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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1169/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die institutionelle Förderung des Vereins Kollhorst e.V. wird ab dem Jahr 2020 von 1.000 Euro jährlich auf 15.000 Euro jährlich erhöht.

Der Erhöhungsbetrag von hrlich 14.000 Euro ist ab dem Haushaltsjahr 2020 zusätzlich in die Haushalte einzustellen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Verein Kollhorst e.V. wird seit dem Jahr 2011 mit maximal 1.000 Euro institutionell gefördert. Im August dieses Jahres hat der Verein einen Antrag auf Erhöhung der bisherigen Förderung ab dem Jahr 2020 auf nunmehr 15.000 Euro jährlich gestellt. Die Antragsbegründung ist dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen. Der Antrag wird von der Verwaltung auf Grundlage folgender Sachlage befürwortet.

Seit Gründung des Vereins im Jahr 2004 betreut Kollhorst e.V. den Naturerlebnisraum „Alte Stadtgärtnerei Kollhorst und Umgebung“ und fördert mit seinen unterschiedlichsten Bildungs- und Aufklärungsprojekten den Umwelt- und Naturschutz. Die erlebnispädagogischen Veranstaltungen richten sich vordergründig an Kinder und Jugendliche und einige Projekte wenden sich direkt an Kindertagesstten und Schulen. Seit 2016 wird auch ein Inklusionsprojekt (Garten Inklusive) für Menschen mit und ohne Behinderungen angeboten. 

Die vielfältigen Angebote des Vereins finden zu allen Jahreszeiten statt, so dass die Möglichkeit besteht, die Natur im Jahresverlauf zu beobachten. Kinder aller sozialer Gesellschaftsschichten können das Spielen in der freien Natur erlernen und ihre soziale Kompetenz verbessern.

Die Verwaltung stuft die Arbeit des Vereins als sehr sinnvoll und wichtig ein und bescheinigt ein erhebliches öffentliches Interesse hieran.

Die vom Verein beantragte Zuwendung ist als Institutionelle Förderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren. Zuwendungsfähig sind alle unter dem Vereinszweck fallenden Ausgaben inklusive der dazugerigen notwendigen Verwaltungsausgaben.  

 

 

Zu veranschlagen ist der Zuwendungsbetrag beim Kostenträger 56100103, Kostenstelle 50100, Sachkonto 53180000.

 

Da im Verwaltungsentwurf der Haushalte 2020 bis 2023 dieser Erhöhungsbetrag von 14.000 Euro nicht eingeplant und somit nicht gedeckt ist, ist r die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 auf dem eben genannten Haushaltskonto der bisherige Ansatz um jeweils 14.000 Euro zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage: Antrag des Vereins Kollhorst e.V.

 

 

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Anlagen

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