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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0604/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.)    Der beigefügte Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) 2020 wird für die Offenlage freigegeben, um weitere Anregungen der Öffentlichkeit zu erhalten.

 

2.)    Nach einer Abwägung der eingegangenen Anregungen ist das finale Konzept den zuständigen gesamtstädtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ausgangslage:

Die Fortschreibung des derzeit beschlossenen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel (GEKK, Drs. Nr. 0681/2010) aus dem Jahr 2010 ist unter anderem aufgrund geänderter rechtlicher Voraussetzungen notwendig geworden, um weiterhin rechtssichere Bebauungspläne zur Steuerung des Einzelhandels erstellen und beschließen zu können. Dazu wurde neben einer Aktualisierung der Datenbasis zum Einzelhandelsbestand in Kiel, auch das bestehende Konzept, inkl. aller darin enthaltenen Bausteine auf Rechtskonformität und Anwendbarkeit hin überprüft und wenn nötig überarbeitet.

 

Ziel des fortgeschriebenen Konzeptes soll es sein, dass Politik und Verwaltung, ebenso wie Händler*innen und Vorhabenträger*innen, anhand klarer gesamtstädtischer Ziele bestehende oder potenzielle Einzelhandelslagen bewertennnen. Zentral ist die Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende Betriebe wie auch für Unternehmen, die Neuansiedlungen planen zum Wohle einer guten (fußufigen) Versorgung der Kieler Bevölkerung.

 

Fortschreibung:

Mit der Beauftragung des Gutachten- und Planungsbüros Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB (Büro Stadt+Handel) vgl. Drs. Nr. 0898/2018 wurde im Januar 2019 mit der Fortschreibung des Konzeptes begonnen.

 

Wesentliche Änderungen zum GEKK 2010:

Bei der Überprüfung des Konzeptes wurde durch das Büro Stadt+Handel festgestellt, dass das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept der Stadt Kiel aus dem Jahr 2010 in seinen Grundaussagen weiterhin Bestand hat, aber in einzelnen Punkten inhaltlich qualifiziert und nachgeschärft werden sollte.

 

Besonders im Fokus der Fortschreibung steht die Nahversorgung. In einem Nahversorgungskonzept als Teil des Gesamtkonzepts wird die aktuelle Nahversorgungssituation in Kiel tiefergehend untersucht und ein engmaschigeres Nahversorgungsnetz vorgeschlagen, das die wohnortnahe Versorgung ergänzt bzw. verbessern soll. Hierzu sollen in den umen zwischen den zentralen, schützenswerten Versorgungsbereichen die Nahversorgungsangebote ergänzt bzw. ausgebaut werden. Dieses Netz wird durch bereits bestehende Einzelhandelsbetriebe an integrierten Standorten und durch sogenannte Nahversorgungsstandorte (NVS) gebildet. Bei den NVS handelt es sich ebenfalls um Bestandsbetriebe, die aber neben der Lage in einem direkten Wohnumfeld auch über weitere Merkmale, wie beispielsweise einem direkten ÖPNV-Anschluss, verfügen.

 

Eine weiterhin besonders hohe Bedeutung r die stadtweite Einzelhandelssteuerung haben die Regelungen zur Neuansiedlung oder Änderung von (Bestands-) Betrieben. Diese Regelungen wurden transparenter und damit eindeutiger definiert. Ziel ist es beispielsweise mit Hilfe von den sogenannten Steuerungsleitsätzen zu erkennen, welcher Betrieb sich wo innerhalb des Stadtgebietes ansiedeln oder entwickeln kann. Die Leitsätze dienen auch einer eindeutigeren Handhabung gleichartiger Vorhaben und führen somit zu mehr Transparenz und letzten Endes auch zu einer höheren Planungs- und Investitionssicherheit. Weiterhin wurde die Kieler Sortimentsliste den Handelsentwicklungen in den vergangenen Jahren in Kiel entsprechend angepasst und eindeutiger abgefasst.

 

Bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen eines Auftakttermins wurden am 26. Februar 2019 den Mitgliedern der Kieler Ortsbeiräte und der Öffentlichkeit die Arbeitsschritte der Konzeptbearbeitung vorgestellt.

 

Ein Baustein der bei der Fortschreibung zu berücksichtigenden Datengrundlage ist die im Juni / Juli 2018 erstellte Einzelhandelsvollerhebung, die ebenfalls durch das Büro Stadt und Handel durchgeführt wurde. Um dem Konzept eine ergänzende Datenbasis zu geben, fanden im März 2019 neben einer Onlinebefragung auch Passant*innen Befragungen an verschiedenen Orten innerhalb des Kieler Stadtgebietes statt.

 

Im Zeitraum der 23. und 33. Kalenderwoche 2019 wurden ndler*innengespräche mit deutschlandweit agierenden und in Kiel ansässigen Lebensmittel-Filialisten mit mehr als einem Betriebsstandort in Kiel durchgeführt. Dabei wurde neben der Information über die Fortschreibung des Konzeptes auch deren Absichten für den Standort Kiel abgefragt.

 

Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Konzeptes wurde der Arbeitskreis zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“ einberufen. Bestehend aus Mitgliedern aller Kieler Ratsfraktionen, der Händlerschaft, aus Institutionen wie der IHK zu Kiel, dem Handelsverband Nord, der Kieler Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklungs-GmbH (KiWi), des Kiel Marketing e.V. und aus Initiativen, die im Kieler Stadtgebiettig sind, wurden die Besonderheiten des Kieler Einzelhandels, sowohl räumlich als auch inhaltlich herausgearbeitet und in insgesamt vier Arbeitskreissitzungen zusammengetragen und konstruktiv diskutiert.

 

Im Anschluss zu den Arbeitskreissitzungen wurden die Ergebnisse der Fortschreibung so aufgearbeitet, dass sie in 5 Bezirkskonferenzen insbesondere für die Kieler Ortsbeiräte durch das Büro Stadt und Handel vorgestellt werden konnten. Anknüpfend an die Konferenzen wurden auf Einladung in die jeweiligen Ortsbeiratssitzungen durch Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die jeweils ortsteilbezogenen Änderungen zum GEKK 2010 vorgestellt.

 

Weitere geplante Termine:

Es ist vorgesehen den Beirat für Menschen mit Behinderung, den Beirat für Senior*innen und die Mitglieder des Jungen Rates zu beteiligen, um Anregungen und Ergänzungen aus den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen mit in das Konzept aufzunehmen.

 

Um auch den direkt angrenzenden Umlandgemeinden, Ämtern und Kreisen die Änderungen des künftigen Konzeptes aufzuzeigen, soll eine sog. Regionalkonferenz durchgeführt werden. Die Regionalkonferenz ist in Form einer Informationsveranstaltung dazu gedacht, den Nachbargemeinden parallel zur Offenlage die Möglichkeit zur Klärung von Fragen zu geben.

 

Der Berichtsentwurf wird erstmals der Selbstverwaltung zur Beratung durch Einbringung in den Wirtschafts- und den Bauausschuss vorgestellt. Er enthält noch nicht die Auswertung der bisher erfolgten Beteiligung.

 

Es ist geplant, die öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes mit dieser Vorlage beschließen zu lassen, um diese unmittelbar im Anschluss beginnen zu können. Über einen Zeitraum von sechs Wochen (voraussichtlicher Beginn am 7. September 2020) werden die Unterlagen im Rathaus zur Einsichtnahme bereitgelegt und parallel auf www.kiel.de/einzelhandelskonzeptr den Zeitraum der öffentlichen Auslegung zur allgemeinen Einsichtnahme eingestellt.

 

Alle daraus hervorgehenden Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, den Ortsbeiräten, den oben genannten Beiräten, den Umlandgemeinden etc. werden danach ausgewertet und als Entscheidungsvorschlag r die Selbstverwaltung aufgearbeitet und ggf. direkt in den Berichtsentwurf übernommen.

 

Ausblick:

 

Voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021 wird der Bericht zusammen mit den Abwägungsvorschlägen zum Beschluss der Kieler Ratsversammlung vorgelegt.

 

Eine Kopie dieser Vorlage geht an alle Kieler Ortsbeiräte.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

 

Anlage: Berichtsentwurf „Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“

 

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Anlagen

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