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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1222/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die im Lageplan (Anlage) gekennzeichnete südliche Stellplatzreihe des Parkplatzes Holtenauer Straße zwischen Hausnummer 258 und 264 wird eingezogen vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses und der Ratsversammlung zur Beschlussvorlage Drucksache 0848/2019.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Parkplatz Holtenauer Straße zwischen Hausnummer 258 und 264 mit 23 Stellplätzen gilt als rmlich gewidmet nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG und ist als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Er soll für ein Wohnungsbauprojekt verkauft und dann bebaut werden. Da er als Parkplatz in zentraler Lage erhebliche Verkehrsbedeutung hat, kommt nur eine Einziehung gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG in Frage.

 

Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen.

Als Begründung wird auf die Beschlussvorlage Drs.-Nr. 0848/2019 „Feststellung des Vorliegens von Gründen für das überwiegende öffentliche Wohl einer geplanten neuen Nutzung einer Teilfläche des Parkplatzes Holtenauer Straße zwischen 258 und 264 als Wohnungsbaufläche“ verwiesen.

 

Die Teileinziehung wurde im Ortsbeirat Wik in der Sitzung am 13.11.2019 behandelt. Es wurden keine Einwände und Anmerkungen vorgebracht.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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