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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1236/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Mit der Fertigstellung des Kleinen Kiel-Kanals und der Auslobung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für weitere Teile des öffentlichen Raums in der Innenstadt ist es erforderlich, eine verträgliche Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und Straßenquerschnitte vorzunehmen.

 

1)      Dem in der Anlage 1 beigefügten Vorschlag für die Neuordnung der Verkehre in der Innenstadt wird zugestimmt.

2)      In einem ersten Schritt werden die derzeit aufgrund der Baumaßnahmen am Kleinen Kiel-Kanal gesperrten Straßenabschnitte der Andreas-Gayk-Straße und des Walls zwischen Hafenstraße und Zufahrt Parkhaus Nordlicht grundsätzlich nicht wieder für den Kfz-Verkehr geöffnet.

 

3)      Die Andreas-Gayk-Straße wird zwischen Stresemannplatz und Fabrikstraße erst nach Realisierung des Wettbewerbsergebnisses und dem erfolgten Umbau der Andreas-Gayk-Straße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.

Die Erschließung der Anlieger durch Kfz-Verkehr bleibt dauerhaft durch die Fahrbeziehung Fabrikstraße -> Andreas-Gayk-Straße -> Hafenstraße gewährleistet.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Anlass

Die Verwaltung bereitet derzeit die Auslobung eines Planungswettbewerbs r den öffentlichen Raum derHolstenstraße und angrenzende Plätze“ vor (Federführung Stadtplanungsamt). Das Wettbewerbsgebiet umfasst u. a. die Holstenstraße, den Holstenplatz sowie Teile der Andreas-Gayk-Straße und des Stresemannplatzes. Im Vorfeld der politischen Beschlussfassung der Wettbewerbsauslobung sollen zunächst die verkehrlichen Randbedingungen beschlossen werden und für die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs als verbindliche Vorgabe festgesetzt werden.

 

Die kompletten Auslobungsunterlagen werden im Nachgang zu dieser Beschlussvorlage gesondert der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel vorgelegt.

 

Die verkehrlichen Ziele werden u. a. aus den Vorgaben des Wettbewerbs öffentlicher Raum wie folgt abgeleitet (Anlage 2, Seite 2):

+ Neuordnung der Straßenquerschnitte der „autogerechten Stadt“ und Anpassung an zeitgemäße und zukünftige Mobilitätsansprüche

+ Sicherung guter Erreichbarkeit der Innenstadt mit unterschiedlichsten Verkehrssystemen

+ Hochwertige Gestaltung und stadträumliche Qualität des Verkehrs- und Stadtraumes „Andreas-Gayk-Straße“.

 

Aus verkehrlicher Sicht geht es um Verkehrsbeziehungen und die Zuweisung von Flächen für die einzelnen Verkehrsarten ÖPNV, Kfz, Rad und Fuß.

 

 

II. Verkehrliche Grundlagen

Die Landeshauptstadt Kiel bringt die Verkehrswende voran. Ein moderner und zukunftssicherer Verkehr ist dabei zunehmend von maßgebender Bedeutung, insbesondere für die zentrale Lage, für eine attraktive, lebenswerte und klimafreundliche Stadt. Dazu hat die Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel entsprechende Vorgaben beschlossen:

Bereits der Verkehrsentwicklungsplan 2009 (Drs. 1197/2007) kennzeichnet den Innenstadtbereich mit einer Schraffur „Einkaufsstraße/-bereich“. Darüber hinaus werden im Masterplan 100% Klimaschutz (Drs. 0985/2017) diverse weitere nachhaltige Ziele vorgegeben und mit Maßnahmenblätter untermauert. Im Green City Plan für Kiel (Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität; Drs. 0716/2018) werden die Vorgaben konkretisiert und z.B. mit Projekten zur Digitalisierung angestoßen. Ganz aktuell und mit Beschluss stehen die o.g. Zielvorgaben auch in Einklang mit der Resolution „Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution (Drs. 0901/2019).

Aus dem Entwurf zur Teilfortschreibung Verkehrsentwicklungsplan Kiel (GM, Drs. 0758/2019) ist zu entnehmen, dass der Korridor für ein hochwertiges ÖPNV-System in der zentralen Innenstadt über die Andreas-Gayk-Straße verläuft.

Die Andreas-Gayk-Straße und der Wall im Bereich des Bootshafens sind im Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ von 2009 als Erschließungsstraße mit besonderem Gestaltungsanspruch abgebildet. Mit Sperrung der Holstenbrücke im Zuge der Baumaßnahme des Kleinen Kiel-Kanals und der damit verbundenen Anpassung der Klassifizierung von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße, hat der Verkehr in der Andreas-Gayk-Straße spürbar abgenommen und sich um mehr als die Hälfte reduziert. Dennoch nutzen immer noch sehr viele Autofahrer*innen diesen Abschnitt, um die Kaistraße zu umfahren. Dieser Kfz-Verkehr hat dabei in der Regel weder Quelle noch Ziel im Bereich der Andreas-Gayk-Straße und trägt somit auch nicht zur Belebung der Innenstadt bei.

 

 

III. Zukünftige Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr

Ziel der Neuordnung der Verkehre in der Innenstadt ist es, die ÖPNV-Achsen zu stärken, die Vermeidung von möglichen Konflikten zwischen den einzelnen Verkehrsarten und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Zur Erreichung dieses Ziel soll neben Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr der MIV auf dem klassifizierten Straßennetz gebündelt werden. Durch die Reduzierung des Kfz-Verkehrs in den durch querenden Fuß- und Radverkehr geprägten Straßen in der Innenstadt erhöhen sich Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität. Für den Durchgangsverkehr stehen im klassifizierten Straßennetz die Kaistraße östlich sowie der Straßenzug Rathausstraße, Ziegelteich und Hopfenstraße westlich des Innenstadtzentrums zur Verfügung. Der Schwedenkai ist weiterhin über die Routen Schützenwall, Ziegelteich und Bahnhofstraße, Kaistraße an das überregionale Straßennetz angebunden. Das in Überarbeitung befindliche Parkleitsystem orientiert sich ebenfalls an dem klassifizierten Straßennetz und führt direkt zu den freien Parkplätzen. Darüber hinaus wird die Erreichbarkeit der Innenstadt r den MIV über die Hafenstraße, Fabrikstraße und den Abschnitt der Andreas-Gayk-Straße zwischen Fabrikstraße und Hafenstraße weiterhin gewährleistet sein. Die bestehenden Parkplätze in der Andreas-Gayk-Straße sollen in der vorhandenen Größenordnung erhalten und r in Kurzzeitparkplätze umgewandelt werden.

Der Radverkehr wird über die Velorouten 1 (entlang der Kaistraße) und 12 (Schloßgarten Dammstraße nigsweg Rondeel) durch die Innenstadt geführt. Zusätzlich soll die Achse im Sophienblatt und der Andreas-Gayk-Straße gestärkt und ausgebaut werden.

 

Die zukünftigen Planungen für den ÖPNV sind der Teilfortschreibung Verkehrsentwicklungsplan Kiel (Drs. 0758/2019) und dem Regionalen Nahverkehrsplan zu entnehmen. Für die Andreas Gayk-Straße wurde dazu von der Verwaltung ein Nachweis der grundsätzlichen Realisierbarkeit bzgl. der Querschnitte aufgezeigt (Anlage 2, Seite 7 und 8) und durch die Gutachter eine Verkehrssimulation durchgeführt. Die in der Anlage 2 aufgeführten Randbedingungen mit Verkehrsbeziehungen und Flächeninanspruchnahmen sind verkehrliche Grundlage für die Wettbewerbsteilnehmer*innen.

Bei einer Veranstaltung mit den bau- und verkehrspolitischen Sprecher*innen am 06.11.2019 wurde vereinbart, dass die auf Seite 9 der Anlage 2 abgebildeten beide VariantenBus außen, Tram/BRT innen, Außenbahnsteige“ und die Variante „Bus innen, Tram/BRT außen, Außenbahnsteige“ grundsätzlich möglich sind, die 1. Variante „Bus außen, Tram/BRT innen, Außenbahnsteige“ als Vorzugsvariante gesehen wird.

 

IV. Vorziehen erster Maßnahmen

Durch die Baumaßnahmen am Kleinen Kiel-Kanal ist bereits heute der Kfz-Verkehr im Bereich der Andreas-Gayk-Str. zwischen Hafenstraße und Holstenbrücke nicht möglich bzw. der Kfz-Durchgangsverkehr im Wall zwischen der Holstenbrücke und dem Parkhaus Nordlicht nicht möglich.

Die Erfahrungen und positivenckmeldungen haben gezeigt, dass diese Verkehrsführung beibehalten werden kann.

Darüber hinaus sind in der Andreas-Gayk-Straße zwischen Stresemannplatz und Fabrikstraße keine Anlieger, die durch Kfz-Verkehr erschlossen werden müssen. Auch hier ist der Kfz-Verkehr nicht erforderlich.

Die beiden Straßenabschnitte sollen zukünftig nur noch dem ÖPNV, Taxen, Lieferverkehr, Rad- und Fußverkehr vorgehalten werden.

Die erforderliche Erschließung der Anlieger durch Kfz-Verkehr bleibt dauerhaft durch die Fahrbeziehung Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Stre (Abschnitt), Hafenstraße gewährleistet.

 

 

V. Beteiligungen

Neben der verwaltungsseitigen Abstimmung erfolgte die Beteiligung der Lenkungsgruppe Innenstadt am 26.11.2019 und des Forums Innenstadt am 11.12.2019. Das Forum Innenstadt hat sich dabei einhellig für die hier dargestellte Neuordnung der Verkehre ausgesprochen und des Ortsbeirates Mitte am 17.12.2019. Über die Ergebnisse kann in der Sitzung mündlich berichtet werden.

 

Eine Kopie der Vorlage geht an den Ortsbeirat Mitte

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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