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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0323/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Antrag des OBR Hassee/Vieburg (Drs. 0779/2019):

 

Der OBR Hassee/Vieburg fordert die Verwaltung auf, eine vertiefte Prüfung von Maßnahmen zu veranlassen, die auf eine Verringerung des Kfz.-Verkehrs abzielen, mit einem besonderen, wenn auch nicht ausschließlichen Fokus auf Berufspendler*innen. Dabei sollten folgende Fragen einbezogen werden:

 

  1.                   Welche räumliche Ausdehnung und qualitative Ausgestaltung einer Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen der Stadt Kiel kann zu einer signifikanten Reduzierung des Kfz.-Verkehrs auch am THR führen?
     
  1.                   Welche Kombination einer erweiterten Parkraumbewirtschaftung mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung anderer Verkehrsträger ist sinnvoll, wie insbesondere die Einrichtung von P+R-Plätzen mit Schnellbus- oder ggf. Zugverbindungen in die Innenstadt oder die Integration der kostenlosen ÖPNV-Benutzung in denkbare kostenpflichtige Dauer-Parktickets?
     
  1.                   Welche Reduktionen an Schadstoffemissionen - Luftschadstoffe, exemplarisch betrachtet am Beispiel Stickoxide, und klimarelevante Emissionen (CO2-Äquivalente) - können damit in der Summe im Stadtgebiet sowie im Bereich des OBR Hassee/Vieburg erreicht werden und wie könnte sich dies auf die Stickoxid-Immissionsbelastungen am THR auswirken?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit Januar 2020 liegt der aktualisierte Luftreinhalteplan (LRP) in der Endfassung vor. Sein Inkrafttreten ist den Gremien (Drs. 0075/2020) bekannt gegeben worden. Die im Antrag angesprochenen Punkte zum Parken befinden sich auf Grundlage des Green City Plans (Drs. 0716/2018, Projekt I a-8 Neuordnung des Parkraums durch digitale Systemausweitung, S. 63/64) in Form der Erstellung eines Parkraumkonzepts in der Innenstadt durch die Verwaltung in Erarbeitung. Hierin wird auch bearbeitet, wie – Zitat aus der Begründung des Antrags:

 

  • eine signifikante Ausdehnung der betroffenen Flächen, beispielsweise auf alle Bereiche innerhalb des Westrings,
  • die Preispolitik,
  • attraktive ÖPNV-Verbindungen von P+R-Plätzen an Haupteinfallsstraßen in die Innenstadt oder
  • finanzielle Kopplungen (z. B. ein Park-Dauerticket für den betroffenen Innenstadtbereich, das alternativ als ÖPNV-Netzkarte genutzt werden kann)

 

gestaltet werden könnten oder müssten, um eine spürbare Wirkung auch am THR zu erzielen. – Zitat Ende.

 

Derzeit sind ca. 2,8 % der Stadtfläche mit einer Parkraumbewirtschaftung belegt.

Eine Ausweitung des bewirtschafteten Bereiches auf ca. 10 % der Stadtfläche würde zu einer jährlichen Reduzierung der NOx-Emissionen um 2,4 t und einer Reduzierung des Verkehrs um 2.500 Pkw-Fahrten täglich führen. Ein Teil dieser Pkw-Fahrten befährt auch den THR und reduziert dort direkt den NO2-Eintrag (Green City Plan S. 64).

 

 

Zu Punkt 1 des Antrags

 

Der im Antrag formulierte „besondere, wenn auch nicht ausschließliche Fokus auf Berufspendler*innen“ ist im Green City Plan für das Thema Parkraummanagement bereits so formuliert und daher Teil des in Erarbeitung befindlichen Parkraumkonzepts. Unter „Berufspendler*innen“ werden dabei auch Personen mit Arbeitswegen innerhalb der Stadtgrenzen verstanden. Zum Parkraumkonzept ist eine Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der Ortsbeiräte vor einer Beschlussfassung der Selbstverwaltung vorgesehen.

 

 

Zu Punkt 2 des Antrags

 

Eine umfangreiche Parkraumbewirtschaftung ist im o.g. Parkraumkonzept in Erarbeitung durch die Verwaltung. Nach Vorliegen der Ergebnisse entsprechender Untersuchungen durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro sollen diese, nach Vorstellung in den jeweiligen betroffenen Ortsbeiräten, der Selbstverwaltung zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Zum Parkraumkonzept gehört auch die Preispolitik des Parkens im öffentlichen Raum. Auf die Höhe der Preise in den privaten Parkhäusern hat die Stadtverwaltung jedoch in der Regel keinen Einfluss.

 

Eine Kombination mit alternativen Mobilitätsangeboten ist selbstverständlich immer sinnvoll und nötig. Der Radverkehr wird durch die Verwaltung kontinuierlich und ständig gestärkt, im April 2020 ganz besonders durch eine Sanierungsoffensive vieler asphaltierter Radwege (Drs. 0267/2020 und Drs. 0236/2020).

 

In der 80er Jahren wurden an Bushaltestellen/Busendhaltestellen P+R-Flächen für Kfz eingerichtet. Diese Flächen dienten/dienen regelmäßig dazu, den Parkbedarf der umliegenden Stadtteile und Quartiere zu decken. Eine maßgebliche Zwecknutzung und eine damit einhergehende verkehrliche Wirkung konnte nicht nachgewiesen werden. Da die Beschilderung nicht mehr im Schilderkatalog der StVO enthalten ist, wurden diese wieder entfernt. Darüber hinaus stehen für die Einrichtung von P+R-Parkflächen oder den Bau von P+R-Parkhäusern derzeit weder besondere Flächen noch Investoren bereit.

 

Die Verwaltung ist jedoch grundsätzlich an entsprechenden Flächen interessiert, um sie einer P+R-Nutzung in Abstimmung mit dem betreffenden Ortsbeirat und der Selbstverwaltung zuführen zu können. In besonderem Zusammenhang steht dabei ein höherwertiger ÖPNV (Drs. 1227/2019). Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, welche Trassenverläufe die laufende und voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossene Trassenplanung für den höherwertigen ÖPNV ergeben wird.

 

Für einen kurzfristig realisierten und eng getakteten Shuttle-Verkehr stehen derzeit weder P+R-Flächen noch Fahrzeuge noch Fahrpersonal zur Verfügung. Ohne enge Taktung wäre P+R mit Bussen aber weder effektiv noch attraktiv. Zurzeit ist jedoch bereits die Besetzung aller derzeitigen Fahrplanfahrten mit Fahrpersonal eine große Herausforderung, da dieses kaum in ausreichender Stärke zur Verfügung steht.

 

Zugverbindungen in die Kieler Innenstadt gibt es bereits, Fahrtenhäufigkeiten werden durch die NAH.SH erhöht. Die entsprechenden Bahnhöfe in der Region werden durch die NAH.SH sukzessive zu Mobilitätsstationen ausgebaut, sodass das Parken auch höherwertiger Fahrräder dort wettergeschützt und diebstahlsicher erfolgen und das Auto in der heimischen Garage stehen bleiben kann.

 

Für das Kieler Stadtgebiet wurden/werden derzeit Mobilitätsstationen an DB-Stationen errichtet (z. B. Oppendorf, Russee). Ein entsprechendes Programm Mobilitätsstationen liegt vor (s. Drs. 0316/2020).

 

 

Zu Punkt 3 des Antrags

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Verkehrsverlagerung vom THR auf andere Straßen, wie im LRP beschrieben, keine umwelt- oder gesundheitsrelevante Mehrbelastung hinsichtlich NO2 im OBR-Bezirk Hassee/Vieburg erzeugt. Es geht in Kiel um den konkreten Messwert am THR und die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

 

Eine Reduzierung von NO2-Emissionen an anderen Stellen im Stadtgebiet wirken sich auf die städtische Hintergrundbelastung aus und haben für den THR eine untergeordnete Bedeutung.

 

Die Reduzierung von NO2-Emissionen in Hassee/Vieburg ist daher grundsätzlich sinnvoll, da so die Hintergrundbelastung verringert wird. Ähnlich verhält es sich mit den CO2-Emissionen. Diese verringern den CO2 -Eintrag insgesamt.

 

In Studien zum Luftreinhalteplan Kiel des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 0075/2020) wurde auch ein Planfall 08 – Parkraummanagement durch ein Ingenieurbüro untersucht (Drs. 1187/2018, Anlage 2, Untersuchung PTV, Seite 33/98). Dabei wird eine Reduktion der Querschnittsbelastung auf dem THR im Abschnitt zwischen Krusenrotter Weg und Dithmarscher Straße beschrieben.

 

Aus Sicht der Verwaltung macht es aber keinen Sinn, Reduktionen nur für den Stadtteil

Hassee/Vieburg zu ermitteln, da dies nur mit erheblichem Aufwand machbar und derzeit auch nicht leistbar ist. Personelle Kapazitäten sollten für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen wie z. B. der oben genannten Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Hasse/Vieburg zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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