Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0131/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung stimmt der Entwicklung eines Kommunalen Sicherheitskonzepts für Kiel zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt, dieses auf der Grundlage der in der Begründung aufgeführten Eckpunkte zu erstellen. In einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsprozess sind die Kieler*innen, die Polizei, die Hochschulen, die Sicherheitsorganisationen, Vereine, Gewerkschaften, Wirtschaft und interessierte Institutionen in die Erarbeitung einzubeziehen.

 

Die Ergebnisse dieses Prozesses werden abschließend zusammengefasst und der Ratsversammlung spätestens zum Herbst 2021 vorgelegt.

 

Der Sperrvermerk für 20.000 Euro zur Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit in Kiel (TP 122, Pos. 13) wird aufgehoben.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Ausgangslage

 

Eine Zivilgesellschaft muss sich in Freiheit entwickeln, auch in Freiheit von Angst und Not. In Schleswig-Holstein nimmt die Landeshauptstadt Kiel als Wirtschafts- und Dienstleistungsstandort eine wichtige Position ein. Es finden politische, kulturelle und sportliche Großveranstaltungen mit nationaler und internationaler Beachtung statt. Vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage gilt es darum,gliche Gefahren und Risiken in die Weiterentwicklung von Sicherheitskonzepten einzubeziehen. Das bedeutet auch, geeignete Veranstaltungsorte im innenstadtnahen, öffentlichen Raum, aber auch in den Quartieren bereitzustellen.

 

Sicherheit ist ein individuelles und kollektives Grundbedürfnis. Sie wird von allen Menschen unterschiedlich objektiv und vor allem subjektiv (persönlich) wahrgenommen. Die Sicherheitslage in der Stadt Kiel ist gut. Eine objektive Sicherheitslage entspricht aber nicht unbedingt einem subjektiven Sicherheitsempfinden innerhalb der Bevölkerung, welches oftmals losgelöst von tatsächlichen Gefährdungslagen, allgemeinen Lebensrisiken und statistischen Feststellungen besteht.

 

Das subjektive Sicherheitsempfinden von Bürger*innen ist unterschiedlich geprägt. Es wird durch die eigene oder fremde alltägliche Wahrnehmung von z. B. schlecht ausgeleuchteten Bereichen (Angsträumen), unübersichtlichen Sichtachsen, aber auch von Vermüllung, illegaler Graffiti oder anderen wahrnehmbaren Rechtsverstößen bestimmt. Dazu zählen auch die Berichte und Erlebnisse aus dem persönlichen Umfeld oder die vielfältigen Informationen aus den Medien zu sicherheitsrelevanten Ereignissen in Kiel oder auch in globaleren Bereichen.

 

Die positiven oder negativen Empfindungen können die unterschiedlichsten Handlungsweisen bei Menschen auslösen. So können ein eher negativ empfundenes Sicherheitsgefühl und die damit verbundene Befürchtung, einen Schaden zu erleiden, zu einer eher zurückhaltenden Teilnahme am öffentlichen Leben führen. Andererseits aber kann ein eher positiv geprägtes Sicherheitsgefühl zur vermehrten aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben führen. Neben einer Vielzahl anderer Faktoren ist hiervon auch die Lebensqualität in den einzelnen Quartieren wie im gesamten Stadtgebiet geprägt.

Die Ursachen für diese Entwicklung einer stärker gefühlten Unsicherheit sind komplex und vielschichtig. Grundsätzlich gilt, dass sie zu einem allgemein gestiegenen Schutzbedürfnis und Sicherheitsanspruch führen.

 

Ziel des Konzeptes für Kommunale Sicherheit ist es, durch eine differenzierte Sicherheitsanalyse auf lokaler Ebene eine Basis für angemessene Präventionsstrategien und -konzepte zu erhalten. Es sollen Handlungsempfehlungen für eine sichere Stadtgesellschaft entwickelt werden, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Stadtbevölkerung, aber auch aller Gäste der Stadt zu stärken.

 

Der öffentliche Raum soll durch konkrete und gezielte Maßnahmen attraktiver, sauberer und sicherer werden. Das zählt als Faktor für eine hohe Lebens- und Standortqualität im eigenen Wohnumfeld.

 

II. Durchführungsrahmen

 

Konzept für Kommunale Sicherheit in Kiel“

 

a. Vorgehensweise:

r den Entwicklungsprozess ist ein breiter, partizipativer Ansatz zu wählen. Neben der Verwaltung mit ihren zuständigen Fachämtern sollen Vertreter*innen der Polizeien, der Feuerwehr und Rettungsdienste, die Ortsbeiräte, die Kieler*innen, Vereine, Gewerkschaften, Interessenverbände, interessierte Institutionen, Versorgungsträger und die Wirtschaft an der Erarbeitung und Gestaltung in verschiedenen Bürger- und Fachforen mit einbezogen werden. Dies soll nicht nur zentral, sondern auch sozialraumbezogen in einzelnen Stadtbereichen durchgeführt werden.

 

Zu Evaluationszwecken und zur Wirkungsmessung von Präventionsmaßnahmen sollen die Verfahren wissenschaftlich durch das Institut für Sozialwissenschaften Soziologie, Forschungsgruppe Gesundheit und Organisation der Christian-Albrechts Universität zu Kiel, begleitet werden. Eine Betrachtung soll stadtteil- bzw. sozialraumbezogen erfolgen, um besondere Entwicklungsbedarfe für Quartiere ermitteln zu können.

 

Um eine zielorientierte und konstruktive Diskussion auf Augenhöhe zu erreichen, soll insbesondere in den öffentlichen Terminen eine externe Moderation eingebunden werden, die sowohl die Veranstaltungen und Sitzungen begleitet als auch die Ergebnisse zusammenfasst, mit dem Lenkungskreis erörtert und schriftlich in Berichtsform dokumentiert. Die Moderation soll sicherstellen, dass während des Diskurses alle Meinungen in die Abwägungsprozesse einfließen, und am Ende einen möglichst breit getragenen Konsens entwickeln und schriftlich dokumentieren.

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit ist eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über alle Kanäle städtischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Für die Bewerbung der öffentlichen Veranstaltungen kann und soll auf die funktionierenden Netzwerke vor Ort zurückgegriffen werden. Inwieweit zusätzlich eine interaktive Einbindung der Kieler*innen zielführend und machbar ist, wird im weiteren Verlauf des Prozesses zu prüfen sein.

 

Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit Städten aufzunehmen, in denen bereits Erfahrungen mit solchen Konzepten vorliegen.

 

b. Vorbereitung

Darstellung der Ausgangssituation:

- Betrachtung von Kriminalitätsstatistiken

- Betrachtung des Bewusstseins für Sicherheit in der Politik und der Stadtgesellschaft

- Betrachtung der Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadtverwaltung und der Polizei

- Betrachtung der Sicherheitsarchitektur in Kiel insgesamt

 

c. Konzept Prozess

- Definition eines Lenkungskreises als Entscheidungsgremium zur Festlegung strategischer und operativer Teilschritte in der Prozessbegleitung

- Definition von Handlungsfeldern und Arbeitsgruppen, z.B.:

  • Sozialer Zusammenhalt vor Ort (Stärkung und Ausbau der Gemeinschaftsstrukturen, z.B. AnNas)
  • Prävention (Beeinflussung der Ursachen von Kriminalität zur Stärkung des Einzelnen in Anlehnung an die Bürgerumfragen)

- Auswertung in den Arbeitsgruppen und in den Quartieren

- Textentwürfe aus den Arbeitsgruppen und Entwurf des Konzeptes

 

d. Finales Konzept

Ein den Gremien der Ratsversammlung vorzulegendes Ergebnis des Diskussionsprozesses ist für Herbst 2021 vorgesehen.

 

e. Kosten

r die Einbindung einer externen Moderation und Beratung sowie für die Gestaltung des Beteiligungs- und Informationsprozesses werden Gesamtkosten in Höhe von 40.000 € zu je 20.000 €r den Projektzeitraum 2020 und bis Herbst 2021 erwartet. Die Mittel wurden im Zuge der laufenden Haushaltsführung bereitgestellt. Der eingefügte Sperrvermerk wird mit dieser Beschlussfassung aufgehoben. Inwieweit übergeordnete Fördermittel in die Finanzplanungen eingebunden werden können, ist zu prüfen.

 

 

gez. Ratsherr Andreas Arend    f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Sven Krumbeck   f.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

gez. Ratsherr Dr. Ingmar Soll    f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

Loading...