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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0708/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfrist für eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. EUR zu Lasten des Treuhandvermögens des Sanierungsgebietes Kiel-Hörnbereich (SAH) wird am 31.12.2019 ablaufen. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Schleswig-Holstein die Verlängerung der Genehmigung bis zum 31.12.2024 zu beantragen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

r das städtebauliche Sondervermögen des Sanierungsgebietes Hörnbereich besteht seit 2001 eine Kreditermächtigung des Landes Schleswig-Holstein (bis 2006 in Höhe von 12,8 Mio. €, seit 2006 noch in Höhe von 5 Mio. €). Die letzte Verlängerung der Ermächtigung wurde in 2014 von der Kommunalaufsicht erteilt und ist befristet bis zum 31.12.2019.

 

Die Kreditermächtigung dient zur Sicherung der Liquidität des Sondervermögens. Da ein städtebauliches Sondervermögen nach dem Gesamtdeckungsprinzip arbeitet, dienen alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben. Wenn die Ausgaben im Laufe der Sanierung höher sind als die Einnahmen, muss zwischenfinanziert werden.

 

Bis Juli 2019 sind Zwischenfinanzierungen von rd. 3 Mio. € aufgelaufen. Sie wurden durch derzeitige Überschüsse des Sondervermögens Holtenau-Ost gedeckt. Diese Zwischenfinanzierungen müssen in 2020 ff zurückgezahlt werden. Wenn nicht zeitgleich Einnahmen durch Grundstückserse im Hörnbereich fließen oder neue  Zwischenfinanzierungsmittel zur Verfügung stehen, kann es zu einer Liquiditätslücke und somit zu einem Kreditbedarf bis zum voraussichtlichen Abschluss der Sanierung in 2024 kommen.

 

Deshalb wird es erforderlich, eine Verlängerung der Kreditermächtigung bis zum 31.12.2024 beim Land Schleswig-Holstein zu Lasten des Sondervermögens Kiel-Hörnbereich zu beantragen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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