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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0765/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

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Sachverhalt/Begründung

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In der Vergangenheit wurde die Selbstverwaltung regelmäßig zu den Haushaltsberatungen darüber informiert, wie sich die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe in den kommenden Jahren aus Sicht der Abteilung Förderung von Einrichtungen des Jugendamtes darstellen wird (zuletzt durch die Drucksache 1125/2017).

 

In der anliegenden Übersicht werden ausschließlich die Förderungen, die in die Zuständigkeit der Abteilung Förderung von Einrichtungen des Jugendamtes fallen, abgebildet. Weitere Projektförderungen erfolgen in den Abteilungen Allgemeiner Sozialdienst sowie Jugendsozialarbeit an Schulen und wurden bereits im Jahresverlauf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Aufstellung der geplanten Zuwendungen für 2020 aus den Produkt- und Unterproduktgruppen 362 Jugendarbeit, 3632 Förderung der Erziehung in der Familie, 3633 Hilfen zur Erziehung und 366 Einrichtungen der Jugendarbeit enthält folgende Angaben:

 

-          die Bezeichnung des jeweiligen Trägers,

-          die Zuordnung zum Haushalt,

-          die Eckpunkte der bisherigen Förderung,

-          die gestellten Anträge für das Jahr 2020 (soweit vorhanden)

-          die Förderhöhe des laufenden Jahres und die Mittelanmeldung für die folgenden Jahre.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden also die Förderungen aufgeführt, die Bestandteil des Haushaltsentwurfes 2020 sind. Das geplante Fördervolumen beträgt für das Jahr 2020 4.542.041 €.

 

Weitere Informationen sind dem Haushaltsdruckentwurf 2020 zu entnehmen.


 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

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Anlagen

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