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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0703/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Das RPA ist nach § 107 Schulgesetz verpflichtet, die Rechnungsprüfung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) vorzunehmen. Dafür kann das RPA einen Wirtschaftsprüfer beauftragen (§ 5 Absatz 1 der Satzungen der RBZ). Da in den nächsten Jahren im Durchschnitt mehr als ein Abschluss jährlich von den jeweiligen RBZ zu prüfen ist und dies ohne Einschränkung anderer wichtiger Prüfungen vom RPA nicht geleistet werden kann, hat das RPA die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) rt beauftragt, die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 sowie als Folgeauftrag für 2017 und 2018 des RBZ Wirtschaft zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Prüfbericht der WPG rt wurden dem Verwaltungsrat am 20.06.2019 vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat den geprüften Jahresabschluss festgestellt.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Finanzausschuss als für das Rechnungsprüfungsamt zuständigen Ausschuss und dem Hauptausschuss lege ich den Bericht der WPG rt über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 des RBZ Wirtschaft zur Kenntnisnahme vor.

 

Der Bericht ist in Allris hinterlegt worden.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

 

 

 

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Anlagen

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