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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0796/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) wird festgestellt.

 

Es betragen  die Bilanzsumme              116.946.889,16

 die Summe der Erträge              52.234.270,16

 die Summe der Aufwendungen              50.480.167,27

 der Jahresgewinn              1.754.102,89

 

Der Jahresgewinn von 1.754.102,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss gilt auch für alle nur steuerlich gesondert zu betrachtenden Teilbetriebe. Nach der Spartenrechnung entfällt das vorgenannte Gesamtergebnis mit + 1.588.392,23 € auf den BgA Dienstleistungen, mit 1.762.368,29 € auf den BgA Verkehr und Hafen und mit + 1.928.078,95 € auf den BgA Müllverbrennung.
 

  1. Der Bestellung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand Kommanditgesellschaft, Schülperbaum 23 in 24103 Kiel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird zugestimmt.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Der EBK hat den Jahresabschluss gemäß § 19 ff EigVO aufgestellt, der mit einem Jahresgewinn i. H. v. 1.754.102,89 (Vj.: Jahresgewinn 761.854,91) abschließt (Planverlust: 4,3 Mio. €).

 

Dieses gegenüber der Planung stark verbesserte Ergebnis ist einerseits geprägt von den Einnahmen aus der Stadtwerkedividende, den Fahreinnahmen aus dem ÖPNV und Erträgen aus der Auflösung der Pensionsrückstellung. Reduzierte Ausgaben für den Verkehrsvertrag mit der KVG, rückläufige Pensionsrückstellungen und ein positives Jahrsergebnis der SFK, wodurch der Verlustausgleich durch den EBK entfiel, andererseits, führten zum ausgewiesenen Jahresgewinn. Die Eigenkapitalquote ist mit 57,3 % weiterhin als sehr gut zu bezeichnen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Abschlussgespräch fand am 19.08.2019 unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes, des Amtes für Finanzwirtschaft und Vertretern der Ratsfraktionen statt.

 

Der Jahresabschluss liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im EBK eingesehen werden.

 

Zu 2.:

Im Frühjahr 2020 ist der Jahresabschluss 2019 des EBK zu prüfen. Hierfür ist dem Landesrechnungshof ein Abschlussprüfer vorzuschlagen, der vom Landesrechnungshof mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt wird.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die rt Revision + Treuhand Kommanditgesellschaft, die zum dritten Mal mit der Prüfung beauftragt wird, kennt die Strukturen des EBK und gewährleistet eine intensive und wirtschaftliche Prüfung des EBK.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

 

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Anlagen

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