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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0453/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Anlass:

Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.

 

Vorbemerkung:

Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.

 

Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich mit 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise betrug für die Programmjahre 2018 und 2019 mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren der kommunale Eigenanteil 10%. Ziel von Bund und Land ist es bei dieser Ausnahmeregelung, finanzschwache Kommunen besonders zu unterstützen. Für das Programmjahr 2020 kann voraussichtlich erneut mit dieser Ausnahme gerechnet werden. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt den gemeindlichen Eigenanteil zur Kofinanzierung sämtlicher Kosten sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto.

 

Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf

 

r alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf

 

  • erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
  • bzw. Folgeanträge[2]
  • oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]

 

gestellt werden.

 

Zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die sich in der Durchführung befinden („Innenstadt“, „Holtenau Ost“ und Hörnbereich) hat die Verwaltung auf Basis bestehender Beschlüsse (Druckvorlagen 0851/2013, 0234/2016 und 0217/2019) Folgeanträge bzw. Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt.r die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, die sich in der Vorbereitung befindet, war durch die Verwaltung ein Folgeantrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung zu stellen. (siehe hierzu die Antragspunkte 1. und 2.)

 

Der Bund hat aktuell die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduziert die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme. Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort ist in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen worden.

 

Bisher liegen noch keine Informationen des Landes darüber vor, in welchen der drei neuen Programme

 

  • Lebendige Zentren,
  • Sozialer Zusammenhalt,
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung

 

die städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort fortgeführt wird. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.

 

Sachstand:

Der aktuelle Stand der Arbeiten an der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort wurde zuletzt im Herbst 2019 umfassend vorgestellt und beraten (Drs. 0952/2019). Die vorbereitenden Untersuchungen konnten abgeschlossen, das hierin enthaltene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen sowie das Ziel festgehalten werden, die Festung Friedrichsort in städtisches Eigentum zu übernehmen oder als eine kooperative Lösung zwischen privaten Eigentümer*innen und der Landeshauptstadt Kiel zu finden, denkmalgerecht wiederherzustellen und der Öffentlichkeit mindestens in Teil zugänglich zu machen. Als wichtige Umsetzungsmaßnahme wurde bereits die nördliche Fläche des Gewerbe- und Industriegebietes erworben. Aktuell wird eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet und die Planungen für einen Lerncampus vorangebracht.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/altfriedrichsort.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

 


[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht

[3] Für fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen durch Widerruf von Zuwendungen oder durch Zinsforderungen.

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