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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0595/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Kiel GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

  1. Der Aufsichtsrat der SEEHAFEN KIEL Verwaltungs-GmbH wird gebeten, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Kiel GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO zuzustimmen.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen.

 

Die Flughafen Kiel GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG. Gemäß § 28 Nr. 18 c GO ist die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel r wesentliche Gesellschaftsvertragsänderungen auch in mittelbaren Beteiligungen zuständig.

 

Die erforderlichen Anpassungen betreffen folgende Regelungen im Gesellschaftsvertrag:

          Geschäftsführer 4)

          Wirtschafts- und Investitionsplanung (§ 9)

          Jahresabschluss, Ergebnisverwendung (§ 10)

          Bekanntmachungen (§ 12)

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

Zu 2.:

Gemäß § 13 Absatz 4 Buchstabe n) ist der Aufsichtsrat der SEEHAFEN KIEL Verwaltungs-GmbHr die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Tochtergesellschaften zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe wird der Aufsichtsrat gebeten, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

Anlage

 

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Anlagen

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