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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0551/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) übermittelt dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein die folgenden Positionen als Trägerin öffentlicher Belange und für geplante, Nichtbundesfernstraßen auf ihrem Gebiet zukünftige Straßenbaulastträgerin zum Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Klein Barkau und Kiel Wellseedamm:

 

  1. Das Verfahren zum Ausbau der B 404 zur A 21 wird weiterhin konstruktiv unterstützt und es wird sichergestellt, dass die betroffenen öffentlichen und privaten Belange umfassend in den Planungs- und Abwägungsprozess einfließen. Der Ausbau der B 404 zur A 21 wird uneingeschränkt begrüßt und unterstützt.

 

  1. Die Führung der Nebenfahrbahn, später in der Straßenbaulast der LHK, für die Anbindung der Stadtteile Moorsee und Schlüsbek an den Stadtteil Neumeimersdorf und die Innenstadt für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV soll auf der Westseite der zukünftigen A 21 zwischen einer Anbindung an das Brückenbauwerk über die A 21 zwischen den Stadtteilen Moorsee und Schlüsbek sowie dem Kreuzungspunkt der Straßen Radewisch und Solldiekswall im Stadtteil Neumeimersdorf liegen.

 

  1. Die Führung der Fuß- und Radverkehre soll gemäß Kieler Standard als separater, 4 m breiter, kombinierter Geh- und Radweg ebenfalls westlich der zukünftigen A 21 mit Übernahme der Kosten für die Mehrbreiten gegenüber dem Modell „Barkauer Land" durch die LHK erfolgen.

 

  1. Es soll eine Querungsmöglichkeit (z. B. Unterführung) der A 21 auf Höhe der Edisonstraße für Fuß- und Radverkehr als Ersatz für die vorhandene, lichtsignalisierte Querungsmöglichkeit über die B 404 für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Einmündung der Edisonstraße in die B 404 zur Aufrechterhaltung der heute vorhandenen, separaten Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Stadtteilen Wellsee und Moorsee bzw. Schlüsbek mit Anbindung der Edisonstraße an den o. g. 4 m breiten Geh- und Radweg zwischen den Stadtteilen Neumeimersdorf und Moorsee errichtet werden.

 

  1. Es soll eine Ausfahrtmöglichkeit für auf der A 21 von Süden kommende Kfz-Verkehre auf die Edisonstraße Richtung Osten mit Kostentragung für diese zusätzliche Ausfahrtmöglichkeit durch die LHK geben.

 

  1. Planerisch soll ein weiterer Anschlusses der Edisonstraße für Verkehre in Richtung Süden mit einer Querung der zukünftigen A 21 berücksichtigt werden. Die dafür notwendigen Flächen sollen von anderen Planungen freigehalten werden.

 

  1. Es soll geprüft werden, ob mit einem vertretbaren Mehraufwand eine Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr unter dem neuen A 21-Bauwerk über die Schlüsbek mit realisiert werden kann.

 

Diese Beschlussfassung ersetzt den Beschluss der Drs. 0525/2007.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Grundlagen und Projekthistorie

 

Planung, Bau, Finanzierung und Unterhaltung von Bundesautobahnen ist Aufgabe des Bundes. Noch bedient sich der Bund der Landesstraßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung. In Schleswig-Holstein ist dies der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), der dem Wirtschaftsministerium des Landes nachgeordnet ist. Allerdings gibt es spätestens zum 01.01.2021, möglicherweise schon zum 01.01.2020, einen Übergang der Zuständigkeit für die Autobahnen vom Land auf die neu gegründete Die Autobahn GmbH des Bundes.

 

Im August.2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 durch das Bundeskabinett beschlossen. Darauf fußend wurde im Dezember 2016 der Bedarfsplan 2016 r die Bundesfernstraßen als Anlage des sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes durch den Deutschen Bundestag beschlossen.

 

Der Ausbau der B 404 zur A 21 (mit Anschluss an die B 76) zwischen Kiel und Stolpe ist in beiden Plänen als laufendes und fest disponiertes Projekt im Vordringlichen Bedarf enthalten. Bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 und dem daraus hervorgegangenen Bedarfsplan r die Bundesfernstraßen 2004 war der Ausbau der B 404 zur A 21 als Vordringlicher Bedarf ausgewiesen. In diesem Zusammenhang hatte die LHK bereits eine Positionierung abgegeben (Drs. 0675/2003). 2007 hat der LBV.SH der LHK Planungen vorgelegt, die im Bauausschuss und in der Ratsversammlung Zustimmung fanden (Drs. 0525/2007). Diese Planung entlt eine Teilanschlussstelle (TAS) der Edisonstraße r aus Süden kommende und in Richtung den fahrende Verkehre. Die Nebenverkehre werden in dieser Planung von Boksee kommend bis Moorsee auf der Westseite und zwischen Moorsee und Edisonstraße auf der Ostseite geführt. Aufgrund der in der Planung vorgesehenen Unterführung der Edisonstraße unter der zukünftigen A 21 ist in dieser Planung hier ein erneuter Wechsel der Nebenverkehre auf die Westseite möglich. Die Strecke für die Nebenverkehre würde in die spätere Straßenbaulast der LHK übergehen. Diese Planung findet sich auch im Verkehrsentwicklungsplan (Drs. 1197/2007) wieder.

 

In 2009 hat der Bundesrechnungshof angekündigt und begonnen, die Planung des LBV.SH zum Ausbau der B 404 zur A 21 zu prüfen. Der Bundesrechnungshof kam bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass zwei Anschlussstellen (Wellseedamm und Edisonstraße) in einer so dichten Abfolge (ca. 450 m Achsabstand) unüblich seien. Darüber hinaus wurde das Erfordernis der TAS Edisonstraße angezweifelt. Ein vom LBV.SH beauftragtes Verkehrsgutachten, welches der Landeshauptstadt Kiel zur Prüfung vorgelegt wurde, kommt 2012 zu dem Ergebnis, dass die Anschlussstelle Wellseedamm auch bei einem Entfall der TAS Edisonstraße ausreichend leistungsfähig ist. Diese gutachterliche Meinung wird durch die Verwaltung der LHK nach intensiver Prüfung mitgetragen. Ende 2013 wurde der LHK durch das Wirtschaftsministerium des Landes mitgeteilt, dass die Prüfung der Planungen des Ausbaus der B 404 zur A 21 durch das Prüfungsamt Hamburg des Bundesrechnungshofes abgeschlossen sei. Im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium sei nunmehr die Voraussetzung r die Zustimmung des Bundes zur Realisierung einer TAS Edisonstraße die vollständige Kostenübernahme r Investition und Ablöse durch die LHK. In dieser Mitteilung wurde die LHK unter Fristsetzung bis zum 28.02.2014 aufgefordert, mitzuteilen, ob die Kosten übernommen werden oder die Anschlussstelle entfallen soll. In einem Antwortschreiben positioniert sich die LHK dergestalt, dass sie den Bau einer TAS Edisonstraße zwar weiterhin für erforderlich hält, sich aber nicht in der Lage sieht, deren Finanzierung zu übernehmen.

 

Danach ruhten die Planungen bis im Sommer 2018 die Niederlassung Lübeck des LBV.SH, die zwischenzeitlich die Planungen von der vorher zuständigen Niederlassung Rendsburg übernommen hatte, auf die Verwaltung der LHK zukam. Die Planungen würden aufbauend auf den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen aus 2012/2013 wieder aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung der LHK wurde gefragt, ob sich seit 2014 neue Sachverhalte ergeben hätten, die neben der Aktualisierung der inzwischen veralteten Umweltdaten Berücksichtigung finden sollten. Bereits in dem ersten Gespräch im Sommer 2018 wurde auf die zwischenzeitlich erfolgte Beschlusslage zum Fuß- und Radverkehr im Süden der LHK verwiesen.

 

Nach intensiver, interner Beschäftigung und Abstimmung kam die Verwaltung der LHK zu dem Ergebnis, dass sich seit 2012/2013 eine Reihe von Entwicklungen ergeben hätten, die eine Neubewertung der Positionierung aus 2007 zu den Planungen zum Ausbau der B 404 zur A 21 erforderlich machten.

 

Im Ergebnis dieser Neubewertung hat die Verwaltung der LHK im Herbst 2018 mündlich an den LBV.SH und zum Jahresbeginn 2019 dann schriftlich an das Wirtschaftsministerium die Punkte 2 bis 5 des Antragstextes als Positionierung übermittelt, diese Positionierung unter den Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltungsgremien gestellt und eine endgültige Positionierung bis zur Sommerpause 2019 angekündigt.

 

Die betroffenen Ortsbeiräte Meimersdorf/Moorsee und Wellsee/Kronsburg/Rönne wurden ebenfalls Anfang des Jahres 2019 über die neue Positionierung der Verwaltung der LHK informiert und um eine Beschlussfassung hierzu bis/für Mai 2019 gebeten. Weiterhin wurde seither eine Vielzahl von Informationsgesprächen mit verschiedensten Akteuren (Mitglieder der beiden Ortsbeiräte und verschiedener Fraktionen der Ratsversammlung, rgerverein Kiel Ortsteile Moorsee-Schlüsbek e. V., Handels- und Industriepark Kiel-Wellsee e.V. sowie von den Planungen wesentlich betroffene Grundeigentümer) durchgeführt.

 

Parallel dazu gab es auch Treffen mit dem Land, das aktuell noch als Auftragsverwaltung des Bundes für die Planung, den Bau und die Unterhaltung für die Bundesautobahnen zuständig und damit Ansprechpartner der LHK für den Ausbau der B 404 zur A 21 ist.

 

In diesen Gesprächen mit dem Land wurde insbesondere Einigkeit darüber erzielt, dass eine zügige und kontinuierliche Realisierung des Ausbaus der B 404 zur A 21 von Süden her im allseitigen Interesse liegt.

 

Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Umplanung der vorhandenen Planungsunterlagen unter Berücksichtigung der neuen Positionierungen der LHK zu einer möglichen Verzögerung bei der Realisierung der A 21 in dem Abschnitt auf dem Kieler Stadtgebiet führt. Unstreitig ist, dass eine Umplanung zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt.

 

Nach Auffassung der LHK wird diese Zeit aber im weiteren Verfahren dadurch wieder eingespart, dass es sich um eine konsensuale Planung handelt, die insbesondere das Planfeststellungsverfahren zügiger durchlaufen wird, als eine mit einem Dissens behaftete.

 

Die Realisierung der ursprünglichen, inzwischen mit einem Dissens behafteten Planung würde nach Einschätzung der LHK im Ergebnis dazu führen, dass etwas gebaut und später in Teilen von der LHK unterhalten werden müsste, was möglicherweise aufgrund neuerer Entwicklungen zukünftig entbehrlich werden rde. Nach Einschätzung durch die Verwaltung der LHK wird eine westliche Führung mit der Entwicklung der Gewerbeflächen ohnehin erforderlich. Eine östliche Führung wäre dann redundant und funktional entbehrlich. Die Straßenbaulast beider Straßenge bei der LHK.

 

Allein vor diesem Hintergrund erscheint es der LHK zielführend und angemessen, jetzt die erforderliche Zeit in die Planung einer zukunftsweisenden Straßen-, Rad- und Fußwegeinfrastruktur zu investieren.

 

Seitens des Wirtschaftsministeriums gibt es die Zusage an die LHK, dass kein Baurecht gegen die Positionierung der LHK geschaffen wird.

 

Weiterhin hat sich das Wirtschaftsministerium dahingehend festgelegt, dass es keine Umplanungen der vorliegenden Planunterlagen in größerem Umfang durch den LBV.SH mehr geben werde. Sollte die abschließende Positionierung der LHK es erforderlich machen, dass in größerem Umfang Umplanungen vorzunehmen seien, wolle das Wirtschaftsministerium zügig die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit diesen Planungen betrauen, so wie es bereits die Planung des Ausbaus der B 404 zur A 21 zwischen Neumeimersdorf und dem Barkauer Kreuz an die DEGES übertragen habe.

 

Die DEGES wird spätestens zum 01.01.2021 als Organisationseinheit für die Realisierung von Großprojekten in Die Autobahn GmbH des Bundes eingegliedert, so dass auf diesem Weg sichergestellt ist, dass es keine Verzögerungen durch den Übergang der Zuständigkeit vom LBV.SH zur neu gegründeten Die Autobahn GmbH des Bundes geben wird.

 

Die Umplanungen können also gleich von den Personen vorgenommen werden, die das Projekt dann auch zukünftig weiter betreuen werden.

 

Die LHK begrüßt diese Entscheidungen und das Entgegenkommen des Wirtschaftsministeriums.

 

 

II. Positionen der Landeshauptstadt Kiel zu den verkehrlichen Belangen auf dem

 Kieler Stadtgebiete beim Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt zwischen

 Klein Barkau und Kiel Wellseedamm

 

1.

Das Verfahren zum Ausbau der B 404 zur A 21 wird weiterhin konstruktiv unterstützt und es wird sichergestellt, dass die betroffenen öffentlichen und privaten Belange umfassend in den Planungs- und Abwägungsprozess einfließen. Die LHK begrüßt uneingeschränkt den Ausbau der B 404 zur A 21.

 

Durch den Ausbau der B 404 wird die bereits zur A 21 ausgebaute Verbindung auf das Kieler Stadtgebiet fortgeführt, um die ankommenden Verkehre zu verteilen und die Erreichbarkeit der LHK weiter zu verbessern. Es wird dadurch eine weitere leistungsfähige Hafenhinterlandanbindung als Rückgrat für die Wirtschaft geschaffen.

 

2.

Führung der Nebenfahrbahn westlich der zukünftigen A 21

 

Dadurch ergibt sich eine schlüssige, umwegefreie und durchgehende Führung der Nebenverkehre auf der Westseite der zukünftigen A 21. Dies begünstigt u. a. die ÖPNV-Anbindung der angrenzenden Stadt- und Ortsteile sowie die Erschließung neuer Gewerbeflächen.

 

Die Nebenfahrbahn wird zukünftig in der Unterhaltungslast der LHK stehen. Dies stellt eine Änderung zur Planung des LBV.SH dar. Dieser sieht eine Führung der Nebenverkehre auf der Ostseite der zukünftigen A 21 vor.

 

3.

Führung der Fuß- und Radverkehre als 4 m breiter, kombinierter Geh- und Radweg westlich der zukünftigen A 21 mit Übernahme der Kosten für die Mehrbreiten gegenüber dem Modell „Barkauer Land" durch die LHK

 

Die Breitenzuschläge gegenüber dem Modell "Barkauer Land" resultieren aus den von der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel beschlossenen Standards zu den Premium-Radrouten und dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept.

 

4.

Fuß- und Radwegeunterführung unter der A 21 in Verlängerung der Edisonstraße

 

Durch diese Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr wird eine für diese umwegeempfindlichen Verkehrsarten heute bereits vorhandene, umwegefreie Anbindung des Gewerbegebiets Wellsee an die südlichen Ortsteile Moorsee und Schlüsbek über den unter Punkt 3 genannten kombinierten Geh- und Radweg geschaffen.

 

5.

Schaffung einer Ausfahrtmöglichkeit für auf der A 21 von Süden kommende Kfz-Verkehre auf die Edisonstraße Richtung Osten mit Kostentragung für diese zusätzliche Ausfahrtmöglichkeit durch die Landeshauptstadt Kiel

 

Diese Fahrbeziehung kann durch eine einfache bauliche Lösung (Rampe) sichergestellt werden. Die dafür erforderlichen Flächen befinden sich in Eigentum der Landeshauptstadt Kiel.

 

6.

Planerische Berücksichtigung und Flächenreservierung für eine Anbindung der Edisonstraße an die A 21 in Richtung Süden

 

Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass bei entsprechender (Verkehrs-)Ent-wicklung und einem daraus resultierenden Erfordernis zukünftig die TAS der Edisonstraße doch noch in der ursprünglich geplanten Form nachträglich errichtet werden kann.

 

Zudem wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft, ob die unter 5. genannte Anbindung kapazitiv ausreicht. Sollte sich daraus ergeben, dass auch ein Anschluss in Richtung Süden erforderlich ist, würden Bau und Finanzierung in diesem Fall durch den Bund erfolgen.

 

7.

Prüfung der erforderlichen Mehraufwendungen für eine Fuß- und Radverkehrsführung unter dem neuen A 21-Bauwerk über die Schlüsbek

 

Im Rahmen der geführten Gespräche kam durch den Bürgerverein Kiel – Ortsteile Moorsee-Schlüsbek e. V. die Anregung, eine weitere Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Schlüsbek vorzusehen. Aufgrund der Topographie und der Höhenlage der geplanten A 21 ist zu prüfen, ob eine solche Querungsmöglichkeit mit einem vertretbaren Mehraufwand realisiert werden kann. Eine solche weitere Querbeziehung ist aus Sicht der LHK insbesondere zur Unterstützung der nachhaltigen Nahmobilität sehr wünschenswert.

 

 

III. Beteiligungen

 

Damit die betroffenen öffentlichen und privaten Belange umfassend in den Planungs- und Abwägungsprozess einfließen können, hat frühzeitig eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die Ortsbeiräte stattgefunden.

 

Folgende Sitzungen der betroffenen Ortsbeiräte wurden zu der Thematik von der Verwaltung besucht:

 

- 16.01.2019 OBR Meimersdorf/Wellsee

- 05.02.2019 OBR Wellsee/Kronsburg/Rönne

- 13.05.2019 gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte Meimersdorf/Wellsee und Wellsee/

Kronsburg/Rönne

 

In der gemeinsamen Sitzung der beiden o. g. Ortsbeiräte haben diese beide einstimmig den in der Anlage beigefügten Beschluss gefasst. In diesem werden die o. g. Punkte 1 bis 4 berwortet und ergänzend aus der Sicht der Ortsbeiräte bei der Planung dieser Punkte zu becksichtigende Randbedingungen aufgezeigt.

 

Anstelle der unter Punkt 5 beschriebenen, einseitigen Ausfahrtglichkeit von der A 21 aus Richtung Süden kommend auf die Edisonstraße sollte die ursprünglich vorgesehene TAS der Edisonstraße an die zukünftige A 21 mit einer Unterführung der Edisonstraße sowie einer zusätzlichen Auffahrt in Richtung Süden auf die A 21 auf Kosten der LHK realisiert werden.

 

Punkt 6 wird für den Fall ebenfalls angeregt, dass Punkt 5 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Formulierung (nur Ausfahrt aus Richtung Süden auf die Edisonstraße) durch den Bauausschuss und die Ratsversammlung beschlossen wird.

 

Punkt 7 wird in dem Beschluss der Ortsbeiräte nicht thematisiert.

 

 

IV Ausblick

 

Die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Geschwindigkeitsbestimmend hierbei wird erfahrungsgemäß die Erhebung und Auswertung der Umweltdaten sein.

 

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verfahren mit öffentlicher Auslegung der Planunterlagen. Alle Betroffenen können in diesem Verfahren in der dafür vorgesehenen Frist ihre Bedenken, Anregungen und Forderungen vorbringen, auf die die Vorhabenträgerin dann im Verfahren eine Erwiderung formulieren wird. Die unabhängige Planfeststellungsberde wird dann die Einwendungen, Anregungen und Bedenken der Betroffenen und die Erwiderung der Vorhabenträgerin abwägen und beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigen.

 

Bis durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss abschließend das Baurecht geschaffen ist, wird es mit Blick auf die Fragestellung des Umfangs des Anschlusses der Edisonstraße an die A 21 möglich sein, auf neue Erkenntnisse zu reagieren und diese noch ins laufende Verfahren einzubringen und bei der Baurechtschaffung zu berücksichtigen.

 

Eine Kopie dieser Beschlussvorlage erhalten die Ortsbeiräte Meimersdorf/Moorsee und Wellsee/Kronsburg/Rönne zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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