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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0658/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der als Anlage 1 beigefügten Gebührensatzung zur Betreuten Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die erste Fassung Gebührensatzung (vgl. Drs. 0436/2020) konnte aus formalen Gründen nicht in Kraft treten. Daneben ergaben sich Anpassungsbedarfe zur aktuellen Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Kindertagespflege und schulischen Betreuungsangeboten. Eine entsprechende Angleichung geschieht mit der vorliegenden Fassung (vgl. Anlage 2: Synopse der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel zur Betreuten Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule).

 

Auswirkungen

Die Gebührensatzung wird zum 15.10.2020 in Kraft treten.

Das Betreuungsangebot an der Theodor-Heuss-Grundschule wurde zum 10.08.2020 aufgenommen. Bis zum Inkrafttreten dieser Gebührensatzung werden die Gebühren, voraussichtlich in einer Gesamthöhe von ca. 5.000 €, nicht erhoben.  Eine Deckung dieser Summe erfolgt durch Minderaufwendungen im Bereich der Jugendsozialarbeit (Kostenträger 36310101).

 

Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Sozialstaffelermäßigung in § 6 und führen u. a. zu finanziellen Erleichterungen insbesondere für diejenigen Eltern und Personensorgeberechtigten, die weitere Kinder in Kieler Kindertageseinrichtungen betreuen lassen.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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