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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0825/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Anträge:

 

 

  1. Der Jahresabschluss 2018 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) wird festgestellt:

 

Es betragen: die Bilanzsumme    56.828.507,84

   die Summe der Erträge   48.725.552,17

   die Summe der Aufwendungen  48.407.821,97

   der Jahresgewinn      317.730,20 €

 

 

 

  1. Der Jahresgewinn wird wie folgt behandelt:

 

-          Ausschüttung an die Stadt Kiel              25.000,00

 

Der im ABK verbleibende Jahresgewinn ist wie folgt auf neue Rechnung vorzutragen:

 

-          Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Straßenreinigung               7.538,19

-          Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Abfall               190.638,91

-          Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Werkstatt              212,24

-          Zuführung zur allgemeinen Gewinnrücklage               94.340,86

 

Jahresgewinn 2018              317.730,20

 

 

  1. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel schließt das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 318 ab. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein um T€ 239 höheres Ergebnis. Der Jahresüberschuss des ABK setzt sich aus dem Ergebnis des Bereichs der nicht über Gebühren finanziert wird (Werkstatt, Fuhrpark, Betriebe gewerblicher Art) und aus dem Ergebnis des Gebührenbereiches zusammen.

 

Überschuss aus Bereichen, die nicht über Gebühren finanziert werden T€  406

Ergebnis des Gebührenbereiches T€   -88

davon aus der Abzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung T€    64

davon aus Niederschlagungen T€    18

davon aus der Verzinsung des Stammkapitals T€    25

Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung T€   318

 

Der wesentliche Teil der Erträge im ABK wird in Bereichen erzielt, die über Gebühren finanziert werden (89 %). In der Gebührenkalkulation 2018 ist ursprünglich mit einer Rückgabe von Überschüssen aus den Vorjahren in Höhe von T€ 1.967 an die Gebührenzahler gerechnet worden. Das Ergebnis des Gebührenbereiches von T€ -88 enthält eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung von lediglich T€ 945 (nach Abzinsung), die damit in Summe für die beiden Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung deutlich geringer ausfällt als geplant. Zum 31.12.2018 beträgt die abgezinste Gebührenausgleichsrückstellung T€ 5.003 im Vergleich zu T€ 5.884 im Vorjahr.

 

Die Personalaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 21.647 und lagen damit über dem Planwert von T€ 21.178 aber deutlich über dem des Vorjahres von T€ 20.331. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren im Wesentlichen die Tarifsteigerungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie ein erhöhter Personalbedarf bei der Abfallwirtschaft.

Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige des ABK entwickelten sich wie folgt:

Der Betriebszweig Abfallbeseitigung erwirtschaftet ein Ergebnis nach Steuern und Finanzerträgen von T€ 59 (Plan T€ -274, Vorjahr T€ 101). Der Gebührenausgleichsrückstellung sind T€ -1.322 entnommen worden gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ -1.754 und einer Entnahme von T€ -2.325 im Vorjahr.

Die Entwicklung des aufgestellten Behältervolumens im Bereich Bioabfall, Altpapier und Restmüll ist auch in 2018 positiv. Das bereitgestellte Volumen hat zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr zugenommen und zwar für Restmüll um 1,4%, für Bioabfall um 1,3% und für Papier um 1,7%.

Der Betrag, den die Landeshauptstadt Kiel dem ABK aus ihrem Gewinnanteil aus ihrer Beteiligung an der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co KG zugewiesen hat, ist gegenüber 2017 um T€ 101 auf T€ 1.052 gestiegen. Die Gewinnbeteiligung führt zur Entlastung des Gebührenhaushaltes.

Der Betriebszweig Straßenreinigung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von T€   -49 ab (Plan T€ 27; Vorjahr T€ 36). Hierin enthalten ist ein Gewinn des gewerblichen Bereiches von T€ 8. Der Gebührenausgleichsrückstellung wurden T€ 377 zugeführt (Vorjahr T€ 562), gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ -213. Ursächlich für den leichten Verlust ist im Wesentlichen ein höherer Personalaufwand aufgrund des Aufbaus von Rückstellungen für Überstunden.

Der Betriebszweig Abfalldeponien schließt mit einem Gewinn nach Zinsen und Steuern von T€ 94 ab (Plan T€ 241, Vorjahr T€ -255). Hierin enthalten ist das Ergebnis des gewerblichen Bereiches in Höhe von T€ 13. Ursächlich hierfür ist zum einen die Korrektur der im Jahresabschluss 2017 bilanzierten Rückstellung für Nachsorge und Rekultivierung der Deponie. Die Berechnungsgrundlage für das Verfüllszenario hat sich aufgrund einer Verbesserung der Verdichtung der deponierten Abfälle im Gegensatz zum Vorjahr verändert. Für 2018 wurde die Berechnung durch die Erstellung eines technischen Gutachtens präzisiert.

r die Folgekosten der Nachsorge der Bauabschnitte I und II der Deponie Schönwohld ist die in den Vorjahren gebildete Rückstellung in 2018 anteilig verbraucht worden. Für die Nachsorgekosten der Altfläche (Verfüllung von 1966 1992) sind keine Rückstellungen gebildet worden. Gemäß § 5 (2) Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein können diese Aufwendungen bei zukünftigen Gebührenbedarfsberechnungen berücksichtigt werden, so dass keine wirtschaftliche Belastung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel entsteht.

Die weiteren Betriebszweige Fuhrpark, Werkstatt und Toilettenanlagen erzielen ein positives oder ausgeglichenes Ergebnis. Der städtische Fuhrpark weist einen Überschuss von T€ 31 (Plan T€ 1, Vorjahr T€ 25) auf, die Werkstatt schließt mit einem Überschuss von T€ 183 ab (Plan T€ 72, Vorjahr T€ 172). Der Zuschuss zu den öffentlichen Toilettenanlagen bewegt sich im Rahmen der Vorjahre.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord in 24103 Kiel, hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In Anlehnung an handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen sowie auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord wird der Werkleitung des ABK Entlastung erteilt.

 

Der Prüfungsbericht liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im ABK eingesehen werden.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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