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI)) hat die Landeshauptstadt Kiel 2017 aufgefordert, die Fortschreibung der Rahmenplanung vorzunehmen. Die Richtlinie fordertr das Förderprogramm „Sanierung- und Entwicklung“ die Aufstellung eines Rahmenplans, der aus mehreren Teilplänen bestehen kann.

Die fortgeschriebene und von der Gemeindevertretung beschlossene städtebauliche Planung wird dem MILI zur Zustimmung vorgelegt.

Der Fördergeber entscheidet über die Anerkennung der städtebaulichen Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln r die geplanten Maßnahmen.

 

Fortschreibungsrelevante Entwicklungen

Erhöhter Bedarf Wohnen und soziale Infrastruktur

Bei der Suche nach Grundstücken für die Schaffung von benötigtem Wohnraum im Kieler Stadtgebiet, rücken die Baufelder innerhalb des Sanierungsgebietes Kiel-Hörnbereich in den Fokus. Mit der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR und der TAS stehen aktuell zwei Entwickler bereit, um zeitnah ab 2019 rd. 750 Wohneinheiten zu entwickeln. Auf den privaten Baufeldern um das Germaniabecken können schätzungsweise weitere 300 Wohneinheiten entstehen. Hierdurch entsteht ein Bedarf, die soziale Infrastruktur im Plangebiet auszubauen. Neben der Herstellung eines Spielplatzes am südlichen Ende der Hörn, ist auch die Errichtung von insgesamt acht Gruppen zur Kinderbetreuung erforderlich.

 

Gleiserweiterung SEEHAFEN Kiel am westlichen Hörnufer

Die Umsetzung dieser Maßnahme hat die Ratsversammlung bereits am 05.07.2018 (Drs.-Nr. 0524/2018) beschlossen. Da für die Umsetzung der Maßnahme der Eingriff in die mit Fördermitteln hergestellte Promenade erforderlich ist, werden nach Aussage des Fördergebers Fördermittel anteilig zurückgefordert. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität bzw. Kompatibilität mit der übrigen Sanierungsrahmenplanung, wird die Planung in diesem Bereich nachrichtlich dargestellt.

 

  1. Städtebauliche Planung und Ziele und Zwecke der Sanierung

Die städtebauliche Planung und die Ziele und Zwecke der Sanierung sind in Anlage 1, Kapitel 7 beschrieben. Ausgehend von den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplänen werden weitergehende gestalterische Vorgaben zur Qualifizierung der Bauvorhaben getroffen.

 

Die fortgeschrieben Ziele und Zwecke der Sanierung  gem. Anlage 1, Kapitel 9 sind:

 

  • Wiedernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen in innenstadtnaher Lage,
  • Standortgerechte Nutzungen im Zentrum,
  • Nutzungsmischung von Gewerbe/ Dienstleistungen und Wohnen,
  • Realisierung von sozialem Wohnungsbau,
  • Schaffung einer attraktiven Wegeführung um die Hörn und Verknüpfung mit dem Stadtteil Gaarden (Vinetaplatz/ Elisabethstraße) sowie Sicherung der Zugänglichkeit des Hörnufers soweit möglich,
  • Erhöhung der Attraktivität des Wasserbeckens (östlich des Sport und Freizeitbades) durch qualitative Aufwertung der umgebenden Grünfläche,
  • Errichtung eines Sport- und Freizeitbades inklusive Anschluss an die Gablenzstraße,
  • Herstellung einer Wegeverbindung entlang des Wasserbeckens östlich des Sport- und Freizeitbades,
  • Nutzung der Kaianlagen für kulturelle Zwecke (z.B. Theaterschiff, Traditionssegler).

 

  1. Einordnung in die gesamtstädtischen Ziele

Der Beschluss über die fortgeschriebene Rahmenplanung gem. Anlage 1 ist ein wichtiger Schritt, um die Sanierung zeitnah abzuschließen und die Realisierung von ca. 1.000 Wohneinheiten zu forcieren, wobei ein Teil dieser Wohneinheiten mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) hergestellt wird.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Behebung städtebaulicher Missstände ist in der Regel eine nicht rentierliche Maßnahme. Zur Beseitigung der Missstände ist daher regelmäßig der Einsatz öffentlicher Mittel zur Erreichung der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Umsetzung der städtebaulichen Planung erforderlich. Zur Umsetzung der Planung gem. Anlage 1 werden bis zum Abschluss der Sanierung nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt max. ca. 139 Millionen € öffentlicher Mittel verausgabt.

 

Die Zusammenfassung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben ist in der Anlage 2 zusammengefasst. Dargestellt sind die erwarteten Einnahmen und Ausgaben je Jahr und die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben insgesamt. Nach Abschluss der Sanierung erfolgt die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme. Dies wird für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich voraussichtlich 2024 der Fall sein.

 

gliche Haushaltsbelastung

Soweit nicht abweichend beschlossen, werden die Kosten für die Umsetzung der im Durchführungsplan in Anlage 1, Kapitel 7.8 formulierten ausstehenden Maßnahmen im Wesentlichen durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln finanziert.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand werden gem. Anlage 2, Seite 6 insgesamt weitere 4,1 Millionen zur Ausfinanzierung der Gesamtmaßnahme benötigt. Die Mittel werden u.a. für den Straßenendausbau und die Beseitigung ggf. aufgefundener Altlasten benötigt. r die Landeshauptstadt Kiel ergibt sich folgender geschätzter Kostenanteil:

 

 

 

 

 

HH-Mittel LHK

Mittel Bund und Land

Mittel benötigt

4,1 Mio. €

 

 

NFK geschätzt: ca. 20 %

 

800.000 €

 

Benötigte StBauFM (3/3)

3,3 Mio. €

 

 

Eigenmittel der Stadt (1/3)

 

1,1 Mio. €

 

Mittel Bund und Land (2/3)

 

 

2,2 Mio. €

 

Zusammenfassung

 

1,9 Mio. €

 

2,2 Mio. €

 

Die Mittel werden nach aktueller Kenntnis für die Jahre 2022 ff. benötigt und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

 

  1. Beteiligung

Die Fortschreibung der Rahmenplanung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenen nach § 137 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB. Der Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der jeweiligen Belange ist in der Anlage 1 in den Anlagen 1-3 enthalten.

Die von der Planung betroffenen Ortsbeiräte Gaarden (12.07.2017 und 13.09.2017) und  Mitte (18.07.2017 und 19.09.2017) wurden jeweils zweimal beteiligt. Die Ortsbeiräte erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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