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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0685/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. K-101 (die Abkürzungen beziehen sich auf die Bezeichnung im Masterplan 100 % Klimaschutz)

Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen

 

1.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien für die zukünftige breite Verankerung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und der Ratsversammlung vorzulegen. Die Leitlinien sollen Maßstäbe für den Klimaschutz beschreiben, nach denen alle relevanten politischen Initiativen und Beschlüsse in der Landeshauptstadt Kiel beurteilt werden können.

 

1.2.            Die Verwaltung wird beauftragt, in die städtische Vorlagenstruktur einen neuen Standardprüfpunkt aufzunehmen. Neben der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen (vgl. Drs. 0549/2019) sollen die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden, um Handlungsnotwendigkeiten der Landeshauptstadt im Klimaschutz früh zu erkennen, eine Folgenabschätzung zu ermöglichen und interne wie externe klimarelevante Handlungsweisen zu beeinflussen.

 

  1. K-102

Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

 

2.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene des städtischen Handlungsbereiches und darüber hinaus das Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters fortzuführen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Begleitung der Klimaschutzziele, die Bereicherung mit neuen Ideen, die Entwicklung von Pilotprojekten und das Werben für den Klimaschutz durch öffentliches Eintreten.

 

2.2.            Die Amtsleitungen aller relevanten Fachämter sollen gemäß der Dringlichkeit des Themas noch stärker in das Klimaschutzmanagement der Verwaltung eingebunden werden. Neben dem Energieteam, welches im Rahmen des European Energy Awards® (EEA) auf operativer Ebene tätig ist, wird begleitend ein Lenkungskreis auf Amtsleiterebene eingeführt, um die Klimaschutzaktivitäten auch auf dieser Ebene stärker zu verankern.

 

  1. Stärkung Koordinierungsfunktion

 

Es wird beschlossen, dass zur Stärkung der Koordinierungsfunktion über die bisherigen Aktivitäten der Klimaschutzmanager*innen hinaus, eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz, anzusiedeln ist.

 

Die Koordinierung, Unterstützung und Beratung wird durch zwei neue Planstellen in der Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes verstärkt, um zusätzliche Maßnahmen, die aus der Stadtgesellschaft heraus hervorgebracht werden, in die Masterplanaktivitäten zu integrieren. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stellen kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stellen werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

  1. K-001 und K-002

Energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

 

4.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunalen Immobilien ein Konzept zur beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und insbesondere zum zügigen Ausbau der regenerativen Energieversorgung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die finanziellen, personellen und zeitlichen Auswirkungen, insbesondere bei den bereits geplanten oder im Bau befindlichen Vorhaben, darzustellen.

 

In dem Konzept sind folgende Grundsätze anzuwenden:

 

a) Der Energetische Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel ist dahingehend zu ergänzen, dass ab sofort bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Liegenschaften, bei denen ein Anschluss an die Kieler Fernwärmeversorgung nicht möglich ist, eine Wärmeversorgung durch regenerative Energie obligatorisch geprüft wird. Sollte die Prüfung zu Ungunsten einer klimaverträglichen Energieversorgung ausfallen, ist dies zu begründen. Kann die 100%ige Versorgung eines Objektes oder Standortes nicht erfüllt werden, so bleibt die Forderung gemäß dem Energetischen Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel (EnEV 2009; Drs. 0706/2010) bestehen, dass Ausgleichsmaßnahmen anzustreben sind, so dass rechnerisch im Wesentlichen die 100-%-Versorgung mit regenerativen Energien nachgewiesen werden kann.

 

b) Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben ist zu prüfen, ob der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen nachträglich noch möglich ist.

 

c) Auf allen dafür geeigneten Dächern bestehender sowie neu zu errichtender städtischer Liegenschaften sollen Solarstromanlagen installiert werden, wobei die Dachflächen mit der maximal möglichen Anzahl von PV-Modulen zu belegen sind. Als bauliche und planerische Voraussetzung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude sind die mit der Konkretisierung und Weiterentwicklung des Ratsbeschlusses 0706/2010 vom 17.02.2011 zur Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements am 17.01.2013 beschlossenen Empfehlungen zu beachten, wonach städtische Dachflächen bei Neubau oder Sanierung grundsätzlich so herzustellen sind, dass eine Nutzung von Photovoltaik-Anlagen möglich ist.

 

Die zur Erstellung und Umsetzung des Konzeptes erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel und ggf. neuen Planstellen werden ermittelt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen konkretisiert. Für die gem. c) kurzfristige Verdopplung der Leistung der bei der Grundschule Kronsburg noch im Jahr 2019 geplanten Solarstromanlage von 10 kW auf 20 kW werden die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 € als überplanmäßige Ausgabe gem. § 95d GO als unabweisbar angesehen und durch Deckung aus der Investitionsmaßnahme 1115050172 Planungsmittel Leistungsphase „0“ an Schulen bei der Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt .

 

4.2.            Es wird beschlossen, dass für das Betriebsgelände des ABK ein Konzept für eine energetische Gebäudesanierung erstellt wird. Es ist zu prüfen, ob eine Sanierung unter Vorgabe einer mindestens 50%igen Energieeinsparung und damit die Initiierung eines Leuchtturmprojektes möglich ist.

 

  1. K-007

Energieeffiziente Beleuchtung

 

5.1.            Es wird beschlossen, dass bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen zukünftig ausschließlich energiesparende LED-Technologie eingesetzt wird. Sollte von diesem Grundsatz abgewichen werden, ist dies zu begründen.

 

5.2.            Es wird beschlossen, dass bei Bestandsgebäuden das Beleuchtungsaustauschprogramm fortgeführt wird. Der zusätzliche Bedarf von 200.000 € Bauunterhaltungsmitteln mit der Zweckbindung LED-Instandsetzung wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

5.3.            Es wird beschlossen, mit Mitteln des Innerstädtischen Contractings ein Beleuchtungssanierungsprogramm unter Einsatz von LED-Retrofit bei Kindertageseinrichtungen freier Träger zu starten.

 

  1. Green City Plan

 

6.1.            Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

 

Es wird beschlossen, die Planung und Umsetzung von Premiumrouten im Radverkehrsnetz zu forcieren. Hierfür ist durch die Verwaltung eine genauere Betrachtung der Straßen, die in der aktuell vorliegenden Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans vorgeschlagen wurden, in die Wege zu leiten.

 

6.2.            Zur Beschleunigung der Planung von Radverkehrsanlagen sollen zwei Planstellen neu eingerichtet werden. Diese konkretisierten Bedarfe werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

6.3.            Die Verwaltung soll prüfen, welche weiteren Kapazitäten (z.B. Technische Zeichner*innen) r eine wesentliche Steigerung für Planung und Bau von Radverkehrsanlagen notwendig sind. Diese konkretisierten Bedarfe sollen in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

 

 

 

 

  1. K-012

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität, Optimierung Fahrzeugeinsatz

 

Es wird beschlossen, dass ab sofort grundsätzlich nur noch E-PKW zur reinen Personenbeförderung für den städtischen Fuhrpark beschafft werden. Im Nutzfahrzeugbereich ist der Fuhrparkleitung (ABK) eine technisch eindeutige Begründung abzugeben, wenn vom Grundsatz einer Elektrofahrzeug-Beschaffung abgewichen werden soll. Generell ist der energieeffizienteste Standard einzusetzen. Von diesem Grundsatz kann nur in begründeten Fällen abgewichen werden. Bei der zukünftigen Mittelanmeldung ist die Fuhrparkleitung im Rahmen der Haushaltsplanung mit einzubeziehen. Die Geschäftsanweisung Fahrzeuge wird in dieser Hinsicht präziser verfasst.

 

In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob für die Neuausrichtung des Fuhrparkes, die Anpassung der Geschäftsanweisung, die intensivere Markterkundung und die Umsetzung der Beschaffung von E-Fahrzeugen in der Fuhrparkverwaltung eine zusätzliche Stelle erforderlich ist. Das Prüfergebnis wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 berücksichtigt und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

  1. K-016

Nachhaltiges Beschaffungswesen

 

8.1.            Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um die Umsetzung von ökologischen Kriterien sowohl im städtischen Beschaffungswesen als auch bei der Vergabe von Aufträgen zu stärken.

 

8.2.            Es wird beschlossen, dass insbesondere bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Geräte ab sofort die in der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung von 2016 für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen genannten zwei Anforderungen angewendet werden: das höchste Leistungsniveau der Energieeffizienz und soweit vorhanden die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung.

 

  1. M-001

Vorhandene Infrastruktur instand halten - Radwegesanierungsoffensive

 

Es wird beschlossen, dass im Frühjahr 2020 eine Radwegsanierungsoffensive gestartet wird, in der alle 6 Monate im Bestand zusätzliche Radwegertüchtigungen durchgeführt werden.

 

In der Regel ist für die Radwegesanierung ein spezieller Radwege-Asphaltfertiger im Einsatz. Dieser wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst für zwei bis drei Wochen verbindlich gebucht. In dieser Zeit werden dann die entsprechend ausgewählten und vorbereiteten Radwegeabschnitte mit einer neuen Oberfläche versehen.

 

Zur Identifikation und Auswahl der Streckenabschnitte werden eine Kommunikationsplattform sowie ein Aufruf an die Ortsbeiräte gestartet, in dem die Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, Radwege für diese Ad-hoc-Sanierungen vorzuschlagen.

 

 

  1. M-002

Ausbau Fahrradinfrastruktur Anpassung der Haushaltsmittel

 

Neben den personellen Kapazitäten im Planungs- und Bauprozess (in Punkt 6) sollen auch die Haushaltsmittel für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur stark erhöht werden. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie der Mittelumsatz für die Radverkehrsinfrastruktur von aktuell etwa 17 € je Einwohner*in und Jahr in Kiel gesteigert werden kann und welche Maßnahmen des Ausbaus konkret vorgezogen werden können. Es wird als Zielmarke ein Mitteleinsatz um 30 € je Einwohner*in und Jahr angestrebt.

 

Zur Erhöhung der Kapazitäten bei der Beantwortung von Anfragen aus Gremien und aus der Bürgerschaft soll zudem eine Unterstützung der Funktion des Radverkehrsbeauftragten durch eine zugeordnete Assistenz im Stellenplan für das Jahr 2020 vorgesehen werden. Dieser Bedarf soll in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

 

  1. M-013

Ruhender Verkehr

 

Es wird beschlossen, dass im Rahmen des Green City Plans eine Neubewertung und Neuordnung mit einer Erweiterung der Bewirtschaftung des Parkraums (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan) erfolgen soll. Im ersten Quartal 2020 ist zum Umsetzungsstand zu berichten. Begleitend sollen weitere Punkte des Maßnahmenblatt M-013 Ruhender Verkehr kurzfristig in Umsetzung gebracht werden.

 

  1. K-105

Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

 

Es wird beschlossen, dass für Baugebiete mit Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB, die Klimaschutzziele durch, zum Beispiel, Neubauvorhaben betreffen und außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen ein Energieversorgungskonzept zu erstellen ist. Dies erfolgt im Rahmen der Bauleitplanverfahren beziehungsweise bei größeren Gebietsentwicklungen im Rahmen der der Bauleitplanung vorlaufenden Planungsverfahren. Dieses Konzept umfasst die Prüfung von mindestens drei unterschiedlichen Versorgungsvarianten auf Basis regenerativer bzw. innovativer Technologien zur Deckung der zukünftigen Energiebedarfe. Neben einer Energie- und Klimabilanz, welche die entwickelten Varianten hinsichtlich der Energiebedarfe und CO2-Emissionen bewertet, muss auch eine ökonomische Bewertung der Versorgungsvarianten erfolgen.

 

Eine Versorgung ohne den Einsatz von regenerativen Energien kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Energieversorgungskonzepte werden von unabhängigen externen Gutachtern erarbeitet. Die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Konzeptes ist bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden, durch den jeweiligen Vorhabenträger zu finanzieren.

 

Aufgrund des daraus resultierenden hohen personellen Aufwands ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür eine Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten  vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung).

 

  1. K-108

Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

 

Es wird beschlossen, dass aufgrund der großen Einwirkungsmöglichkeiten im Mitarbeiterbereich der Landeshauptstadt Kiel ein zentrales Betriebliches Mobilitäts und Elektromobilitätsmanagement wie im Green City Plan empfohlen beim Tiefbauamt eingerichtet wird. Angesichts einer täglichen Verkehrsleistung der Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel von 121.000 Kilometern soll mindestens eine Planstelle eingerichtet werden. Dieser Bedarf wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

 

Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sind ggf. auch die Vergabegrundsätzer durch die LHK unentgeltlich zur Verfügung gestellte Stellplätze für dienstlich genutzte Fahrzeuge an Dienststandorten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu prüfen.

 

  1. K-110

Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell

 

14.1.        Die Haushaltsmittel für das Innerstädtische Contracting (Intracting) sollen im Haushaltsjahr 2020 aufgestockt werden. Der investive Anteil des Intractings könnte einmalig um 750.000 € erhöht werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich weiter zu ermöglichen und auszubauen. Der Bedarf wird im Haushaltplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die Gesamtinvestitionsmaßnahmen.

 

14.2.        Es wird beschlossen, dass eine Energieeffizienzmaßnahme oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien nur aus Kostengründen abgelehnt werden kann, wenn eine Finanzierung über das Intracting zuvor geprüft wurde und eine Finanzierung seitens des Umweltschutzamtes negativ beschieden wurde.

 

  1. K-111

Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische und extern organisierte Events

 

15.1.        Es wird beschlossen, dass die sich schon bei der Kieler Woche bewährten Maßnahmen (z.B. Mehrwegpfandsystem, bewachtes Fahrradparken, Verbot von Plastikstrohhalmen) nach einer Evaluation auf alle weiteren städtischen Events (z.B. Informations- oder Abendveranstaltungen, Ratsversammlungen) übertragen werden.

 

15.2.        Es wird beschlossen, dass die Auflagen für Events externer Veranstalter auf städtischen Flächen und in städtischen Räumen um diese Maßnahmen erweitert werden.

 

  1. K-112

Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über alle Serverräume und Rechenzentren zu erstellen, die sich in Liegenschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel befinden. Die für den Betrieb der Serverräume zuständigen Einrichtungen sind verpflichtet, die Energieeffizienz der Serverräume und Rechenzentren mit einem Serverraum-Check nach dem Vorbild des vom Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel durchgeführten Pilotprojektes „Green-IT-Rechenzentren in der KielRegion“ überprüfen zu lassen bzw. vorhandene Serverraum-Checks zu aktualisieren. Die im Serverraum-Check vorgeschlagenen rentierlichen Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist dies zu begründen. Die Verwaltung wird beauftragt, über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die positiven Haushaltsauswirkungen noch nicht konkret abschätzbar.

 

  1. K-123

Auflagen bei Grundstücksverufen

 

Es wird beschlossen, dass beim Verkauf von städtischen Grundstücken, die nicht an die Kieler Fernwärme angeschlossen werden können, eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu prüfen ist. Das Umweltschutzamt wird bei Investorengesprächen eingebunden und steht Projektentwicklern und Investoren beratend zur Seite.

 

  1. K-128

Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien

 

Es wird beschlossen, dass das Umweltschutzamt für die Suche von Freiflächen, die sich kurzfristig für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien eignen, Gespräche mit Eigentümern bzw. verwaltern potentieller Flächen, z.B. die Kieler Wirtschaftsförderung, der Seehafen Kiel, dem Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung, initiiert.

 

  1. E-116

Initiierung Energieverbund KielRegion

 

19.1.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel ab sofort in den Dialog mit dem Kieler Umland, der KielRegion und dem Land Schleswig-Holstein tritt, um eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger zu initiieren und einen Energieverbund KielRegion aufzubauen.

 

19.2.        Angesichts der Bedeutung der Verfügbarkeit und des schnelleren Einsatzes regenerativer Energieträger bei der Wärmeversorgung und der Vielzahl an Teilmaßnamen sowie dem hohen zeitlichen Aufwand für die Einwerbung erforderlicher Fördermittel wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

 

  1. Ü-102

Leuchtturmprojekte

 

20.1.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel „Masterplan 100 % Klimaschutz“-Leuchtturmprojekte (95 % Treibhausgas-Reduktion und 50 % Endenergieeinsparung) initiiert und fördert. Die zur Durchführung von großen Leuchtturmprojekten benötigten investiven Mittel werden nach Identifikation der Projekte in separaten Beschlussvorlagen vorgelegt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen aufgenommen.

 

20.2.        Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 wird ein Budget zur Unterstützung von Leuchtturmprojekten eingebracht. Das Budget wird zur Deckelung von zusätzlichen Kosten genutzt, die zu einer Erreichung des Leuchtturmstatus von Projekten führen.

 

20.3.        Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel eine Leistungsschau 100 % Klimaschutz in Kiel durchführt. Die Planungen sollen eine Leistungsschau im Jahr 2022 als Durchführungszeitpunkt berücksichtigen. Für die Leistungsschau wird ein externes Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept beauftragt. Die finanziellen Mittel für das Konzept werden derzeitig geprüft und im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

20.4.        r die Präsentation von Masterplan-Leuchtturmprojekten beispielsweise im Rahmen von Leistungsschauen, die Koordination der Leuchtturmprojekte sowie die Einwerbung weiterer Fördermittel und Sponsoren wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

  1. Ü-103

Ausweitung Klimaschutzfonds

 

Mit den Mitteln des Kieler Klimaschutzfonds sollen zwei Klimaschutzkampagnen durchgeführt werden.

 

21.1.        Private Haushalte sollen im Rahmen einer Stromsparkampagne einen Zuschuss zum Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen neue mit der höchsten Energieeffizienzklasse erhalten, wenn der Austausch auf der Grundlage einer Stromverbrauchsmessung von einem Energieberater vorgeschlagen wurde. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 100 Haushalten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 300,00 € pro Haushalt begrenzt sein. Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 30.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

21.2.        Hausbesitzer*innen oder Wohnungseigentümer*innen bei denen eine Dämmung der Außenfassade aus Gründen des Denkmalschutzes oder aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommt, sollen im Rahmen einer Sanierungskampagne mit einem kombinierten Beratungs- und Zuschussprogramm bei der Umsetzung einer Innendämmung unterstützt werden. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 10 Wohneinheiten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 6.000,00 € pro Haushalt begrenzt sein. Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 60.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Ü-107

Energetische Quartierskonzepte

 

Die Instrumente der „Energetischen Stadtentwicklung“ (KfW-Programm 432) sollen noch intensiver genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, wie diese Instrumente unter Berücksichtigung weiterer gesamtstädtischer Belange der Kieler Stadtentwicklung, wie Nachverdichtung, Barrierefreiheit, Grünkonzepte, Kinder- und Jugendbelange zur Umsetzung gesamtstädtischer Entwicklungsstrategien wie z.B. Klimaschutzstadt Kiel, Modellregion Elektromobilität, Nachverdichtung auf Grundlage des Wohnbauflächenatlas auf der Quartiersebene genutzt werden und dafür geeignete Quartiere identifiziert werden können.

 

Dazu werden die im Masterplan 100 % Klimaschutz definierten 12 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren noch einmal überprüft und die angewandten internen und externen Prozesse gemeinsam mit den beteiligten Ämtern und externen Akteuren evaluiert.

 

Aufgrund des bereits heute vorhandenen hohen Arbeitsaufwandes bei der Betreuung der aktuell sieben Quartiere und dem hohen personellen Abstimmungsaufwands einer strategischen Herangehensweise ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür die Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung; der Stellenbedarf wird im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt).

 

 

 

 

  1. Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

 

23.1.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende, sich an die breite Bevölkerung und Unternehmen richtende Informationskampagne durchzuführen. Der Bedarf von 200.000 € zur Umsetzung der Informationskampagne wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

23.2.        Wie in der Geschäftlichen Mitteilung zum Climate Emergency (Drs. 0600/2019) bereits angekündigt, organisiert die Verwaltung eine breit angelegte, öffentliche Klimaschutzwerkstatt noch in diesem Jahr. Die Planungen konnten inzwischen konkretisiert werden. Vom 20. - 22. September 2019 wird eine Klimaschutzwerkstatt unter dem Titel „Kiel packt an!“ mit den Kooperationspartnern NDR, correctiv, Bürgerinitiative Klimanotstand, Fridays for Future, klik 2030 der CAU unter Mitarbeit des Masterplan-Gremiums und des Masterplan 100% Klimaschutz-Teams des Umweltschutzamtes veranstaltet. Geplant ist am Freitagabend ein Public Viewing der NDR-Reportage zur Klimakrise im Norden Deutschlands. Am Samstag sind Workshops mit Experten aus dem Bundesgebiet sowie insbesondere auch aus Kiel geplant. Zum Abschluss der Werkstatt findet am Sonntag ein KlimaCamp im Erlebnisraum Kiellinie statt. Zielgruppe der dreitägigen Veranstaltung sind alle Kieler*innen, Experten, die Wirtschaft, die Wissenschaft, Verbände und Initiativen. Ziel des Klimawochenendes ist es, konkrete Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz festzulegen, die von einer breiten Öffentlichkeit getragen und gemeinsam umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf Klimaschutzwerkstätten in den Stadtteilen zu initiieren. Für die Durchführung der stadtweiten Klimaschutzwerkstatt sind ca. 25.000 € im Haushalt 2019 eingeplant. Der Bedarf für die Initiierung späterer stadtteilbezogenen Werkstätten von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Durchführung der stadtteilbezogenen Werkstätten erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2020.

 

23.3.        Im Jahr 2020 soll ein Kongress zum kommunalen Klimaschutz in Kiel stattfinden. Der Bedarf für die externe Konzeption und Durchführung von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Ausgangslage zum Climate Emergency in der Landeshauptstadt Kiel

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist eine der 41 Pilotkommunen in Deutschland, welche unterstützt mit Fördermitteln der Bundesregierung einen Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) für das Stadtgebiet erarbeitet hat. Dieser Masterplan folgt den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens von 2015, welches eine globale Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vorsieht. Darüber hinaus wird im Rahmen des Masterplans ein Pfad aufgezeigt, um den Endenergieverbrauch in diesem Zeitraum um 50 % zu mindern.

 

Mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz liegt demnach bereits eine hervorragende Analyse der CO2-Emissionsproblematik im Stadtgebiet vor sowie ein fundiertes Maßnahmenprogramm mit rund 250 Maßnahmen, mit dem die formulierten Ziele erreicht werden können.

 

Auch mit dem „Green City Plan für die Landeshauptstadt Kiel zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ (Drs. 0831/2017) liegt ein Sofortprogramm vor, dass sich aus den Planwerken „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und „Masterplan Mobilität der KielRegion“ speist. Wichtige Grundlagen für eine Mobilitätswende in der Stadt sind somit gelegt.

 

Der Sonderbericht vom IPCC, der die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C im Vergleich zu einer Erwärmung um 2 °C darstellt, macht klar, dass sehr deutliche Unterschiede bei den Folgen des Klimawandels in den beiden Szenarien zu erwarten sind. Der Bericht bestätigt, dass die 1,5 Grad-Grenze eine CO2-neutrale Gesellschaft bis spätestens 2050 erfordert. Die weltweite Durchschnittstemperatur ist bereits um 1 °C gestiegen. Diese Erkenntnisse machen deutlich: Unabhängig vom Temperaturziel ist rasches Handeln erforderlich. Wir können nicht bis 2050 warten, sondern müssen jetzt sofort mehr tun!

 

Diese unbefriedigende Situation ist die Ausgangslage für die Proteste vieler Schülerinnen und Schüler sowie inzwischen vieler weiterer Unterstützer der Fridays for Future Bewegung. Sie fordern mehr Einsatz für die Umsetzung des Pariser Abkommens.

 

Die Landeshauptstadt Kiel erfüllt bereits eine der Hauptforderungen der Fridays for Future-Bewegung, in dem die Stadtwerke Kiel aus der Kohleverstromung ausgestiegen sind. Das Kohlekraftwerk wird durch ein rund 290 Mio. € teures, hoch effizientes Gasmotorenkraftwerk ersetzt, welches gleichzeitig die Fernwärme für Kiel liefert und umweltverträglichen Strom erzeugt. Darüber hinaus kann auf dem Stadtgebiet entgegen dem Bundestrend das 2020-Ziel, die Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 % gegenüber dem Jahr 1990, mit der Inbetriebnahme des Küstenkraftwerkes aller Voraussicht nach erreicht werden. Des Weiteren befinden sich schon 119 der 250 Maßnahmen des Masterplans 100% Klimaschutz ca. eineinhalb Jahre nach dem Beschluss in der Umsetzung oder sind abgeschlossen. Eine Übersicht kann der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0600/2019) entnommen werden.

 

Nichts desto trotz müssen angesichts der globalen Situation die Klimaschutzaktivitäten ambitionierter vorangetrieben werden, sodass die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss vom 16.05.2019 (Drs. 0443/2019) damit beauftragt wurde, Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und dem Green City Plan vorzuschlagen, die vorgezogen werden können und diese bis zur Ratsversammlung im Juni 2019 in einer Geschäftlichen Mitteilung zu erläutern. Die Geschäftliche Mitteilung wurde der Ratsversammlung am 13.06.2019 (Drs. 0600/2019) vorgelegt mit dem Hinweis, dass eine aus der Geschäftlichen Mitteilung resultierende Beschlussvorlage durch die Verwaltung erarbeitet wird, mit der verbindlich über vorzuziehende oder intensivierte Klimaschutzmaßnahmen entschieden werden sollen.

 

Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet Maßnahmen aus der vorlaufenden Geschäftlichen Mitteilung, die schon beschlussreif sind. In den folgenden Monaten werden der Ratsversammlung weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Klimaschutzaktivitäten vorgelegt. Des Weiteren wurden bzw. werden von der Verwaltung bereits weitere Beschlüsse auf den Weg gebracht, die ebenfalls maßgeblich die Klimaschutzaktivitäten der Landeshauptstadt Kiel voranbringen. Die vorliegende Beschlussvorlage ist dementsprechend kein abschließender und vollständiger Beschluss zum Climate Emergency. Zu diesen weiteren Beschlüssen zählen u.a.:

 

-          Neubau eines zusätzlichen vollelektrischen Fahrgastschiffes für den Einsatz auf der Schwentinelinie F2 und Beschaffung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur

-          Drs. 0584/2019 Radverkehr in der Landeshauptstadt Kiel Programm mit Prioritätenliste 2019 ff.

-          Drs. 0442/2019 Zukunftswerkstatt zur Finanzierung des Ein-Euro-Tickets

-          Drs. 0392/2019 Mobilitätsmanagement der Landeshauptstadt Kiel, Programm Mobilitätsstationen 2019 ff.

-          Drs. 0066/2019 Umsetzung der Sofortmaßnahme „II.d Vernetzung über ein Bike-Sharing-System“ aus dem Green City Plan durch das regionale Mobilitätsmanagement der KielRegion GmbH

-          Drs. 0065/2019 Förderantrag Klimaschutz durch Radverkehr ckenwind für den Velocampus

-          Drs. 0060/2019 Elektromobilität in der Landeshauptstadt Kiel, Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2019 ff.

-          Drs. 0827/2018 Konzept für die Stadtbahn jetzt entwickeln!

-          Drs. 0654/2018 Projektstand Masterplan 100 % Klimaschutz

-          Drs. 1226/2017 Einführung der E-Mobilität in den Linienbussen des ÖPNV der Landeshauptstadt Kiel

 

Die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen setzen an folgenden Klimaschutzprinzipien an:

 

Vermeidung von Energieverbrauch

  • Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs (Nr. 6)
  • Stärkung des nachhaltigen Beschaffungswesens (Nr. 8)
  • Beschleunigung Radwegesanierung Nr. 9)
  • Ausbau Fahrradinfrastruktur (Nr. 10)
  • Neuordnung Parkraumbewirtschaftung (Nr. 11)
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich (Nr. 13)
  • Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische und extern organisierte Events (Nr. 15)
  • Ausweitung Klimaschutzfonds, Stromsparkampagne (Nr. 21.2)
  • Energetische Quartierskonzepte (Nr. 22)

 

Effizienz steigern

  • energetische Sanierung Betriebsgebäude ABK (Nr. 4.2)
  • Einsatz energieeffizienter Beleuchtung (Nr. 5)
  • Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilit, Optimierung Fahrzeugeinsatz (Nr. 7)
  • Einsatz energieeffizienter Geräte (Nr. 8.2)
  • Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell (Nr. 14)
  • Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen (Nr. 16)
  • Ausweitung Klimaschutzfonds, Stromsparkampagne (Nr. 21.1)

 

Regenerative Energien einsetzen

  • obligatorische Prüfung des Einsatzes regenerativer Energien im Neubau (Nr. 4.1)
  • Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung (Nr. 12)
  • Auflagen bei Grundstücksverkäufen (Nr. 17)
  • Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Nr. 18)
  • Initiierung Energieverbund KielRegion (Nr. 19)

 

Weiterhin beinhaltet der Katalog wichtige organisatorische, kommunikative und personelle Maßnahmen:

 

  • Erarbeitung Klimaschutzleitlinien und kontinuierliche Vorlagenprüfung (Nr. 1)
  • Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene (Nr. 2.)
  • Stärkung der Koordinierungsfunktion (Nr. 3)
  • Leuchtturmprojekte (Nr. 20)
  • Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen (Nr. 23)

 

Allen Maßnahmen gemein ist, dass innerhalb der Stadtverwaltung ein Wandel erfolgen muss, indem der Klimaschutz stets als wichtige Prämisse berücksichtigt und ein Handeln entgegen den Belangen des Klimaschutzes begründet werden muss. Des Weiteren ist es für eine Verankerung des Klimaschutzes in der Stadt notwendig, dass der Masterplan 100 % Klimaschutz in alle Konzepte und Zukunftsstrategien der LHK (z.B. Zukunftsstrategie 2042) integriert wird. Dies muss sowohl durch die inhaltliche Ausrichtung der jeweiligen Konzepte und Strategien, als auch durch die Expertise der Masterplanmanager*innen, bzw. ggf. auch externer Gutachter, geschehen.

 

Verstetigung des Masterplan 100% Klimaschutz-Prozesses

 

Die Umsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz wird aktuell mit zum Teil geförderten, zeitlich befristeten Stellen bewerkstelligt. Die Befristungen laufen in den kommenden Monaten aus. Gleichzeitig sind bereits 119 Maßnahmen aus dem Masterplan in der Umsetzung (siehe Anlage zur Drs. 0600/2019) und bedürfen einer ständigen Begleitung und Steuerung. Mit diesen Maßnahmen ist das vorhandene Personal derzeit schon stark ausgelastet.

 

Voraussetzung für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben und die Beschleunigung des Masterplan-Prozesses ist es, parallel die vorhandenen personellen Kapazitäten zu sichern. Hierfür sind insbesondere Entfristungen erforderlich, sowie die Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle. Diese Stellen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- und Stellenplan-Entwurfs 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

Die oben beschriebenen Beschleunigungsmaßnahmen bedürfen darüber hinaus der im Antrag genannten zusätzlichen Stellen, da ein Vorziehen von zusätzlichen Maßnahmen nicht dazu führen darf, dass sich die Umsetzung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen verzögert oder bereits begonnene Aktivitäten zurückgestellt werden müssen bzw. nicht in gewohnter Qualität fortgeführt werden können. Um weiterhin Anreize für Unternehmen und Haushalte zu schaffen, dürfen außerdem auch die Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden.

 

 

Begründung der Einzelbeschlüsse:

 

  1. K-101

Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen

 

Die Ratsversammlung hat am 16.05.2019 beschlossen, bei allen Handlungen und Beschlüssen der Landeshauptstadt Kiel und der Selbstverwaltung die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. Dieser Beschluss soll mit Hilfe von Leitlinien operationalisiert werden und durch einen Standardprüfpunkt im Vorlagenwesen formalisiert werden.

 

In dem Beschluss der Ratsversammlung heißt es weiter: „Ziel ist es, bei allen Maßnahmen die Auswirkung auf das Klima so gering wie möglich zu halten bzw. Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu fördern.“

 

Dieses Ziel soll durch die Leitlinien konkreter beschrieben werden und eine Prüfung von Projekten und Beschlüssen handhabbar gemacht werden. Im Rahmen der Etablierung der Leitlinien sollen alle Beteiligten für klimaschutzaktives Handeln sensibilisiert und die Verantwortung dieser Akteure für die Erreichung der Klimaschutzziele hervorgehoben werden. Die Leitlinien gilt es bei allen relevanten politischen Initiativen und Beschlüssen in der Landeshauptstadt Kiel zu berücksichtigen, um die ehrgeizigen Ziele erreichen zu können. Zu diesem Zweck wird ein standardisierter Prüfpunkt zur Klimaverträglichkeit in den Vorlagen aufgenommen. Die Anwendung der Leitlinien und die Berücksichtigung des Prüfpunktes in den Vorlagen werden in einer Anwendungsinformation für die Verwaltung beschrieben.

 

In der Regel wird die Klimarelevanz vom erstellenden Amt beschrieben. Im Zweifel kann das Umweltschutzamt hinzugezogen werden. Insbesondere wichtige strukturelle Entscheidungen, bzw. größere Projekte sollen frühzeitig von der Fachexpertise der Klimaschutzabteilung im Umweltschutzamt, bzw. den Masterplanmanager*innen begleitet und in Form einer schriftlichen, ggf. auch externen gutachterlichen Stellungnahme, beurteilt werden.

 

  1. K-102

Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

 

2.1.            Das Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz tagte am 28. Mai 2019 zum ersten Mal. Es ist eine Instanz zur Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz auf unterschiedlichen Wegen. Gemeinsam sollen das Notwendige, das Machbare und das Ehrgeizige kombiniert werden. Dabei sollen Expertise, Erfahrungen und Erwartungen ausgetauscht werden. Außerdem wird das Gremium dabei unterstützen, den Masterplan 100 % Klimaschutz nach außen wirksam zu vertreten. Im Mittelpunkt steht das Gemeinwohlinteresse.

 

Die derzeitigen Gremiumsmitglieder zeigen hohes Interesse und Bereitschaft zusammenzuarbeiten und somit die Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz konstruktiv zu unterstützen. Aus allen Fraktionen kann zukünftig jeweils ein Mitglied in das Gremium entsandt werden. Die Einrichtung eines solchen Gremiums ist als wichtige Maßnahme im Masterplan 100 % Klimaschutz vorgesehen gewesen und soll nun kontinuierlich fortgeführt werden.

 

2.2.            Die Amtsleitungen der Stadtverwaltung sind darüber hinaus wichtige Entscheidungsträger, die den Erfolg der städtischen Klimaschutzstrategie beeinflussen. Mit dem EEA ist bereits ein stadtweites Managementsystem eingeführt, welches alle relevanten Handlungsfelder erfasst. In den Prozess der jährlichen Erarbeitung eines Arbeitsprogramms zum EEA sollen zukünftig die Amtsleitungen mit einem eigenen Lenkungsgremium stärker eingebunden werden.

 

  1. Stärkung Koordinierungsfunktion

 

Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass in der Stadtgesellschaft eine hohe Erwartungshaltung an die Stadt gestellt wird, aber auch eine hohe Bereitschaft besteht, Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen, bzw. selbst tätig zu werden. Die Akteure erwarten von der Landeshauptstadt Kiel eine koordinierende Rolle einzunehmen, unterstützt sowie in Entscheidungen, Umsetzungen und Fortschreibungen des Masterplans 100 % Klimaschutz eingebunden bzw. beteiligt zu werden. Darüber hinaus ist ein hoher Kommunikationsaufwand zu betreiben, um eine geordnete, auf Fakten basierte gesellschaftliche Diskussion zur Dringlichkeit des Klimaschutzes zu führen. Es zeigt sich, dass es einer sehr viel umfassenderen Informations- und Koordinierungsfunktion seitens der Stadt bedarf, um breite Kreise der Zivilgesellschaft für die Umsetzung von effektiven Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen. Aus diesem Grund ist zusätzlich zu dem vorhandenen Personal der Aufbau einer Koordinierungsstelle mit zwei Stellen erforderlich.

 

86 Prozent der Treibhausgase sind auf die Sektoren Haushalte, Mobilität und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen zurückzuführen. Auf diese Bereiche zielt die Koordinierungsfunktion vor allem ab. Die Einrichtung einer originären Anlaufstelle bei der Stadt ist erforderlich, da die in Kiel aktiven Gruppen, Unternehmen und Privatpersonen betreut und unterstützt werden müssen, damit die von der Zivilgesellschaft initiierten Maßnahmen in Abstimmung mit den Maßnahmen und Zielen des Masterplan 100 % Klimaschutz erfolgen und damit tatsächlich einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten können. Diese Aktivitäten haben vor dem Hintergrund der Emissionsquellen der Haushalte, des Sektors Mobilität und des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistung eine besondere Bedeutung.

 

  1. K-001 und K-002

Energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

 

4.1.            Die energetische Gebäudesanierung sowie die Energieeffizienz im Neubau der kommunalen Immobilien liegen im eigenen Einflussbereich der Landeshauptstadt Kiel. Aufgrund der hohen Einsparmöglichkeiten von CO2-Emissionen bei der Steigerung der Energieeffizienz sowie des Ausbaus der regenerativen Energieversorgung aber auch des Vorbildcharakters der Landeshauptstadt Kiel sind die beiden Maßnahmen für eine beschleunigte Umsetzung geeignet.

 

67 % des gesamten Endenergieverbrauchs des kommunalen Einflussbereichs entfallen auf die kommunalen Immobilien. Dieser teilt sich wiederum zu ca. 73 % auf den Wärmeverbrauch und zu ca. 23 % auf den Stromverbrauch auf. Ziel der Maßnahme ist in diesem Fall die Umstellung der Wärmeversorgung kommunaler Geude, die nicht an die Fernwärme angeschlossen sind, auf regenerative Energieträger zur Reduktion der CO2-Emissionen. Der nach Bedarfsreduzierung und Effizienzsteigerung noch verbleibende Wärmebedarf, der nicht an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude muss zur Erfüllung der CO2-Neutralität vollständig durch 100 % regenerative Energieträger gedeckt werden.

 

Mit dem Energetischen Mindeststandard für Gebäude Landeshauptstadt Kiel (EnEV 2009; Drs. 0706/2010) wurden für städtische Liegenschaften bereits Mindestanforderungen an den einzuhaltenden Dämmstandard und den Primärenergiebedarf beschlossen, die nach wie vor einzuhalten sind.

 

4.2.            Eine energetische Gebäudesanierung mit dem Ziel einer Steigerung der Effizienz des Betriebsgeländes des ABK unter Vorgabe einer mindestens 50%igen Energieeinsparung würde ein Masterplan 100 % Klimaschutz Leuchtturmprojekt darstellen.

 

  1. K-007

Energieeffiziente Beleuchtung

 

Die wichtigste Nutzenergieform im Bereich Strom im kommunalen Gebäudebestand ist die Beleuchtung mit einem Anteil von 40 % bis 60 % am gesamten Stromverbrauch je nach Gebäudekategorie. Ziel ist es, durch die Umstellung der Leuchtmittel und Leuchten von Glüh-, Halogen- oder Energiesparlampen auf die LED-Technologie sowie eine effiziente Nutzung und Steuerung einen großen Beitrag zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu leisten. Denn im Vergleich zu normalen Glühbirnen sparen LEDs bis zu 89 % des Stromes ein. Des Weiteren amortisieren sich die verhältnismäßig hohen Anschaffungskosten von LED-Leuchten nach kurzer Zeit durch die sehr lange Lebensdauer und den geringen Energieverbrauch. Die Amortisationszeit der Maßnahme liegt bei ca. zwei Jahren.

 

Bei Aufstockung der Mittel für die LED-Instandsetzung um 200.000 € kann im Zuge der Bauunterhaltung mit dem vorhandenen Personal zusätzlich zum laufenden Beleuchtungsaustauschprogramm eine große Beleuchtungssanierungsmaßnahme jetzt vorbereitet und im Jahr 2020 durchgeführt werden.

 

Grundlage für das Beleuchtungssanierungsprogramm unter Einsatz von LED-Retrofit ist der Beschluss zur Ausweitung des Intracings auf freie Träger (Drs. 0895/2015). Abweichend von dem bisherigen Vorgehen bei Intractingmaßnahmen muss die Rentierlichkeit nicht im Einzelfall vorliegen, es kann von einer Rentierlichkeit im Mittel über viele Einrichtungen ausgegangen werden. Die Festlegung der Rückzahlraten darf nach Abschluss der Maßnahmen auf der Grundlage der tatsächlichen Energiekostenersparnisse erfolgen.

 

  1. Green City Plan

Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

 

Erstmals wurde in Kiel im Jahr 2000 in der Olshausenstraße westliche des Westrings Richtungsfahrbahnen in markierte Radverkehrsanlagen umgewandelt. Im Knooper Weg nördlich der Gutenbergstraße bis zu Beseler Allee wurde dieser Schritt ebenfalls durchgehrt.

 

Im Green City Plan ist im Anhang 1 ein Stufenplan (Abbildung 2) zur Umsetzung der Maßnahmen dargestellt.

 

Folgende Straßen schlägt die Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans für eine genauere Betrachtung vor:

-          Eckernförder Straße von Rungholtplatz bis Eichkoppelweg (in Abstimmung mit der Gemeinde Kronshagen) als Radfahrsteifen / Protected Bike Lane; der OBR Suchsdorf hat ebenfalls einen entsprechenden Prüfauftrag im April formuliert.

-          Olshausenstraße (zw. Westring und Leibnizstraße), hier wird aktuell sowohl die Verbreiterung der vorhandenen Schutzstreifen als auch die Einrichtung einer Bus/Radkombi-nördlichen Richtungsfahrbahn mit integrierter Protected Bike Lane geprüft.

-          Westring (zw. Stadion / Projensdorfer Straße und Ahlmannstraße) auf der Ostseite

-          Werftstraße (zw. Zur Fähre und Klausdorfer Weg) auf der Nordseite; hier wird perspektivisch die Umwandlung eines Fahrstreifens zu einem gebauten Premiumradweg in 4m Breite verfolgt. Im OBR Ellerbek / Wellingdorf wurde die Maßnahme im Mai 2019 vorgestellt, im Juni folgte die Vorstellung im OBR Gaarden. Die Fertigstellung für den Gesamtabschnitt wird voraussichtlich in 2025 erfolgen.

 

Weiterhin gibt es eine Empfehlung des Fahrradforums zur Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens in der Preetzer Straße (zw. Sörensenstraße und Ostring), dessen Umsetzung die Verwaltung gerade prüft.

 

  1. K-012

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität, Optimierung Fahrzeugeinsatz

 

Die bisherige Regelung in der Dienstanweisung Kraftfahrzeuge sieht bereits vor: „zu beschaffenden Fahrzeuge sollen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs (CO2-Emission), Lärmemission, Schadstoffemission und Emission kanzerogener Stoffe dem neuesten Stand der Technik entsprechen.“ Diese Regelung wird bereits heute für die Fahrzeugklassen PKW und Teile der Kategorie leichte Nutzfahrzeuge nach Marktlage dahin gehend ausgelegt, dass Elektrofahrzeuge hier dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Es zeigt sich jedoch, dass ein hoher personeller Aufwand im Zusammenspiel mit den Fachämtern entsteht, die mit dieser neuen Technik umgehen und eine entsprechende Ladeeinrichtung selbstständig für ihren Dienststandort projektieren müssen. Hierzu ist vielfach eine tiefgehende Einarbeitung in die neue Materie erforderlich die aktuell nur unzureichend begleitet werden kann. Auch ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Fuhrparkleitung unumgänglich um die notwendigen höheren Investitionsmittel für eine E-PKW Beschaffung im Haushaltsverfahren ausreichend zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen der Fördermöglichkeiten aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ ist die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark mit bis zu 95 % Förderzuschuss der Investitionsmehrkosten möglich. Es sind bereits mehrere Anträge für turnusmäßige Ersatzbeschaffungen gestellt worden. Ein vorfristiger Austausch ist bisher aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen nicht ins Auge gefasst worden.

 

Da mit der Fahrzeugherstellung ebenfalls Treibhausgasemissionen verbunden sind, sollten Fahrzeuge, die durch spezielle Kommunalausrüstungen oder Umbauten in großem Me auf die Anforderungen des Kommunalen Fuhrpark angepasst sind, grundsätzlich bis an das technische Ende der wirtschaftlichen Betriebsdauer im Fuhrpark verbleiben. In Fahrzeugsegmenten, in denen sich die Gebrauchtfahrzeuge hingegen auch in einem Gebrauchtmarkt abgeben lassen, setzt ein Austausch zu Elektrofahrzeugen eine höhere Nachfrage und führt zu höheren Anteilen von Elektrofahrzeugen im Gesamtfahrzeugbestand in Deutschland und somit einer Treibhausgasminderung.

 

Daher wird empfohlen, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ intensiver zu nutzen und für Teile des Fuhrparks einen vorfristigen Austausch gegen Elektrofahrzeuge durchzuführen. Dieser Austausch könnte für alle Fahrzeuge, die keine speziellen Einbauten (Regalausrüstungen, technische Gerätschaften etc.) aufweisen und älter als 5 Jahre sind, vorfristig geschehen. Dabei sind die steuer- und gebührenrechtlichen Randbedingungen zu berücksichtigen.

 

  1. K-016

Nachhaltiges Beschaffungswesen

 

Ziel einer Beschaffung nachhaltiger Verbrauchsgüter ist die Senkung des CO2-Fußabdruckes der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel. Die Menge an beschafften Produkten (z.B. Büro- und anderes Verbrauchsmaterial, Nahrungsmittel, Getränke) birgt erhebliches Potential, um gezielt Umweltbelange und damit auch die Entwicklung innovativer und umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen. Des Weiteren kann die LHK auch durch kleine Beschaffungsmaßnahmen Vorbild für Unternehmen und weitere öffentliche Einrichtungen sein.

 

Durch die Beschaffung von energieeffizienten Neugeräten kommt es nicht nur zu CO2- sondern auch zu Energie- und Kosteneinsparungen.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 VGSH (Vergabegesetz Schleswig-Holstein) können bei der Vergabe Nachhaltigkeitsaspekte in jeder Phase eines Vergabeverfahrens, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen einbezogen werden. Für eine konsequente Umsetzung bedarf es jedoch einer Verpflichtung der Umsetzung sowie der Bereitstellung von Informationen für alle Beteiligten.

 

Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Beschaffungswesen wird die Landeshauptstadt Kiel die Informationen und Empfehlungen nutzen, die öffentlichen Auftraggebern von den dafür eingerichteten Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. M-001

Vorhandene Infrastruktur instand halten

 

Die Radwegeinfrastruktur in Kiel weist eine Vielzahl von Streckenabschnitten auf, an denen die vorhandenen Radwegoberflächen brüchig, holprig und sanierungsbedürftig sind. Im Rahmen des „Climate Emergency“ wird der Radwegeinfrastruktur eine noch höhere Priorität zugewiesen, um neben den Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Velopremiumrouten und Velorouten auch in der Fläche zügig zu Qualitätsverbesserungen zu kommen.

 

Bestandsorientierte Radwegsanierungen der Asphaltdecke können unter der Voraussetzung einer Beschränkung auf eine Erneuerung der Radwegdecke mit verhältnismäßig geringerem Aufwand durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt diese Maßnahme im Rahmen einer konzentrierten Aktion dort durchzuführen, wo im normalen Planungswege im Rahmen der prioritären Abarbeitung kurzfristig keine Perspektive auf grundhaften Umbau des Straßenquerschnitts besteht, um zumindest oberflächenbehaftete Komfortmängel beseitigen zu können.

 

Weiter ist angestrebt, die Kapazitäten für den Radwegebau in der gesamten Herstellungskette zu stärken. Hierfür werden ggf. weitere zusätzliche Stellenbedarfe im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. Dies ist notwendig um eine effektive Umsetzung der baulichen Aufgaben aus den Radpremiumrouten, Velorouten und weiteren baulichen Erfordernissen zur Anpassung der Radinfrastruktur gerecht zu werden.

 

  1. M-002

Ausbau Fahrradinfrastruktur

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat im Haushaltsjahr 2018 etwa 17 € je Einwohner*in und Jahr in Maßnahmen ausgegeben, die die Situation für den Radverkehr verbessern. Als Stadt im Climate Emergency haben wir den Anspruch, dies in Zukunft noch deutlich zu steigern. Für das Haushaltsjahr 2020 werden 22 € je Einwohner*in und Jahr gesehen mit einer Steigerung von 2 € je Einwohner*in und Jahr. Für 2026 wollen wir dabei eine Zielmarke von etwa 30 € je Einwohner*in und Jahr ins Auge fassen. Eine Steigerung bedarf jedoch auch fertiger ausführungsreifer Planungen und Umsetzungskapazitäten. Die Verwaltung wird, um einen sorgfältigen Abgleich zwischen der Umsetzungsreife von Planungen, der personellen Kapazitäten in der Bauausführung und der sachgerechten Verankerung der Haushaltsmittel in den entsprechenden Maßnahmenliste vorzunehmen, ein Konzept zur schrittweisen Steigerung der Mittel für den Radwegebau erarbeiten.

 

Neben den Bestandsertüchtigungen (siehe auch M-001) wird für die Überplanung und Neuplanung von Fahrradinfrastruktur eine bessere Personalausstattung geschaffen, um schneller in der Schaffung neuer Radverkehrsinfrastruktur voran zu kommen. Eine Fahrradstadt ist auf die Impulse einer*eines Radverkehrsbeauftragten als Sachverständigen an der Schnittstelle zu Fachgremien, Bürger*innen und Planer*innen angewiesen. Bereits jetzt zeigt sich, dass Anträge der Selbstverwaltung, Ortsbeiräte oder Bürger*inneneingaben nicht mehr hinreichend abgearbeitet werden können. Ggf. weitere zutzliche Stellenbedarfe werden im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. M-013

Ruhender Verkehr

 

Durch ein höheres Augenmerk auf dem Parkraum soll insbesondere die Nutzung der vorhandenen Parkhauskapazitäten gesteigert werden, um auf Straßen und Plätzen die notwendigen Kapazitäten für die Bedürfnisse von Fußgehenden, Radfahrenden, ÖPNV und Lieferverkehr zu schaffen sowie Behinderungen und Gefährdungen im Straßenraum abzubauen.

 

Zur Planung und Umsetzung der Maßnahme I.a-8 aus dem Green City Plan wurde eine temporäre Planstelle (Befristung Ende 2020) als Projektleitung eingerichtet und ausgeschrieben. Das Stellenausschreibungsverfahren führte bisher nicht zu einer Besetzung der Planstelle. Die Arbeiten werden derzeit, zulasten anderer zeitkritischer Aufgaben, durch Umorganisation im Sachbereich 66.0.1 Verkehrsplanung in der Abteilung Verkehr des Tiefbauamtes, vertretungsweise durchgeführt.

 

 

  1. K-105

Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

 

Zusätzlich zu Maßnahmen aus dem eigenen Handlungsbereich, kann die Landeshauptstadt Kiel durch strukturelle Maßnahmen wie die Bauleitplanung und Stadtentwicklung direkten Einfluss auf den Endenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Einwohner*innen und Unternehmen nehmen. In der Ausgangsbilanz des Masterplans 100 % Klimaschutz verfügt der Sektor Haushalte und Einwohner*innen über den größten Anteil beim Endenergieverbrauch und den Treibhausgasen. Neubaugebiete stellen eine gute Möglichkeit dar, bereits heute regenerative Energien oder Formen der Energieversorgung zu etablieren, die im Jahr 2050 auf Basis von CO2-neutralen Energieträgern betrieben werden können. Dies ist insbesondere aufgrund der langen Zeiträume bis zu einer Sanierung notwendig und kann im Rahmen der Bauleitplanung geschehen.

 

Um den oben genannten Einfluss noch zu erhöhen und aufgrund der langjährigen Planungs- und Realisierungszeiten, müssen Baugebiete bereits heute im Einklang mit den Zielen der Bauleitplanung für den Klimaschutz nach §§1 und 1a Baugesetzbuch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen geprüft bzw. die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Stadtentwicklung geschaffen werden. Für Baugebiete, die die Klimaschutzziele durch zum Beispiel Neubauvorhaben betreffen und außerhalb des Fernrmeversorgungsgebiets liegen, muss daher in Kiel, im Rahmen der Bauleitplanverfahren beziehungsweise bei größeren Gebietsentwicklungen im Rahmen der der Bauleitplanung vorlaufenden Planungsverfahren bei besonders großen Projekten wie Kieler Süden oder Holtenau-Ost die Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes erfolgen. Nur auf Basis von Energiegutachten dieser Art kann beurteilt werden, welche Energieversorgung an dem jeweiligen Standort die geeignete ist.

 

Am Beispiel „Kieler Süden“ wird das Verfahren derzeit erprobt. Für das Gebiet Holtenau-Ost wird ebenfalls eine Energiefachplanung beauftragt. Der Bereich soll von Anfang an als Vorbildprojekt in Bezug auf eine klimafreundliche Planung und Umsetzung konzipiert werden.

 

Analog zum Sektor Haushalte und Einwohner*innen gilt das Erfordernis zur Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes auch für die Entwicklung von Gewerbegebieten.

 

  1. K-108

Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

 

r ein betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Landeshauptstadt Kiel sind im Rahmen der Erstellung des Green City Plans einige wichtige Grundlagen geschaffen worden, die für eine Umsetzung benötigt werden. So konnte bereits eine betriebliche Mobilitätsanalyse durchgeführt werden. Aktuell wird eine Plattform zur Organisation der Mitarbeitermobilität auf Dienstreisen entwickelt (Maßnahmen ii.e-2a des Green City Plan).

 

Im Rahmen der Analyse der Mobilität der Stadtverwaltung konnte ermittelt werden, dass allein die Wege zur Arbeit der Mitarbeiter*innen täglich eine Verkehrsleistung von 121.000 km entspricht. Die Aufgabe des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist es, Angebote zu entwickeln, wie sinnvolle Alternativen auf dem Weg zur Arbeit gestärkt werden können und insbesondere innerbetrieblich zu kommunizieren sind. Mobilität ist immer auch mit persönlichen Bedürfnissen verbunden, daher ist die wesentliche Aufgabe im Betrieblichen Mobilitätsmanagement eine Kommunikationsschnittstelle zu bilden, um Bedürfnisse wie z.B. witterungs- und diebstahlgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten am Dienstort, Duschen oder Shuttledienste, Ladegelegenheiten für Elektrofahrzeuge strukturiert aufnehmen und erste Umsetzungsschritte einleiten zu können. Die Stelle ist zudem als Kompetenzträger für die Installation von Ladegelegenheiten für Elektrofahrzeuge/Roller/Fahrräder gleichzeitig als betriebliches Elektromobilitätsmanagement auszubilden, um fachlich aufeinander abgestimmte Installationskonzepte an den Dienststandorten zu gewährleisten. Für diese Aufgaben ist ein sinnvoller personeller Ansatz zu wählen. Als erster Umsetzungsschritt soll die zügige Besetzung einer Stelle angeschoben werden, um die weiteren Umsetzungsschritte strukturieren zu können. Ggf. weitere zusätzliche Stellenbedarfe werden im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zur Ratsversammlung am 19.9.2019 wird die Verwaltung in Umsetzung eines entsprechenden Ratsbeschlusses aus 2018 eine Beschlussvorlage einbringen, wie rückwirkend ab 2017 die dienstlich veranlassten Flüge klimaneutral abgewickelt werden.

 

  1. K-110

Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell

 

Zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz kann das Innerstädtische Contracting genutzt werden. Dieses hat sich seit 1995 bewährt und richtet sich an alle Ämter der Landeshauptstadt Kiel, die städtischen Gesellschaften sowie Kindertageseinrichtungen freier Träger. Über dieses Programm kann nahezu jede Klimaschutzmaßnahme, die sich innerhalb von mindestens 10 Jahren amortisiert oder die ansonsten aufgrund fehlender investiver Mittel nicht realisiert werden könnte, innerhalb der Stadtverwaltung finanziert werden.  Auf Basis der berechneten Einsparung bei den Energiekosten werden über den Amortisationszeitraum jährliche Raten für die Rückzahlungen der Intracting-Mittel vereinbart.

 

Vorteil für Intracting-Nehmer: Die Höhe der Rückzahlung entspricht den eingesparten Energiekosten, bei einer Vollfinanzierung der Maßnahme entstehen also keine Mehrkosten. Nach Rückerstattung der in Anspruch genommenen Intracting-Mittel profitiert der Intracting-Nehmer von der Kostenersparnis.

 

Durch die Rückflüsse der realisierten Projekte stehen jährlich stets neue Mittel für die Umsetzung weiterer energieeffizienter Maßnahmen zur Verfügung. Intracting ist damit ein Modell, das sowohl zur Entlastung des Haushalts als auch zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz beiträgt.

 

Derzeit stehen für Intractingprojekte mit städtischen Ämtern jährlich rund 210.000 € (Ergebnishaushalt) und für Projekte mit „Dritten“ (Investivhaushalt) rund 80.000 € zur Verfügung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Bedarf an Intractingsmitteln für Projekte mit „Dritten“ deutlich höher ausfällt, als bisher angenommen. Für die kommenden Jahre (2019 2022) wurde bislang der Bedarf von insgesamt 2.700.000 € durch „Dritte“ angemeldet. Daher schlägt die Verwaltung eine deutliche Erhöhung der Intracting-Mittel vor.

 

  1. K-111

Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische Events

 

Ein nachhaltiges Konsumverhalten der Einwohner*innen wirkt sich in zweierlei Hinsicht auf den Klimaschutz aus: Zum einen in einem verringerten Energie- und Rohstoffverbrauch in der Produktion von Gütern, zum anderen in einem geringeren Abfallaufkommen mit einer einhergehenden Verminderung der Emissionen bei der Entsorgung. Die Änderung der gewohnten Verhaltensmuster beim Einkauf ist dabei der entscheidende Faktor für mehr Klimaschutz. Der Weg von der Wegwerf- zu einer ressourcenschonenden Gesellschaft ist ein langwieriger Prozess, der durch entsprechende Öffentlichkeitarbeit begleitet werden muss. Großveranstaltungen können genutzt werden, um die Thematik der Nachhaltigkeit und Suffizienz allen Einwohner*innen näherzubringen und mit einem nachhaltigen Management aktiv vorzuleben. Durch ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagement setzt die Landeshauptstadt Kiel ein Zeichen. Eine Intensivierung würde nicht nur das positive Image der Stadt vergrößern und die Vorbildfunktion der Stadt bei der Erreichung der Ziele des Masterplan unterstreichen, sondern auch eine starke Sichtbarkeit des Engagements der Stadt Kiel und ihre Vorbildfunktion bewirken. Die umgesetzten Maßnahmen während der Kieler Woche 2019 haben eine hohe Anerkennung und Medienpräsenz erfahren. Deshalb gilt es, die Maßnahmen auf andere Veranstaltungen zu übertragen. Dabei spielen Themen wie Mobilität, Ernährung, Energieversorgung, Gebrauchsmaterialien sowie die Kommunikation der nachhaltigen Maßnahmen im Rahmen der Großveranstaltung eine wichtige Rolle.

 

  1. K-112

Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

 

Im Rahmen des Pilotprojektes „Green-IT-Rechenzentren in der KielRegion“ wurden bereits Serverraum-Checks durchgeführt, die sich als sehr effizientes Instrument zur Ermittlung von rentierlichen Stromsparpotentialen bewährt haben. Die guten Erfahrungen, die mit dem Serverraum-Checks im Rahmen eines Green-IT-Förderprojektes und der Energieeinsparung von 70 % beim Serverbetrieb des ABK gemacht wurden, hat die effiziente Umsetzbarkeit der empfohlenen Maßnahmen bestätigt. Aufgrund der hohen Einsparmöglichkeiten bei der Steigerung der Effizienz ist die Maßnahme für eine vorzeitige Umsetzung geeignet. Mit diesem Beschluss soll die Durchführung von Serverraum-Checks nun verpflichtend auf alle Serverräume der Landeshauptstadt Kiel übertragen werden.

 

  1. K-123

Auflagen bei Grundstücksverkäufen

 

Über die städtebaulichen Verträge hinaus lassen sich auch bei der Veräerung kommunaler Grundstücke zwischen Kommune und Grundstückskäufer weitergehende Vereinbarungen treffen, die klimaschutzwirksame Bestimmungen enthalten. Bisher ist bei Grundstücksverkäufen die Einhaltung des Kieler Energiestandards festgeschrieben und fließt in die städtebaulichen Verträge bzw. in die Durchführungsverträge ein. Insbesondere für Grundstücke die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen, sollte, wie schon bei der Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung (Punkt 12) beschrieben, eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen geprüft und nach Möglichkeit vereinbart werden. Das Umweltschutzamt ist dabei koordinierend eingebunden.

 

  1. K-128

Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien

 

Das Ziel der CO2-Neutralität kann nur erreicht werden, wenn die Stromerzeugung und die Stromversorgung komplett auf regenerativen Energieträgern basiert. Um die Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz in Bezug auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen erreichen zu können, sind die auf dem Stadtgebiet bestehenden Potentiale zur Nutzung regenerativer Energieträger nicht ausreichend, um den voraussichtlichen Endenergieverbrauch zu decken (siehe Punkt 19). Nichts desto trotz müssen die Potentiale auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geprüft und erschlossen werden, um einen Beitrag zur regenerativen Stromversorgung zu leisten. Daher müssen auch Freiflächen anderer Eigentümer bzw. Verwalter in die Überlegungen einbezogen werden.

 

  1. E-116

Initiierung Energieverbund KielRegion

 

Die Energieversorgung stellt ein zentrales Handlungsfeld im Rahmen des Klimaschutzes dar, ohne das die Erreichung des Ziels der CO2-Neutralität der Landeshauptstadt Kiel im Jahr 2050 nicht gelingen wird. Darauf resultiert eine hohe Verantwortung der beteiligten Akteure, alle Möglichkeiten der klimaverträglichen Energieerzeugung zu prüfen und umzusetzen. Aufgrund der hohen Bebauungsdichte und der begrenzten Zahl an Freiflächen sowie der großen Flächenkonkurrenz ist es einer Stadt wie Kiel nicht möglich, die Energie für sämtliche Bedarfe auf dem Stadtgebiet klimaneutral zu erzeugen. Der Masterplan 100 % Klimaschutz geht davon aus, dass spätestens im Zeitraum zwischen den Jahren 2045 und 2050 umfassende Veränderungen im Kieler Energiesystem notwendig sind, um das Ziel der CO2-Neutralität im Jahr 2050 erreichen zu können.

 

Soll die Klimaneutralität bereits früher erreicht werden, müssen auch diese Veränderungen früher eintreten. Das bedeutet, dass bereits jetzt die richtigen Weichen gestellt und in Planungen das Langfristziel der CO2-Neutralität berücksichtigt werden müssen. Eine Vertiefung der im Rahmen des Projekts „Masterplan 100 % Klimaschutz“ erfolgten Analyse der lokalen und regionalen Potentiale regenerativer Energieversorgung (u.a. feste Biomasse, Biomethan und Power to Gas) muss dringend erfolgen.

Mit dem Ziel, einen Energieverbund KielRegion aufzubauen, wurde bereits der Dialog mit dem Kieler Umland, der KielRegion und dem Land Schleswig-Holstein gesucht, um eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger zu initiieren.

 

Als erster Schritt erfolgt ab dem Frühjahr 2020 eine Analyse der lokalen und regionalen Potentiale regenerativer Energieversorgung (u.a. feste Biomasse, Biomethan und Power to Gas). Zur Finanzierung dieser Analyse stellt die Landeshauptstadt Kiel in Kooperation mit den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön derzeit einen Antrag auf Förderung aus dem Regionalbudget KielRegion 2019-2022. Der Eigenanteil von jeweils 30.000 €r die Jahre 2020 und 2021 sind im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Anschließend sollte mit Blick auf das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung in der Landeshauptstadt Kiel eine Strategie entwickelt werden, welche Projekte und Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt notwendig werden. Dazu ist eine Vielzahl an Umsetzungsmaßnahmen aus dem Sektor Energieversorgung zu integrieren, z.B. die Maßnahme E-106 (Prüfung regionaler Biomethanpotentiale), E-108 (Untersuchung der Möglichkeiten und Potentiale saisonaler Wärmespeicher), E-111 (Detailuntersuchung Potentiale überbetriebliche Abwärmenutzung), E-112 (Detailuntersuchung Notwendigkeit für Stromspeicher im Strom-Verteilnetz), E-113 (Detailuntersuchung Quellen Umgebungswärme für große Wärmepumpen (> 500 kW)), E-114 (Detailuntersuchung Betriebsweise des Kieler Küstenkraftwerks im Jahr 2050) und E-115 (Detailuntersuchung gesamtenergetische Betrachtung Klärschlammverbrennung). Für diese wichtigen, umfangreichen Aufgabenstellungen ist eine zusätzliche Stelle erforderlich.

 

  1. Ü-102

Leuchtturmprojekte

 

Bei Leuchtturmprojekten handelt es sich um Projekte, welche die Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz (95 % Treibhausgas-Reduktion und 50 % Endenergieeinsparung) auf Projektebene erreichen und sichtbar machen. Außerdem kann es sich um Projekte handeln, die eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfahren und dazu genutzt werden sollen, die klimarelevanten Maßnahmen aufzuzeigen. Um die Vorbildrolle der Landeshauptstadt Kiel zu verdeutlichen, werden diese Leuchtturmprojekte auch seitens der öffentlichen Hand initiiert. Leuchtturmprojekte, die von der Privatwirtschaft oder durch Initiativen ins Leben gerufen werden, können von der Stadt gefördert und begleitet werden. Auch die Kieler Hochschulen sollen mit in die Begleitung und Unterstützung von Leuchtturmprojekten einbezogen werden. Weiterhin bedarf es einer durchgängigen Präsentation der Leuchtturmprojekte durch verschiedene medienwirksame Projekte und Plattformen, umr die Möglichkeit der Erreichung der Ziele zu sensibilisieren.

Die Maßnahme ist dementsprechend eine maßgeblich kommunikative Aufgabe, die dabei alle Klimaschutzprinzipien (Vermeidung, Effizienzsteigerung und Einsatz von regenerativen Energien) aufzeigt, verstärkt und die Umsetzung unterstützt.

 

Bei der in diesem Rahmen angedachten ersten Leistungsschau werden Leuchtturmprojekte in der Landeshauptstadt Kiel präsentiert und gezeigt, dass die Ziele des Masterplans 100 % Klimaschutz erreicht werden können. Die Projekte müssen im Prozess identifiziert und ggf. entwickelt werden. Mögliche Projekte sind das klimafreundliche Stadtquartier Kieler Süden, das klimafreundliche Gewerbegebiet HIP Kiel-Wellsee sowie das Küstenkraftwerk K.I.E.L. Diese umfangreiche Aufgabe kann nicht vom vorhandenen Personal zusätzlich geleistet werden, so dass hierfür eine weitere Stelle erforderlich ist.

 

  1. Ü-103

Ausweitung Klimaschutzfonds

 

Zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Vermeidung und Steigerung der Effizienz für private Haushalte, Unternehmen, Vereinen etc. kann der Klimaschutzfonds genutzt werden. Seit 1996 fördert die Landeshauptstadt Kiel mit dem Kieler Klimaschutzfonds Institutionen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einführung und Nutzung regenerativer Energien, zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie. Der Klimaschutzfonds dient als finanzieller Anreiz zur Umsetzung der Klimaschutzprinzipien. Um die Potentiale im Sektor Haushalte und Einwohner*innen sowie bei den Kieler Unternehmen zu heben und deren Engagement weiterhin zu unterstützen, bedarf es einer deutlichen Ausweitung des Klimaschutzfonds.

 

Bei bereits vom Kieler Klimaschutzfonds geförderten einzelnen Stromberatungen für private Haushalte hat sich gezeigt, dass Haushalte allein durch den Austausch besonders ineffizienter Kühl- und Gefriergeräte ihren Jahresstromverbrauch um 15 bis 20 % reduzieren können. Mit der Stromsparkampagne soll auf diese effizienten Stromsparmaßnahmen hingewiesen werden.

 

Bei Gebäudesanierungen und Renovierungen einzelner Wohnungen bieten Innendämmungen eine Möglichkeit, um auch bei Gebäuden mit erhaltenswerten Fassaden Wärmeschutzmaßnahmen an Außenwänden durchführen zu können. Innendämmungen bieten ein großes Potential zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Mit zwei vom Kieler Klimaschutzfonds geförderten Innendämmungen konnten bereits positive Erfahrungen in Kiel gesammelt werden. Die Förderung von bis zu 10 Wohneinheiten soll dazu dienen weitere positive Beispiele in Kiel umzusetzen um darauf aufbauend eine größere Innendämmkampagne für Kiel zu entwickeln.

 

  1. Ü-107

Energetische Quartierskonzepte

 

Die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten und die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen durch ein begleitendes Sanierungsmanagement (KfW-Programm 432 „Energetische Stadtentwicklung“) haben sich zunehmend als geeignete und wichtige Instrumente zur Steigerung der Sanierungsquote gezeigt. Der Fokus des Programmes liegt zunehmend auf der Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung. Der Sinn des Quartieransatzes ist es, dass die Zielsetzungen in Bezug auf Klimaschutz und Energieeffizienz (Senkung der Energieverbräuche und der CO2-Emissionen) von der Ebene der Gesamtstadt auf ein Quartier oder ein Siedlungsgebiet heruntergebrochen werden, um Maßnahmen konkreter konzipieren und begleiten zu können. Da die Landeshauptstadt Kiel nur im Bereich der Bauleitplanung und Stadtentwicklung direkten Einfluss auf den Endenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Haushalten nehmen kann, bedarf es einer kontinuierlichen Betreuung und Beratung in den Quartieren.

 

Unter Einbeziehung der Fördermittel des Bundes und des Landes kann die Stadt Kiel Fördermittel für die Konzepterstellung und umsetzung in Höhe von bis zu 95 Prozent akquirieren. Aufgrund der Wirksamkeit und der attraktiven finanziellen Unterstützung soll dieses Instrument noch intensiver und strategischer genutzt werden.

 

Die Konzepte entwickeln Lösungen im Dialog mit den Akteuren vor Ort, zeigen wichtige Einsparpotentiale auf, legen gebäudeübergreifende Lösungen dar und ermöglichen somit Synergieeffekte für ganze Quartiere. Sie bieten auch die Möglichkeit, weitere Belange der Kieler Stadtentwicklung, wie Nachverdichtung, Barrierefreiheit, Grünkonzepte, Kinder- und Jugendbelange zu integrieren. Darüber hinaus bieten sie wichtige Entscheidungshilfen und Grundlagen für die in Kiel ansässigen bzw. vertretenen Wohnungsunternehmen bei der Instandhaltung und Modernisierung ihrer Bestände und tragen somit auch zur Schaffung und zum Erhalt von attraktivem Wohnraum bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Klimaschutzziele bei.

 

Um die genannten Synergieeffekte zu erzielen, wird die Stadt eine noch aktivere Rolle bei der Definition und Akquise neuer Quartiere übernehmen und somit gesamtstädtische Entwicklungsstrategien wie z.B. Klimaschutzstadt Kiel, Modellregion Elektromobilität, Nachverdichtung auf Grundlage des Wohnbauflächenatlas etc. auf der Quartiersebene umsetzen.

 

Derzeit existieren sieben energetische Quartierskonzepte auf dem Kieler Stadtgebiet, davon befinden sich drei in der Umsetzungsphase, dem Sanierungsmanagement. Daraus resultiert bereits heute ein hoher Arbeitsaufwand bei der Betreuung.

 

  1. Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

 

Zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel ist eine spezifische Klimaschutzkommunikation notwendig, die sowohl die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit als auch Aktionen zum klimafreundlichen Verhalten beinhaltet. Im Masterplan 100 % Klimaschutz wurden bereits Kommunikationsmaßnahmen definiert, die für ein klimafreundliches Verhalten und für Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen werben sollen. Soll die Klimaneutralität noch vor dem Jahr 2050 erreicht werden, muss noch stärker bei den städtischen Mitarbeitern, in der Bevölkerung und bei den ansässigen Unternehmen für die Ziele und Maßnahmen geworben werden. Ein Ausbau der Kommunikationsstrategie ist daher obligatorisch. Das im Rahmen der Konzepterstellung des Masterplan 100 % Klimaschutz erstellte Kommunikationskonzept wird daher in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Klimanotstand erweitert.

 

Neben einer allgemeinen Kampagne über die Notwendigkeit und Möglichkeiten klimafreundlichen Verhaltens im privaten, unternehmerischen und gesellschaftlichen Bereich, sollten auch die bereits angebotenen Instrumente und Dienstleistungen verstärkt beworben werden; dazu zählen z.B. das Solarkataster, der Klimaschutzfonds und das Intracting. Aber auch die realisierten Projekte der Landeshauptstadt Kiel sollten besser kommuniziert werden, um Nachahmer anzuregen.

 

Auch Kommunikationsmaßnahmen, die proaktiv mit Hilfe von Aktionen und Kampagnen klimafreundlichere Verhaltensweisen initiieren, sind notwendig. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kommunikation im kommunalen Klimaschutz insbesondere in Bezug auf die verhaltensbezogenen Klimaschutzmaßnahmen jedes Einzelnen eine bedeutende Rolle ein. Ein Auftakt hierfür wird eine Klimaschutzwerkstatt sein, die im September 2019 veranstaltet wird.

 

Die Konzeption und Durchführung eines Kongresses zum kommunalen Klimaschutz im Jahr 2020 soll an ein externes Büro vergeben werden, welches dann inhaltlich vom Umweltschutzamt begleitet wird. Der Kongress soll insbesondere die kommunalen Handlungsmöglichkeiten im Klimaschutz beleuchten und gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag organisiert werden, so dass er ein bundesweites Echo hervorrufen wird.

 

Kostenbilanz

 

Zeitpunkt

Amt

Ergebnis /investiv

Verwendungszweck

Einmalig /strukturell

Summe in €

2019

60

Investiv

Solarstromanlage Grundschule

Einmalig

20.000

2020

60

Ergebnis

Bauunterhaltung LED

Einmalig

200.000

 

18

Investiv

Aufstockung Intracting

Einmalig

750.000

 

 

Investiv

Stromsparkampagne

Einmalig

30.000

 

 

Investiv

Sanierungskampagne

Einmalig

60.000

 

 

Ergebnis

Kommunikation + Veranstaltungen

Einmalig

300.000

 

Insgesamt werden zunächst einmalig 610.000 € zur Umsetzung der in der vorliegenden Beschlussvorlage genannten Maßnahmen benötigt. Des Weiteren werden einmalig 750.000 € zur Aufstockung des investiven Anteils des Intractings im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 beantragt. Durch die Rückflüsse der realisierten Projekte stehen allerdings jährlich stets neue Mittel für die Umsetzung weiterer energieeffizienter Maßnahmen zur Verfügung. Intracting ist damit ein Modell, das sowohl zur Entlastung des Haushalts als auch zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele aus dem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ beiträgt.

Die Kostenstruktur für die Radverkehrsinfrastruktur wird der Ratsversammlung gesondert vorgelegt. Die Kampagnen werden evaluiert und die Ergebnisse der Ratsversammlung vorgestellt. Wenn sie sich bewähren, ist eine Fortsetzung in den Folgejahren geplant. Dies gilt ebenfalls für die Kommunikationsmaßnahmen.

 

Weitere mögliche Konsequenzen:

 

Neben den bei den jeweiligen Maßnahmen genannten Mitteln, werden oftmals auch im Laufe der nächsten Jahre weitere Mittel für erforderliche Gutachten und Beraterhonorare, z.B. bei der Maßnahme E-116 „Initiierung des Energieverbundes KielRegion“ mit den zusätzlichen Detailuntersuchungen, aber auch zusätzliche investive Mittel, z.B. bei den Maßnahmen Ü-102 „Leuchtturmprojekte“ und K-001 und K-002 „Energieeffizienz in Neubau und energetische Gebäudesanierung“ benötigt. Die genaue Höhe der Mittel kann zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage noch nicht beziffert werden. Die benötigten investiven Mittel werden nach der Konkretisierung der Projekte in separaten Beschlussvorlagen vorgelegt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen aufgenommen.

 

Ggf. ist mit einem höheren Weiterbildungsetat für die Mitarbeiter*innen der städtischen Verwaltung zu rechnen, um die neuen Handlungsweisen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zu schulen und zu etablieren.

 

Zeitpunkt der Umsetzung:

 

Die Umsetzung erfolgt wenn möglich ab dem Zeitpunkt des Beschlusses. Bei einigen Maßnahmen erfolgt die Umsetzung nach Besetzung der bei der Maßnahme benannten Stellen und Bereitstellung der finanziellen Mittel.

 

Unterstützung durch Bund und Land

 

Es ist zu beachten, dass der Masterplan 100 % Klimaschutz und der Green City Plan vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen aufgestellt wurde. Für ein deutlich schnelleres Erreichen der Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet der LHK ist aus Sicht der Verwaltung eine deutliche Änderung dieser Rahmenbedingungen erforderlich.

 

Die Kommunen sind deshalb auf die Unterstützung, die Förderung und die Änderung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch Bund und Land zwingend angewiesen. Einige wenige Beispiele werden im Folgenden kurz aufgezeigt

 

a)      Land

 

Durch die zeitliche Begrenzung von Förderungen (bspw. Masterplan, Kommunalrichtlinie) sind langfristige und nachhaltige Strukturen zur Erreichung der Klimaschutzziele abhängig von den kommunalen Interessen und Finanzen. Insbesondere die personellen und investiven Handlungsmöglichkeiten müssen durch die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig gesichert werden.

 

r eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrswende und des ÖPNVs sind geeignete Finanzierungsinstrumente zu prüfen und einzusetzen wie zum Beispiel eine Nahverkehrsabgabe.

 

b)      Bund

 

Der Bund muss an vielen Stellen tätig werden, um den Klimaschutz anzutreiben. Erst wenn sich zum Beispiel die tatsächlichen Kosten von CO2-Emissionen in den Marktpreisen widerspiegeln, werden zahlreiche Maßnahmen wesentlich leichter und schneller umsetzbar sein.

 

Ein Gebäudeenergiegesetz, mit den wesentlichen Zielen Energieeinsparung und Klimaschutz, sollte schnellstmöglich vom Bund auf den Weg gebracht werden.

 

r die Steigerung von Solarstromanlagen gibt es einige Instrumente, die der Bund einsetzen kann. Dazu zählen beispielsweise eine praxistaugliche Regelung für den Mieterstrom, eine Solardachpflicht für Neubauten, die Streichung der Obergrenze beim Ausbau der Solarenergie und die Erweiterung der Finanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

 

Auch die verstärkte Nutzung regenerativer Energieträger im Wärmebereich kann sich durch die Initiierung von Instrumenten des Ordnungsrechtes, beispielsweise ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, ergeben.

 

Es wird eine Anpassung des öffentlichen Vergaberechts empfohlen, so dass Umwelt- und Klimaschutzkriterien eine höhere Gewichtung ermöglicht werden und aus regional energiewirtschaftlichen Kriterien eine regionale Beschränkung der Bietenden ermöglicht wird.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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