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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0427/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Anlass

 

In dem oben genannten Antrag (Drucksache 0935/2019) wird die Verwaltung aufgefordert, "Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Falckensteiner Strand und am Kleinen Strand (Skagerrakufer) zu ergreifen“. Die Vorschläge des Ortsbeirats umfassen dabei sehr unterschiedliche Themenfelder, von Mobilitätsangeboten über bauliche Infrastruktur bis hin zur Müllvermeidung.

Die Ausschüsse, in denen der Antrag zu beraten ist, hatten die Behandlung der Angelegenheit bisher zurückgestellt, bis eine erläuternde Geschäftliche Mitteilung der Verwaltung vorliegt.

 

Vorbemerkung

 

Die Ausführungen in dieser Geschäftlichen Mitteilung beziehen sich lediglich auf den Falckensteiner Strand, nicht dagegen auf die Situation am Kleinen Strand (Skagerrakufer). Dies hat folgende Gründe:

-  Der Strandabschnitt am Skagerrakufer befindet sich nicht im städtischen Besitz.

-  Es handelt sich nicht um eine offizielle, d.h. durch die zuständige Landesbehörde zugelassene und überwachte Badestelle.

-  Es besteht im Gegenteil sogar seit den 90er Jahren ein Badeverbot, das seinerzeit durch das städtische Ordnungsamt ausgesprochen und bisher nicht aufgehoben wurde.

 

Aus diesen Gründen sind dort – im eigentlichen Strandbereich – derzeit keine Maßnahmen, wie sie im Antrag des Ortsbeirats aufgeführt wurden, denkbar. Bei der oberhalb des Strandes verlaufenden Skagerrakufer-Promenade und der dazugehörigen Lindenallee, die sich in städtischem Eigentum befinden, handelt es sich um eine denkmalgeschützte Grünanlage. Diese war auch Gegenstand der planerischen Überlegungen anlässlich der Vorbereitenden Untersuchungen (VU gemäß § 141 BauGB) "Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz". Bezüglich der künftigen Gestaltung des Bereichs Skagerrakufer ist ein Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage eines vorlaufenden denkmalpflegerischen Gutachtens vorgesehen (siehe VU-Abschlussbericht, Drs. 0952/2019).

 

 

 

Ausgangslage

 

Für viele Kieler*innen ist der Falckensteiner Strand – vor allem im Sommerhalbjahr – ein äußerst attraktives Naherholungsgebiet. Alle Planungsüberlegungen zur Nutzung dieses Bereichs verlangen nach Lösungen, die sowohl den vielfältigen Interessen der Erholungssuchenden als auch dem naturnahen Charakter des Gebiets gerecht werden. Zum einen sind dort die Freizeitgestaltung, der Badebetrieb und die in überschaubarem Rahmen betriebene Gastronomie zu berücksichtigen; zum anderen befinden sich hier weiträumig gesetzlich geschützte Biotope inmitten eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets, was die Nutzbarkeit der vorhandenen Flächen entsprechend einschränkt.

 

Das "Rahmenkonzept Falckensteiner Strand" (Drs. 0855/2007) benennt als Entwicklungsziel die "Bewahrung des Falckensteiner Strandes als Naturstrand mit kulturhistorischer und baukultureller Bedeutung" durch Vermeidung der weiteren Etablierung nicht wassersportaffiner Freizeit- und Vergnügungseinrichtungen und durch Begrenzung der touristischen Weiterentwicklung auf vorhandene Einrichtungen mit allenfalls maßvollen Entwicklungsperspektiven dieser Einrichtungen.

 

Der "Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept" für das Untersuchungsgebiet Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort (Drs. 0952/2019) bezeichnet die Erhaltung des (südlichen) Strandabschnitts in der heute bestehenden Form als ein wesentliches Fundament aller Überlegungen zu Entwicklungsmöglichkeiten des Gesamtgebiets.

Dieses Fazit, das sich auf den südlichen Abschnitt des Strandes bezieht, lässt sich ohne Weiteres auf den nördlich anschließenden Abschnitt übertragen. Der Falckensteiner Strand übernimmt eine wichtige Erholungsfunktion für den Nahbereich sowie für die westlichen Kieler Stadtteile und angrenzende Gemeinden, ist aber zugleich ein vielfältiger Lebensraum für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Der Wunsch nach behutsamer Weiterentwicklung des Bereichs muss daher mit einem wirksamen Schutz der vorhandenen, besonderen Qualitäten des Naturstrandes in Einklang gebracht werden.

 

Die Vergabe eines Biodiversitätskonzepts / Biotopentwicklungskonzepts für den Falckensteiner Strand und sein Umfeld wird derzeit durch das Umweltschutzamt vorbereitet.

 

Themenliste des Ortsbeirats-Antrags, Drs. 0935/2019; Stellungnahmen der Verwaltung

 

Zugunsten der Übersichtlichkeit werden hier verwandte Themen gruppiert.

 

1)  Mobilität und äere Erschließung

 

Themen: Bessere Anbindung für umweltschonenden Verkehr. Umwidmung der Straße Brauner Berg zur Fahrradstraße. Bessere Beschilderungr Rad- und Fußverkehr. Einrichtung von mehr Fahrradbügeln an verschiedenen Stellen. Baldige Schaffung einer Durchwegung des Gewerbe- und Industriegebiets Friedrichsort zum Strand / zur Festung. Der Strandbus soll im Sommer häufiger fahren. Einführung angemessener Parkgebühren, deren Einnahme für die Pflege der Strände genutzt wird.

 

Stellungnahme hierzu:

Derzeit läuft die externe Erarbeitung eines durch die KiWi GmbH vergebenen Mobilitäts- und Erschließungskonzepts unter der Bezeichnung "Mobilitätskonzept für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchung Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, dem südlichen Falckensteiner Strand und der Festung Friedrichsort mit erstmaliger öffentlicher Erschließung des nördlichen Teils des Gewerbe- und Industriegebiets Friedrichsort". Dieses Gutachten schließt nominell zwar nur den südlichen Abschnitt des Falckensteiner Strands ein, wird aber aufgrund des verkehrlichen Zusammenhangs auch für den nördlich angrenzenden Bereich Rahmenbedingungen für verkehrliche Maßnahmen vorgeben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung nachhaltiger Mobilität. Mit ersten gutachterlichen Ergebnissen ist im Herbst 2020 zu rechnen.

- Ob die Straße Brauner Berg zur Fahrradstraße gemacht werden kann, hängt von diversen Rahmenbedingungen ab. U.a. ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zuvor nachzuweisen, dass der Radverkehr dort die dominierende Verkehrsart bereits ist oder absehbar sein wird.

-  Die Zahl der zur Verfügung stehenden Fahrradbügel im Strandbereich wird durch das Tiefbauamt tendenziell als ausreichend eingeschätzt. Der ggf. weitere Bedarf wird im Rahmen des o.g. Mobilitätskonzepts geprüft.

-  An einer Durchwegung des Gewerbe- und Industriegebiets Friedrichsort r Fußnger*innen wird derzeit intensiv gearbeitet. Ziel ist es, eine provisorische Wegeverbindung durch das Gewerbegebiet bereits zur diesjährigen Strandsaison anbieten zu können.

-  Der Strand ist über die Straße Koppelberg durch die Schnellbuslinie 503 der KVG angebunden. Es ist geplant, diese Linie zu verstärken, was jedoch auch bedingt durch derzeitige Einschränkungen bei der Umsetzung seitens der KVG nicht vor 2021 möglich sein wird. Der früher neben dem KVG-Linienbusverkehr angebotene, privat betriebene Shuttle-Verkehr mit einem Kleinbus wurde aufgrund der zu geringen Nachfrage eingestellt.

-  Zumindest auch 2020 wird am Falckensteiner Strand kostenfreies Parken glich sein. Hierr kann ab dem 12.06.2020 erneut auch das Antennenfeld genutzt werden. Wie die Parkplatzbewirtschaftung langfristig organisiert werden soll, ist derzeit noch nicht entschieden. An eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für die Pflege des Strandes wird bisher nicht gedacht.

 

2)  Weg zum Fähranleger

 

Thema: Höherlegung des Wegs zum Fähranleger, um Versandung (Zuwehung) zu verhindern und barrierefreie Erreichbarkeit sicherzustellen.

 

Stellungnahme hierzu:

Der Eigenbetrieb Beteiligungen beschäftigt seit geraumer Zeit eine Reinigungsfirma, die werktäglich den Bohlenweg und den Anleger von Sand, Müll usw. befreit und auf diese Weise die Zunglichkeit sicherstellt. Beschwerden zu diesem Thema haben den Eigenbetrieb seit längerer Zeit nicht mehr erreicht.

 

3)  Sanitäre Einrichtungen und Gebäudeausstattung

 

Themen: Regelmäßiges Streichen / Instandsetzen der Toilettenhäuser. Einrichtung der Möglichkeit, sich hier umzuziehen. Einrichtung von mehreren Kaltwasserduschen an den Übergängen Strand zur Promenade inkl. Trinkwasserbrunnen und Fußduschen. Prüfung der Möglichkeit von Schließchern am Strand.

 

Stellungnahme hierzu:

An die Zulässigkeit / Notwendigkeit von Baulichkeiten im Landschaftsschutzgebiet ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen. Die Errichtung einer Anlage für Schließcher ist im Umfeld eines Naturstrands unter diesem Aspekt kaum vertretbar.

Abhängig von der Bereitstellung von personellen Ressourcen und Haushaltsmitteln sind seitens des Amtes für Sportförderung ab 2021 die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

Renovierung (ohne bauliche Veränderung) der Toiletten bei der Surfschule sowie der Rundtoilette.

-  Aufstellung eines neuen Sanitärcontainers als Ersatz für das südlich des Minigolfplatzes bestehende Toilettengebäude, das künftig r dringenden Bedarf der Badeaufsicht / der Kieler Bäder GmbH als Lagerraum dienen soll. Ergänzung durch einen zusätzlichen halben Sanitärcontainer r Menschen mit Behinderung. Eine Kaltwasser-Außendusche ist hier vorgesehen, so wie sie auch seit 2018 an der Rundtoilette vorhanden ist.

-  Bezüglich Trinkwasserbrunnen und Fußduschen wird auf die jeweils an den Toiletten vorhandenen Außenwasserhähne hingewiesen.

Als Möglichkeit zum Umziehen wird überlegt, im Bereich der Toilettenanlagen Kabinen aus Metall/Holz, wie sie im Freibad Hammer verwendet werden, aufzustellen (wegen Vandalismus-Gefahr nur im Sommer, angekettet).

4)  Ausstattung der Promenade

 

Themen: Bodennahe Beleuchtung der Strandpromenade. Teilweise Einfassung mit großen Feldsteinen oder Holz.blierung mit Holzbänken.

 

Stellungnahme hierzu:

Seitens des Grünflächenamtes sind zurzeit für eine Gesamtplanung zur Umgestaltung des Küstenweges Falckenstein Schilksee HH-Mittel für 2022/23 vorgesehen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorwege ist Bestandteil dieses Vorhabens. In diesem Rahmen sind alle Fragen der Ausstattung / Möblierung des Weges und des unmittelbaren Umfeldes im Detail zu betrachten. Aspekte der Aufenthaltsqualität und des Landschaftsschutzes werden hier einfließen.

 

5)  Freistellung der Promenade

 

Thema: nke mit Meerblick, Reduzierung der Gehölze zwischen Promenade und Strand.

 

Stellungnahme hierzu:

Sowohl im südlichen als auch im nördlichen Strandabschnitt gibt es sehr zahlreiche Möglichkeiten, die beeindruckende Aussicht über die Förde zu genießen. Oben wurde die bevorstehende Gesamtplanung des Grünflächenamtes angesprochen; entlang der Promenade sind Standorte für Sitzbänke denkbar, von denen der weite Blick von Ufer zu Ufer auch ohne die Entfernung von Gehölzen möglich ist.

Innerhalb und außerhalb der gesetzlich geschützten Biotope, die hier großflächig vorhanden sind, stellt der Falckensteiner Strand einen Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dar, die an die speziellen Bedingungen der Küstenlandschaft angepasst sind. Eingriffe in die Vegetation sind in diesem Teil des Landschaftsschutzgebiets äerst restriktiv zu handhaben und kommen nur aus unabweisbaren Gründen in Betracht (z.B. geringfügige Kürzung von Gehölzen für Belange der Wasserwacht).

 

6)  Abfallvermeidung und -entsorgung

 

Themen: Installation geeigneter und passender llbehälter. Aufstellung von Infotafeln zur Verbesserung der Müllsituation. Müllvermeidung in der Strandgastronomie und bei Veranstaltungen.

 

Stellungnahme hierzu:

-  Nach Auffassung der Kieler Bäder GmbH wird sich ein wesentlicher Teil der bestehenden Müllproblematik nicht durch Infotafeln oder zahlreichere / größere / bessere Abfallbehältersen lassen. Die Gleichgültigkeit der Verursacher*innen scheint nicht selten das eigentliche Problem zu sein.

Im Rahmen der städtischen Zero-Waste-Initiative werden derzeit alle abfallrelevanten Themenfelder im Stadtgebiet auf ihr Optimierungspotential in Sachen Umweltverträglichkeit überprüft. Die Einbeziehung der Gastronomie stellt ein wesentliches Element dieser Aktivitäten dar (Stichworte: Mehrweggeschirr, Pfandbecher).

-  Bei der Aussprache von naturschutzrechtlichen Genehmigungen für Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet (z.B. Beachvolleyball-Turniere am Strand) werden durch die Untere Naturschutzbehörde bereits jetzt Auflagen zur Abfallentsorgung erteilt.

Im Zusammenhang mit der Abfallvermeidung am Badestrand wurde wiederholt die Möglichkeit eines Rauchverbots thematisiert (mit Blick auf die große Zahl von Zigarettenstummeln im Sand). Die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme wäre ggf. durch das Rechtsamt zu prüfen.

 

7)  FKK-Nutzung

 

Thema: Ausweisung eines FKK-Bereichs, z.B. beim Leuchtturm.

 

Stellungnahme hierzu:

Aus Sicht der Verwaltung gibt es diesbezüglich derzeit keinen Regelungsbedarf. In der Nähe des Leuchtturms hat sich seit vielen Jahren ein inoffizieller FKK-Bereich etabliert, der nicht als störend wahrgenommen wird. Würde dort allerdings eine förmliche Ausweisung erfolgen, so würde diese Fläche dadurch ausdrücklich dem sog. "Gemeingebrauch am Meeresstrand" entzogen, der in § 32 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz geregelt ist. Das allgemeine Betretungsrecht, das ein hohes Gut darstellt, ist durch die zuständige Naturschutzbehörde zu gewährleisten. Einschränkungen sollten nur zur Abwehr offenkundiger Konflikte erfolgen, die an dieser Stelle jedoch nicht erkennbar sind.

 

8)  Abstimmung der Gewerbetreibenden

 

Thema: Es soll geprüft werden, wie eine verbesserte Abstimmung der Gewerbetreibenden am Strand erreicht wird (im Sinne eines abgestimmten Auftretens).

 

Stellungnahme hierzu:

Das Referat für Wirtschaft prüft eine Kontaktaufnahme mit den Gewerbetreibenden im Bereich des Falckensteiner Strandes, um Probleme und Kommunikationsfragen, die möglicherweise mehrere Betriebe betreffen, anzusprechen.

 

9)  Aktionen zur Strandreinigung

 

Thema: Die Stadt soll aktiv für den Coastal Cleanup Day werben.

 

Stellungnahme hierzu:

Die Kieler Bäder GmbH beteiligt sich an mehreren ehrenamtlichen Strandreinigungsaktionen, von denen eine der hier angesprochene Coastal Cleanup Day ist. Die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen werden durch die jeweiligen Initiatoren unterschiedlich intensiv beworben. Der Coastal Cleanup Day ist der Aktionstag eines europaweiten Netzwerks zahlreicher im Meeresschutz tätiger Organisationen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, aktiv für eine Beteiligung an dieser Veranstaltung zu werben, bei der Freiwillige die Küste von Müll säubern.

 

Fazit und weiteres Vorgehen

 

Einige wesentliche Eckpunkte können festgehalten werden:

 

-  Ein umfassendes Mobilitätskonzept, in dem u.a. auch Fragen der Erschließung und des ruhenden Verkehrs behandelt werden, wird derzeit erstellt.

-  Eine Gesamtplanung zur Umgestaltung und Ausstattung des Küstenweges Falckenstein – Schilksee befindet sich in Vorbereitung.

-  Dasselbe trifft zu für ein Biodiversitäts-/Biotopentwicklungskonzept für den Bereich des Falckensteiner Strandes.

-  Konkrete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Sanitärgebäude und -einrichtungen befinden sich in der Abstimmung.

-  Das Referat für Wirtschaft prüft eine Kontaktaufnahme mit den Gewerbetreibenden im Strandbereich.

-  Alle abfallrelevanten Themenfelder werden derzeit systematisch auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft (Kieler Zero-Waste-Konzept).

-  Die barrierefreie Erreichbarkeit des Fähranlegers ist sichergestellt.

-  Zu einigen weiteren Punkten besteht derzeit kein Handlungsbedarf, oder es wird im Rahmen des "Tagesgeschäfts" zeitnah reagiert.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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